Kann ein ambulanter Pflegedienst einfach kündigen?
Person A. ist ein Pflegefall und wird zuhause gepflegt. Die Hauptpflege wird von einem ambulanten Pflegedienst übernommen. Nun schickte der Pflegedienst die Kündigung des Vertrags. Allerdings ist bisher nicht sichergestellt, wie die Pflege dann ablaufen wird. Darf ein ambulanter Pflegedienst einfach kündigen? Welche Fristen müssen eingehalten werden? Muss der ambulante Pflegedienst sicherstellen, dass die Pflege weiter läuft?
Niemand darf "einfach so" kündigen. Wenn es seitens des Pflegefalls keine größeren Anlässe (wie zum Beispiel Beleidigung des Personals) gab, dann könnte es sich vielleicht um eine Vertragsänderung handeln.
Man schließt am Anfangfang einen Vertrag ab, du solltest nachschauen oder fragen. ob die Kündigung fristgerecht ist. Wenn ja dann kannst du (rechtlich gesehen) nichts mehr daran ändern, also auf ein Fortbestehen der alten Bedingungen kannst du nicht bestehen. ![]()
Der Vertrag, der geschlossen wurde, kann nur geändert werden, wenn das Personal weniger arbeiten muss, sodass die Betreuung kürzer ausfällt oder umgekehrt. Beide Seiten haben allerdings ein Kündigungsrecht. Somit kann der Vertrag durchaus gekündigt werden und zwar sechs Wochen vor Quartalsende. Sollte diese Kündigung rechtens ausgesprochen und schriftlich niedergelegt und vorgelegt werden, dann muss Person A und deren Angehörige einen neuen Pflegedienst beschäftigen. Eine sofortige Kündigung ist nicht möglich. Fristen müssen beide Seiten einhalten.
Man kann immer eine Arbeit kündigen, aber eben nach den im Vertrag festgelegten Kündigungsfristen. A. sollte im Vertrag nachschauen, was dieser regelt. Eine außerordentliche fristlose Kündigung ist natürlich auch in besonderen Fällen möglich, wenn das Arbeitsverhältnis objektiv gesehen für den Pflegedienst nicht mehr. Der Pflegedienst ist auch nicht dafür zuständig, einen neuen Dienst zu suchen. Das müssen die Angehörigen machen, die natürlich zuallererst in der Pflicht stehen.
Der ambulante Pflegedienst kann wie bei einem Arbeitsvertrag ordentlich unter Einhaltung einer 4-wöchtigen Kündigungsfrist kündigen. Außerordentlich ist das nur bei besonderen Gründen möglich, beispielsweise bei einer Unzumutbarkeit der Pflege. Allerdings man jederzeit selbst einen ambulanten Pflegedienst kündigen, um einen anderen auszuwählen, der einem besser zusagt.
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