Wann ist man geschäftsfähig?

vom 26.12.2009, 00:33 Uhr

Kann mir jemand die Geschäftsfähigkeit bei natürlichen Personen erklären. Wann ist man beschränkt geschäftsfähig und wann voll geschäftsfähig.

Muss es für eine Hausaufgabe wissen, wäre cool, wenn mir das jemand in kurzen Sätzen erklären könnte, dann brauch ich das nicht nachschlagen :)

» Hallimasch » Beiträge: 198 » Talkpoints: 0,81 » Auszeichnung für 100 Beiträge



Mit einem Alter unter 7 Jahren gilt man als Geschäftsunfähig. Alle geschlossenen Transaktionen mit geschäftsunfähigen Personen sind schwebend unwirksam, dass heißt sie können im Falle einer gegensätzlichen Willensbekundung der Verantwortlichen (im Regelfall der Eltern) rückgängig gemacht werden.

Ab dem 7. Lebensjahr beginnt in der Regel die beschränkte Geschäftsfähigkeit. Die Person kann von nun an selbst Transaktionen durchführen. Diese bleiben aber schwebend unwirksam, die Verantwortlichen können aber innerhalb von 14 Tagen der Entscheidung ihre Zustimmung erteilen und so die Entscheidung rechtskräftig machen. Zudem ist es nun möglich vorteilhafte Entscheidungen gegen den bekundeten Willen der Verantwortlichen durchzuführen. Ein Beispiel hierfür wäre eine Schenkung. Zudem wird der Betrieb eines Erwerbsgeschäfts genehmigt.

Alltagsgeschäfte sind dennoch als wirksam anzusehen, sofern diese nur geringwertigen Mittel betrifft, denn hier ist nicht von einer Vermögensgefährdung auszugehen.

Mit der Vollendung des 18. Lebensjahres wird die Person in der Regel voll geschäftsfähig. Sie kann nun eigene Entscheidungen treffen und die vorher Verantwortlichen werden von ihrer Entscheidungsfähigkeit ausgeschlossen.

Psychische Erkrankungen können zu einer beschränkten Geschäftsfähigkeit, dass heißt einer verlorenen Geschäftsfähigkeit auf einem bestimmtem Gebiet führen. Schwere Behinderungen wie beispielsweise die Demenz aber auch Alkohol-, und Drogenmissbrauch können, wie beispielsweise bei Britney Spears (in den USA ist die Rechtslage ähnlich aber nicht identisch), dazu führen das die Geschäftsfähigkeit einer Person außer Kraft gesetzt wird. In diesem Fall wird die Vermögensverwaltung einer anderen Person zugesprochen die sich auch ein entsprechendes Gehalt zuteilen darf.

» TuDios » Beiträge: 1475 » Talkpoints: 4,83 » Auszeichnung für 1000 Beiträge


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