Anwohnerparkplatz beantragen, geht das?
Als ich diesen Thread eröffnete
Voraussetzungen um Behindertenparkplatz zu beantragen , erinnerte ich mich an einen Vermieter, wo wir uns mal eine Wohnung angeschaut haben. Vor der Wohnung waren sehr wenig Parkplätze und der Vermieter meinte, dass es einem frei steht, ob man bei der Stadt einen Anwohnerparkplatz gegen Gebühr beantragt.
Aber kann man das so ohne weiteres machen und einfach einen Anwohnerparkplatz mieten, wenn man vor dem eigenen Haus oder vor einem Miethaus einen Parkplatz haben will? Geht das, dass man einen eigenen Parkplatz bekommen kann? Wie teuer ist dann so eine Miete für einen eigenen Anwohnerparkplatz und bekommt man dann ein Schild von der Stadt hingestellt mit der Nummer des Anwohnerparkplatzes?
Ich habe hier in der Stadt schon oft Parkplätze gesehen, die mit einem Verkehrsschild gekennzeichnet waren und eine Ausweisnummer mit auf dem Schild stand. Aber kann jeder so was beantragen?
Man kann als Anwohner der Straße einen Parkausweis bei der Stadt beantragen. Meistens im Rathaus. Man muss belegen, dass man tatsächlich in der Straße wohnt, was ja gegen Vorlage des Personalausweises kein Problem darstellt. Dann entrichtet man eine Jahresgebühr. Ich glaube, bei uns betrug diese Gebühr 80 Euro. Dann bekommt man eine Ausweiskarte, die man hinter die Windschutzscheibe legt. So kann jeder sehen, dass der Fahrer des parkenden Autos zu den Anwohnern gehört. Auf dem Ausweis steht das Autokennzeichen drauf, so dass wirklich nur der Halter des Fahrzeuges dort parken kann.
Einen Anwohnerparkausweis bekommt man dann, wenn es in der Straße üblich ist, was man ja an der Beschilderung sieht. Ansonsten kann sicher der Vermieter darüber Auskunft geben, ob es möglich ist einen Parkausweis zu beantragen.
Man bekommt keinen eigenen Parkplatz zugewiesen, sondern man bekommt die Berechtigung in dieser Straße kostenlos parken zu dürfen, was andere in dieser Straße dann nicht dürfen.
Wenn man von der Stadt oder Gemeinde einen Parkplatz haben will, dann müsste diese erst einmal "private Parkplätze" anbieten. Das tut aber meines Wissens keine Stadt und diese werden auch bestimmt nicht freie Flächen für einzelne Privatpersonen für die Öffentlichkeit sperren. Sonst könnte ich mir schon vorstellen, dass die Parkplätze in den Innenstädten der bundesdeutschen Metropolen recht schnell "leer gekauft" worden wären. Schließlich hätten die "Anwohner", also die Geschäftsinhaber, ein Interesse, vor ihren Läden exklusive Parkplätze vorzuhalten. Das aber geht nur auf Privatgrund - und eben nicht durch die Stadt/Gemeinde!
Was natürlich geht, sind Parklizenzen, die einen davor "schützen", Parkautomaten nutzen zu müssen. Immerhin gibt es Wohngegenden, in denen die öffentlichen Parkflächen (tagsüber) nur gegen Gebühr zu nutzen sind. Und das ist für Anwohner sicher ungünstig, so dass über solche Anwohnerparkplatzlizenzen dieses Problem gelöst wird. Die Kosten für eine solche Lizenz belaufen sich wohl auf um die 50 Euro im Jahr.
Echte "Anwohnerparkplätze" vergibt der Vermieter! Und hier ist es nicht unüblich, dass die Besitzer/Mieter dieser Parkplätze oder Stellflächen ihren Platz "markieren". Wenn nämlich diese nicht eingezäunt sind, dann besteht ja die Gefahr, dass Dritte sich unberechtigt hinstellen. Markieren kann man so einen Platz z.B. mit einem Kennzeichen-Schild, auf dem dann das eigenen Kennzeichen steht. Hausverwaltungen markieren Stellplätze auch einfach mit Nummern, und der Mieter bekommt dann das Recht auf z.B. dem Platz Nr. 7 zu stehen.
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