PECH Regel für Sportverletzungen

vom 07.02.2008, 00:50 Uhr

Egal wie vorsichtig man sich verhält, verletzen kann man sich immer beim Sport – falls doch etwas passieren sollte ist guter Rat teuer, aber man kann zur Schadensbegrenzung auf die sogenannte PECH Regel zurückgreifen. Die lautet:

Pausieren bei Verletzungen und sofort mit dem Sport treiben aufhören um das betroffene Körperteil zuerst ruhig zu stellen und dann zu untersuchen oder untersuchen zu lassen.

Mit Eis kühlen um Blutergüsse, Schwellungen oder Schmerzen zu mindern und zwar so schnell wie möglich. Die Kühlung sollte man sporadisch über knapp 2 – 3 Stunden fortsetzen, dabei an und ab absetzen. Das gilt nur bei geschlossenen, jedoch keinesfalls bei offenen Wunden.

Compression mit einem Druckverband mit mäßiger Spannung bei Ergüssen an Gelenken, Prellungen, Schwellungen der Gliedmaßen oder Gelenkzerrung.

Hochlagern des verletzten Körperteils um Schmerzen und Schwellungen zu mindern.

Das ganze sollte nicht nacheinander, sonder möglichst gleichzeitig erfolgen. Ein Arztbesuch ersetzt die PECH Regel natürlich nicht, denn nur dieser kann die Verletzung genauer einschränken und Diagnostizieren, sie dient allein der Vorbeugung und Schadensbegrenzung. Sollte eine Verletzung vorliegen, auch wenn man sie nicht als ernst einstuft muss diese Ausheilen, d. h. das Training muss unterbrochen werden um erneute oder weitergehende Verletzungen oder Langzeitschäden zu vermeiden.

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» Subbotnik » Beiträge: 9308 » Talkpoints: -7,05 » Auszeichnung für 9000 Beiträge



Hallo

Ach ja ich mach ja nicht gerne Sport also nur im Sportunterricht und bis jetzt habe ich mich immer verletzt Matrazen und ich passen einfach nciht zusammen. Ich hab mich mal am Arm verletzt und da haben die Lehrer genau das gemacht. Die Regel passt eigentlich immer ^^

Liebe Grüße Tommy

» Tommy » Beiträge: 109 » Talkpoints: 34,96 » Auszeichnung für 100 Beiträge


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