Zwei-Zimmer-Wohnung und Pflegekind - möglich?
Wie ich hier bereits gefragt habe:
Welche Bedingungen müssen für Pflegekinder erfüllt werden?, geht es darum, die geeigneten Räumlichkeiten für ein Pflegekind zu finden. Konkret handelt es sich um Frau Z., die in einer Zwei-Zimmer-Wohnung lebt und gern ein Pflegekind aufnehmen möchte. Sie würde dafür aus dem recht großen Wohnzimmer noch ihr Schlafzimmer machen und ihr jetziges Schlafzimmer würde sie dann individuell auf das Pflegekind zugeschnitten einrichten.
Im Grunde müsste aber doch die Zwei-Zimmer-Wohnung, egal, wie großzügig oder wie klein sie letztendlich ist, doch nicht ausreichend sein, oder? Sollte Frau Z. dann einen Umzug anstreben, werden Kosten zum Teil übernommen, damit sie einem Pflegekind ein neues Zuhause bieten kann oder sollte Frau Z. sich von den Gedanken an ein Pflegekind eher verabschieden? Einen Umzug auf eigene Kosten würde Frau Z. eher ungern tragen, da sie sich ja auch in der Wohnung sehr wohlfühlt und sie davon ausgeht, dass es einem Kind oder einem Jugendlichen ebenfalls dort gut gefallen könnte. Oder hat Frau Z. grundsätzlich als alleinstehende Frau keine Chancen, überhaupt ein Pflegekind zu betreuen?
Soweit mir bekannt, ist das von Stadt zu Stadt und von Sozialamt zu Sozialamt verschieden und muss einfach erfragt werden. Von einer Bekannten, die selber hin und wieder Pflegekinder (Kurzzeitpflege allerdings) bei sich aufnimmt weiß ich, dass letzten Endes aber die persönliche Eignung die entscheidende Rolle spielt. Das Sozialamt überprüft selbstverständlich, dass man das nicht nur wegen des Geldes macht und die finanziellen Mittel ohne diese Tätigkeit, wenn man es so nennen kann, ausreichend sind.
Außerdem wird das Sozialamt sich die Wohnung ansehen. Wenn das Kind ein eigenes großes Zimmer hat und der Gemeinschaftsraum (Küche oder Stube) eine entsprechende Größe hat, sehe ich da nicht so das Problem. Wenn man hingegen in der Stube als Pflegemutter schläft oder die Küche zu klein zum gemeinsamen Essen ist, dann sehe ich da ehrlich gesagt schon ein kleines Problem. Im Vordergrund sollte aber stehen, dass die Pflegemutter sich als solche auch eignet. Ich würde da wirklich mal anfragen, damit das Amt sich ein eigenes Bild machen kann.
Ich kann mir kaum vorstellen, dass das Jugendamt seine Zustimmung gibt, wenn eine alleinstehende Frau in einer Zweizimmerwohnung eine Pflegekind aufnehmen und betreuen möchte. Frau Z wird sich wohl damit abfinden müssen, dass sie wahrscheinlich kein Pflegekind bekommt.
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