vom 26.01.2008
Talkteria: Lohnsteuerhilfeverein haftet nicht für Privatberatung
zu twitter Link in delicious speichern

Lohnsteuerhilfeverein haftet nicht für Privatberatung

Forum: Geld & Finanzen

    
Wenn der Mitarbeiter eines Lohnsteuerhilfevereins privat beraten sollte, so haftet dafür nicht dessen Arbeitgeber – der Verein muss in dem Fall der Privatberatung folglich auch nicht zustimmen, wenn ein Mitarbeiter in Fällen berät die nicht in seinen gesetzlich zugewiesenen Aufgabenbereich fallen, so der Bundesgerichtshofs in Karlsruhe in einem Urteil (Az I ZR 92/04).

Im Beispielfall klagte eine Steuerberaterkammer mittels einer Unterlassungsklage einen Lohnsteuerhilfeverein an, da ein Mitarbeiter dieses Vereins einer Gewerbetreibenden bei ihrer Einkommenssteuererklärung half, was nach geltendem Recht unzulässig ist.

Die Richter entschieden trotz anderslautender vorinstanzlicher Urteile jedoch, dass in diesem Fall geprüft werden müsse, ob der Mitarbeiter nun privat oder geschäftlich tätig war. Wäre er privat tätig hafte der Lohnsteuerhilfeverein nicht. Am OLG Dresden ist es nun, den Sachverhalt, ob Privat oder nicht, in einem Verfahren zu prüfen.
  
Subbotnik :: Subbotnik :: Beiträge 9414:: 200.32 Talkpoints :: Auszeichnung für 5000 Beiträge Zum Antworten mit Zitat bitte einloggen
 
 
 
Da stellt sich mir die Frgae, ob ein Mitarbeiter eines Lohnsteuerhilfevereins oder auch eines Steuerberatungsunternehmens überhaupt privat beraten darf? Sozusagen als Gefälligkeit.
So weit ich das verstanden habe, ging es in diesem Fall doch darum, gegen wen sich die Unterlassungsklage richtet, den Lohnsteuerhilfeverein oder dessen Mitarbeiter als Privatperson.
  
:: JotJot :: Beiträge 13223:: 61.41 Talkpoints Zum Antworten mit Zitat bitte einloggen
 
 
 
Es kommt darauf an, wie die Steuerberatung aussieht - Lohnsteuerhilfevereine dürfen sowieso nur in einem sehr eng umrissenen Aufgabengebiet beraten um nicht mit klassischen Steuerberatungen in Konflikt zu geraten.

Es kommt auch darauf an, ob der Mitarbeiter, egal ob Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein, privat nun wirklich berät oder nur seine Meinung zu einem Sachverhalt äußert, da beratende Tätigkeiten meist zu den Vorbehaltsaufgaben zählen - so wie man auch keine Rechtsberatung, aber eine Rechtsmeinung abgeben darf.

Prinzipiell sind private Beratungen generell nicht zulässig, sehr wohl aber Meinungsäußerungen.
  
Subbotnik :: Subbotnik :: Beiträge 9414:: 200.32 Talkpoints :: Auszeichnung für 5000 Beiträge Zum Antworten mit Zitat bitte einloggen
 
 
 
   
Zum antworten bitte einloggenjetzt anmelden Um ein neues Thema zu erstellen bitte einloggen
   
Seite 1 von 1  
   
   
 
Talkteria.de Web

Erweiterte Suche
Ähnliche Themen:
 
Wo kann ich nicht jugendfreie Filme verkaufen ?
4619mal aufgerufen · 9 Antworten · Forum: Computer & Internet
Schwanger nicht zu oft die Sauna
2016mal aufgerufen · 0 Antworten · Forum: Gesundheit & Beauty
Gesund ernähren - Kohl nicht lange kochen
5240mal aufgerufen · 3 Antworten · Forum: Ernährung & Diät
Kritik am Arzt darf nicht in Verleumdung ausarten
2392mal aufgerufen · 5 Antworten · Forum: Gesundheit & Beauty
TV-Werbung, die wir nicht verstehen
1346mal aufgerufen · 3 Antworten · Forum: Film & Fernsehen
 
 
Weitere interessante Themen:
 
Informationen über das neue Versicherungsvertragsrecht
802mal aufgerufen · 0 Antworten · Forum: Versicherung
Richtlinie abwarten bei Krediten aus EU Ausland
772mal aufgerufen · 0 Antworten · Forum: Finanzierung
Azubis: Bei Wiederholungsprüfung - Anspruch auf Kindergeld
1076mal aufgerufen · 0 Antworten · Forum: Schule, Ausbildung & Studium
Längeres Arbeitslosengeld erst ab Februar
3313mal aufgerufen · 0 Antworten · Forum: Beruf & Bildung
Werbungskosten: Ausgaben für Dienstreisegepäck absetzbar
1527mal aufgerufen · 2 Antworten · Forum: Geld & Finanzen
  mehr interessante Themen

 

 

 

   
Startseite :: Nach oben  
   
Impressum :: Datenschutz :: Blog RSS Powered by phpBB
   
Topthemen Themenübersichten 12 11 10 09 08 07 06 Copyright © 2000 - Talkteria, das Internetforum!