Gibt es Fristen für die Ausstellung des Arbeitszeugnisses?
Wie schon im letzten Thread erwähnt hat mein Mann das Arbeitszeugnis der letzten Firma nicht erhalten. Damals wurden ihm nur einem Monat nach der Kündigung nur die Lohnsteuerkarte und der letzte Lohnstreifen zugesandt. Hätte eigentlich zu dem Zeitpunkt auch das Arbeitszeugnis fertig sein müssen, oder hat die Firma ewig Zeit dieses aus zu stellen?
Eine Frist die gesetzlich vorgegeben ist, gibt es nicht. Aber es wird regelmäßig eine Frist von 14 Tagen akzeptier, wenn diese vom ausscheidenden Arbeitnehmer beim einfordern des Arbeitszeugnisses gesetzt wird. Das Arbeitszeugnis ist nämlich eine Holschuld. Es kann nicht erwartet werden, dass der Arbeitgeber von sich aus ein Zeugnis ausstellt.
Verlässt ein Angestellter ein Unternehmen, dann besteht ein Anrecht auf ein Zeugnis. Dies muss eben vom Arbeitgeber in einem angemessenen Zeitraum erstellt werden (wobei das eben "schwammig" formuliert ist) und hier kann der Arbeitnehmer eben 14 Tage nach Ausscheiden anstreben. Wenn dann das Zeugnis ausbleibt, kann man als Arbeitnehmer klagen. In der Regel ist dann sogar ein Schadensersatzanspruch gegeben. Wobei die Beweispflicht (für die versäumte Frist sowie für den Schaden) beim Arbeitnehmer liegt.
Schwierig wird es übrigens, wenn der Arbeitnehmer zu spät (wobei das auch im Ermessen der Gerichts liegt - drei bis maximal sechs Monate nach Austritt aus dem Unternehmen sind da anzusetzen) die Ausstellung des Zeugnisses fordert. Dann kann der Anspruch auf das Zeugnis erloschen sein.
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