Privatrezept bei freiverkäuflichen Medikamenten

vom 20.01.2012, 14:17 Uhr

Die gesetzlichen Krankenkassen kommen längst nicht mehr für alle, ärztlich empfohlene Medikamente auf, die ein Mensch so benötigt. Insbesondere bei der Behandlung leichter Schmerzen, Erkältungen oder Entzündungen müssen Verbraucher oft tief in die Tasche greifen, wenn sie sich in der Apotheke ein Medikament besorgen. Dem Arzt sind die Hände gebunden, er kann zwar einen Tipp geben was helfen könnte, darf allerdings kein Kassenrezept ausstellen.

Es gibt nun noch die Möglichkeit seitens des Arztes ein Privatrezept auszustellen, doch worin liegt da bei frei verkäuflichen Medikamenten der Sinn? Ich habe beispielsweise von meiner Zahnärztin eine Mundspüllösung aufgeschrieben bekommen, die ich auch problemlos ohne Rezept in der Apotheke hätte kaufen können. Der Preis war mit Privatrezept genauso hoch wie ohne jegliche Verordnung. Den Sinn des Rezeptes habe ich nicht verstanden. Hat von euch auch schon mal jemand ein Privatrezept für ein Medikament bekommen, welches nicht verschreibungspflichtig war?

» Jess0708 » Beiträge: 715 » Talkpoints: 47,47 » Auszeichnung für 500 Beiträge



Deine Ärztin hätte dir auch auf einen Zettel schreiben können, was du dir kaufen sollst. Aber anders als bei einem Privatrezept kannst du diesen Zettel nicht bei deiner Krankenkasse einreichen, wenn du mehr Zuzahlungen hast als 2 % deines Einkommens. Bei einem Privatrezept kannst du Glück haben, dass die Kasse dir doch was dabei gibt, wenn du zu viel an Medikamentenzuzahlung hattest.

Außerdem bekommt deine Ärztin bei der Abrechnung eines Privatrezeptes Geld für diese Handlung von der Krankenkasse. Bei einem unverbindlichen Zettel aber nicht. Der Sinn für den Patienten ist es aber auch, dass du eine Empfehlung von deinem Arzt bekommst ein bestimmtes Medikament zu nutzen.

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» Diamante » Beiträge: 41749 » Talkpoints: -4,74 » Auszeichnung für 41000 Beiträge


Ich habe bisher noch nie ein Privatrezept für ein Medikament bekommen, welches nicht verschreibungspflichtig ist. Damals in der Schwangerschaft wurde mir beispielsweise Jod und Folsäure empfohlen. Allerdings hat er mir dafür dann kein Privatrezept ausgestellt, sondern die Namen der empfohlenen Präparate einfach auf einen kleinen Notizzettel geschrieben. Ich denke den Sinn der ganzen Sache hat Diamante schon beschrieben, auch wenn ich mich damit auch nicht so 100%ig auskenne. Bei mir gibt es immer nur ein Rezept für verschreibungspflichtige Medikamente, für die anderen nicht. Das macht anscheinend auch jeder Arzt anders.

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» MeL.G » Beiträge: 4918 » Talkpoints: 16,81 » Auszeichnung für 4000 Beiträge



Für freiverkäufliche Arzeimittel bei Personen über 12 Jahre sind die sogenannten grünen Rezepte vorgesehen. Die grünen Rezepte gelten als Empfehlung des Arztes. Bei der Krankenkasse kann man diese Rezepte nicht einreichen. Man kann sie aber, wenn man einige davon gesammelt hat, bei der Steuererklärung mit angeben und einreichen.

Etwas anders ist es bei Patienten der AOK, die eine Vigo-Karte haben. Wenn diese das abgestempelte Rezept bei der AOK abgeben, bekommen sie Prämienpunkte, die dann in Prämien umgetauscht werden können. Ob andere Krankenkassen auch solche Bonusmodelle anbieten, weiß ich leider nicht. Es geht bei dem grünen Rezept einfach darum, dass die Empfehlung des Arzneimittels durch den Arzt kam, auch wenn er es nicht mehr zu Lasten der Kasse verordnen kann. Viele Patienten fühlen sich dann einfach sicherer, als wenn sie sich einfach selbst ein Arzneimittel in der Apotheke kaufen.

» Barbara Ann » Beiträge: 28945 » Talkpoints: 58,57 » Auszeichnung für 28000 Beiträge



Ich habe auch schon einmal ein Privatrezept bekommen für ein frei verkäufliches Schmerzmittel, welches ich im Endeffekt gar nicht genommen habe und auch nicht gebraucht habe. Ich wusste überhaupt nichts mit der Bezeichnung "Privatrezept" anzufangen und habe vergessen zu fragen, was das eigentlich bedeutet, denn ich war nicht wirklich gut ansprechbar zu diesem Zeitpunkt, schließlich war ich nicht ohne Grund beim Arzt.

Auch in der Apotheke hat man mir nichts zu meinem Rezept erklärt, deshalb finde ich es ganz gut, hier im Forum darüber zu lesen. Einen Nutzen wird dieses Rezept für mich aber nicht gehabt haben, da das Medikament ungefähr zwei Euro gekostet hat und ich ansonsten in dem Jahr inklusive Hustensaft vielleicht fünfzehn Euro für Medikamente ausgegeben habe.

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» olisykes91 » Beiträge: 5370 » Talkpoints: 24,75 » Auszeichnung für 5000 Beiträge


Ich mag diese grünen Privatrezepte absolut nicht, denn ich sehe darin absolut keinen Sinn darin muss ich zugeben. Ich reiche in meiner Steuererklärung alles ein, d.h. von Kassenbon (mit Namen versehen) der Apotheke, bis hin zu den Rechnungen des Kieferorthopäden (die ich selbst begleiche) wird alles angenommen und auch bei der Steuer berücksichtigt.

Wenn ich ein grünes Rezept bekomme, fahre ich nach Hause und bestelle mir dies über meine Online Apotheke, die am nächsten Tag schon dieses Präparat "günstiger" als in der regulären Apotheke liefert. Die Ärztin in der Gemeinschaftspraxis meines Hausarztes schreibt zu 90% nur grüne Privatrezepte. Irgendwie liebt sie die Farbe grün oder sie schickt ihre Patienten in ihren Einkaufsladen "nebenan" um ihnen etwas gutes zu tun. :lol:

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» SybeX » Beiträge: 3896 » Talkpoints: 11,19 » Auszeichnung für 3000 Beiträge


Diese freien Rezepte sind ja im Grunde eine Empfehlung und es besteht keinen Zwang sie zu nehmen. Deine Ärztin oder Dein Arzt hätte Dir das Rezept auch anderweitig ausstellen können, beispielsweise eben auf einem normalen schlichtem Notizzettel und hat dies aber nicht getan. Mein Frauenarzt beispielsweise verschreibt zwar die Pille, macht dies aber auf einem Block mit eigener Adresse, auf den dann noch die Adresse der Patientin kommt und eben ein Stempel der Praxis. Gehe ich damit nun in die Apotheke, wird dieser Zettel abgestempelt und ich kann ihn bei der Steuererklärung einreichen, sofern ich steuerpflichtiges Einkommen habe.

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» *steph* » Beiträge: 18439 » Talkpoints: 38,79 » Auszeichnung für 18000 Beiträge



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