10 Euro Praxisgebühr zurückverlangen bei Nichtbehandlung?

vom 23.07.2010, 13:52 Uhr

A war am 30 Juni bei ihrem Hausarzt. Dort hat sie direkt an der Rezeption die 10 Euro Praxisgebühr hinterlassen. Das Wartezimmer war voll und kurz bevor A an der Reihe war musste der Arzt zu einem Notfall. Da Mittwoch war und die Praxis am Nachmittag geschlossen war, ist A am nächsten Tag, also am 1. Juli wieder in die Praxis. Dort sollte A wieder 10 Euro zahlen, weil das neue Quartal angefangen hat. A hat aber gesagt, dass sie gestern erst gezahlt hätte. Die Arzthelferin hat die 10 Euro aber nicht herausgegeben, weil das neue Quartal angefangen hat. A wurde aber im alten Quartal nicht behandelt. A musste ja gehen, weil der Arzt einen Hausbesuch machen musste.

A hat den Arzt angesprochen und dieser meinte, dass er sich mit dem Verwaltungskram nicht auskennt und A solle sich an die Krankenkasse wenden. A ist also zur Krankenkasse und diese hatte aber die Abrechnung vom 2. Quartal noch nicht von diesem Arzt. Die Krankenkasse wußte also nicht, was abgerechnet wurde. A sollte später noch einmal wiederkommen. Also ging A dann ein paar Tage später noch einmal zur Krankenkasse und dort wurde gesagt, dass für das 2. Quartal für Patientin A keine Abrechnung vorlag, also dass sie nicht beim Arzt war. Sie zeigte der Krankenkasse die Quittung, aber diese meinte, dass nichts vorliegt.

A ist wieder zurück zum Arzt und hat die Quittung vorgelegt und noch einmal den Fall geschildert. Aber dort will nun auch keiner was darüber wissen. Die Arzthelferin, die am 30. Juni dort war ist wohl in Urlaub und in der Krankenakte ist der 30. Juni auch nicht vermerkt. Die Praxis will also das Geld nicht zurückerstatten. Die anwesende Arzthelferin meinte, dass A ja in der Praxis war und die Arzthelferinnen ja auch die Karte eingescannt hätten. Dass noch nichts bei der Krankenkasse vorlag haben sie damit entschuldigt, dass Urlaubszeit wäre und noch nicht alle Abrechnungen gemacht wurden. Aber A hätte zu Recht die 10 Euro im Juni bezahlt.

Was kann A machen, dass A wieder an die 10 Euro kommt. Sie hat nicht die Behandlung im 2. Quartal bekommen, die sie haben wollte. Abgerechnet ist angeblich, laut Krankenkasse, bei der Krankenkasse nichts und außer der Quittung hat A nichts in der Hand. Wer muss das Geld zurückerstatten oder kann A die 10 Euro als Minus verbuchen?

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» Diamante » Beiträge: 41749 » Talkpoints: -4,74 » Auszeichnung für 41000 Beiträge



Hallo,

zunächst einmal muss die Praxisgebühr erst geleistet werden, wenn man Kontakt zu einem Arzt hatte. Allein für das Betreten der Praxis oder das warten im Wartezimmer wird die Gebühr natürlich noch nicht fällig.

Merkwürdig ist doch, dass die Gebühr zwar erhoben wurde, aber die Krankenkasse das Geld ja scheinbar nicht bekommen hat. Denn wenn ich richtig informiert bin, dann wird diese Gebühr ja an die Krankenkassen weiter geleitet. Wenn A dort die Quittung über die geleistete Gebühr vorzeigt, dann müsste die Krankenkasse ja normalerweise auch bei dem Arzt nachfragen und das Geld einfordern.

Wenn A nicht behandelt wurde, dann hat er natürlich auch das Recht, dass er sein Geld wieder zurück bekommt. Wenn sich der Arzt dann quer stellt, dann wird der Gang zu einem Anwalt das Problem wahrscheinlich ganz schnell klären. A hat ja für eine Leistung bezahlt, die er nicht bekommen hat und deswegen sollte A das Geld eben nicht als Verlust abstempeln, sondern darauf bestehen, dass er es wieder zurück erstattet bekommt.

» BrilleWilli » Beiträge: 1779 » Talkpoints: 2,32 » Auszeichnung für 1000 Beiträge


Der pragmatischste Weg ist doch für A der, dass sich A in die Praxis mit der Quittung stellt, und darauf hinweist, erst wieder zu gehen, wenn klar ist, was mit dem Geld gemacht wurde. Hier machen es sich beide Seiten (Arzthelfer und Krankenkasse) nämlich etwas zu einfach, wenn beide auf den anderen zeigen. Irgendwohin haben die Arzthelferinnen das Geld ja getan bzw. hin überwiesen. Und das muss in der Praxis geklärt werden können.

Das mag jetzt lächerlich klingen, wenn eben so ein Aufstand wg. 10 Euro angeraten wird. Aber hier geht es schon ein wenig ums Prinzip denn es offenbart sich immer mehr, dass diese Praxisgebühr eigentlich kaum was nützt aber die Patienten (jedenfalls einen großen Teil) belastet. Und sich jetzt hinzustellen und den 10 Euro keine Beachtung zu schenken, lässt kein Vertrauen in das System aufkommen.

A hat eine Quittung für das Geld erhalten aber nachweislich keine Leistungen erhalten. Wer sollte also das Geld für welchen Zeck verbuchen? Nein, hier sollte man sich stur stellen und den Weg nachzeichnen lassen und am Ende des Weges seine Praxisgebühr einfordern.

Achtung: habe mich geirrt - der pragmatischste Weg wäre der, das Geld abzuschreiben. Aber empfehlen würde ich das nicht!

» derpunkt » Beiträge: 9898 » Talkpoints: 88,55 » Auszeichnung für 9000 Beiträge



A sollte dann einen Brief an die Krankenkasse schreiben und darauf vermerken, dass A eine schriftliche Antwort dazu haben möchte. Das die Abrechnung dort nicht vorliegt, wundert mich nicht, denn in der Vergangenheit war es wohl oft auch so, dass die Abrechnungen ganz woanders stattfinden und nicht in jeder Filiale, bin ich zumindest der Meinung. ich weiß nun nicht, wie es bei der Praxisgebühr aussieht, aber ich gehe davon aus, dass man dies nicht gleich mit einem Blick in das System dort sehen kann. Da würde ich erst einmal nach haken, wie das generell dort bei der Krankenkasse abläuft.

Allerdings wird eine Abrechnung von Arztpraxen auch nicht unbedingt sofort verarbeitet, gerade bei so wenig Zeit, die bisher vergangen ist. Also da würde ich auch noch einmal hinschreiben, vielleicht auch den Brief an die Krankenkasse als Anhang gleich mitsenden, damit die sich da mal ein wenig mehr bemühen. So sollte man A zumindest von beiden Seiten her antworten. Gut wäre natürlich, wenn A auch die Arzthelferin, die am 30.06. die Aktion mitbekommen hat namentlich benennen kann und das Sie dann leider im Urlaub gewesen ist. - Nicht, um diese schlecht zu machen, sondern um bei der Klärung behilflich zu sein.

Vielleicht ist auch durch einen erneuten Anruf in der Praxis alles schnell zu erledigen, indem man jetzt noch einmal die betreffende Arzthelferin darauf anspricht. So könnte man sich den Aufwand gleich ganz sparen.

» ygil » Beiträge: 2551 » Talkpoints: 37,52 » Auszeichnung für 2000 Beiträge



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