Mobbingvorwürfe bei Klage gut begründen
Wer gegen seinen Arbeitgeber aufgrund von Mobbings auf Schmerzensgeld klagen möchte – da der Arbeitgeber die Aufgabe hat, seine Mitarbeiter vor Mobbing zu schützen (siehe BAG Az 8 AZR 593/06) – muss die Vorwürfe, die er gegen den Arbeitgeber vorbringt genau dokumentieren um dem Gericht die tatsächlichen Umstände eines möglichen Mobbings schlüssig und hinreichend darlegen zu können. Dies entschied das LAG Rheinland-Pfalz in Mainz (Az 9 Sa 935/06).
Geklagt hatte ein Arbeitnehmer welcher anführte, dass sein ehemaliger Chef ihn in die Depression aufgrund von dauerhaften Schikanen und sinnlosen Arbeitsaufträgen trieb. Jedoch konnte er keine konkreten Angaben zum Verhalten des Vorgesetzten und der diagnostizierten Depression machen und keinen nachgewiesenen Zusammenhang vor Gericht erbringen. Dadurch konnte eine Schädigung der Arbeitnehmers, welche einen Schmerzensgeldanspruch rechtfertigen würde, nicht nachgewiesen werden.
Noch eine kleine Ergänzung:
Mobbingvorwürfe sollte man immer gut beweisen können um darzulegen, dass Demütigungen, Diskriminierungen und Schikanen das hinzunehmende Maß überschritten haben. Außerdem sollte man klar abgrenzen können, dass es sich bei diesen Dingen um weitaus mehr als das in einem Betrieb „übliche“, also rechtlich erlaubte und deswegen hinzunehmende, Verhalten handelt – dies ist Aufgabe des Gemobbten, das zu beweisen, beispielsweise mit einem Mobbingtagebuch oder Zeugen, die das bestätigen können.
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