Erbengemeinschaft - Land verkaufen

vom 27.05.2010, 11:15 Uhr

Die Erbengemeinschaft besteht aus den drei Erben A, B und C. Das Land wird von einer Agrargenossenschaft genutzt, welche dafür auch eine vertraglich geregelte Pacht zahlt. Nun würden zwei der Erben das Land gern an den Pächter verkaufen. Erbe C möchte dies aber nicht.

Welche Möglichkeiten haben A und B dennoch einen Verkauf vorran zutreiben? Gibt es gesetzliche Grundlagen, um dies per Mehrheitsbekundung durchzuführen? Oder kann C verpflichtet werden, das die Grundbucheinträge nicht mehr als Erbengemeinschaft geführt werden, sondern jeder mit einem Drittel als Eigentümer seperat eingetragen wird?

» Punktedieb » Beiträge: 17970 » Talkpoints: 16,03 » Auszeichnung für 17000 Beiträge



Die Frage ist nun wirklich für einen Anwalt, da es hier auf den genauen Text der Erbschaftserklärung ankommt und welche Verträge bestehen. Außerdem wird vor einer Einigung kaum jemand dieses Land kaufen wollen, da es ansonsten nur Scherereien gibt. Mit einem Anwalt kann dies alles schön besprochen werden und dem kann man dann auch konkret alles vorlegen und besprechen und der kennt auch die aktuelle Gesetzeslage.

» Juri1877 » Beiträge: » Talkpoints: Gesperrt »


Im Testament wurde nur geschrieben, dass die Kinder A, B und C die landwirtschaftlichen Flächen erben. Kind D dagegen hat das Haus mit Grundstück geerbt. Ein finanzieller Ausgleich dazu fand schon Jahre vor dem Tod des Erblassers statt, so dass alle Kinder den selben Wert erhalten haben. Einzig, dass Kind D nur mit Zustimmung seiner Geschwister Haus und Hof veräußern darf, ist festgelegt worden.

Die anderen drei Kinder haben keinerlei Bedingungen zu erfüllen, was eventuelle Veräußerungen angeht. Demzufolge steht eben nur die Frage im Raum, ob zwei Kinder dem dritten Kind einen Verkauf quasi aufzwingen können oder ob man den Besitz vorher trennen sollte.

» Punktedieb » Beiträge: 17970 » Talkpoints: 16,03 » Auszeichnung für 17000 Beiträge



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