Ich bin als Zeuge geladen

vom 20.11.2007, 16:48 Uhr

Tja, echt eine blöde Geschichte - und ich hoffe ihr seht es mir nach, wenn ich nicht allzu sehr in Detail gehe.

Ich habe meinen besten Freund angezeigt (weswegen würde ich gerne verschweigen). Nun bereue ich das aber, zu tiefst, aus ganzem Herzen :(

Ich habe die Anzeige auch dann sofort zurück gezogen. Trotzdem wird nun gegen meinen besten Freund ermittelt, in 4 Wochen ist Gerichtsverhandlung. Zu der Gerichtsverhandlung bin ich als Zeuge geladen.

Kann ich noch irgendwas tun, damit die Anzeige doch noch zurückgenommen wird? Ich schäme mich so sehr - und dass mein (wohl ehemals) bester Freund mich keines Blickes mehr würdigt, muss ich wohl nicht extra erwähnen :(

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» Bender » Beiträge: 192 » Talkpoints: -0,04 » Auszeichnung für 100 Beiträge



Ich vermute mal, u hat deinen Fruend nicht einfach so aus Spaß angezeigt, sondern weil er dir wirklich etwas angetan hat und ich unterstell dir jetzt einfach mal, er hat sich dafür 75 Mal entschuldigt und du willst jetzt, dass er dafür nicht mehr bestraft wird.
Ich meine, auch wnen du die Geschichte nicht erzählen magst, wirst ud doch aber sagen können, ob du ie Anzeige einfach nur so getätigt hast, also hast d was erfunden, oder hat ers echt getan?

» Sippschaft » Beiträge: 7575 » Talkpoints: 1,14 » Auszeichnung für 7000 Beiträge


Normalerweise wird sowas hinfällig, wenn Du die Anzeige zurückziehst - aber wenn der Staatsanwalt beispielsweise ein öffentliches Interesse darin sieht (z. B. bei mittleren bis schweren Delikten), nützt Dir das auch nichts, da dann die Straftat nicht in Deinem Sinne, sondern im Sinne der Allgemeinheit verfolgt wird, um es simplifiziert zu sagen. Ergo kannst Du die Anzeige 50.000 Mal zurückziehen, solange ein öffentliches Interesse besteht, nützt das deinem Freund nichts.

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» Subbotnik » Beiträge: 9308 » Talkpoints: -7,05 » Auszeichnung für 9000 Beiträge



Nein, das war nicht aus Spaß, ich habe nichts erfunden.
Aber ich habe ihn angezeigt, weil ich emotional ziemlich aufgewühlt war - wir hatten einen bösen Streit - was sich mittlerweile aber gelegt hat. Deswegen bereue ich es eben. (wobei der Streit jedoch nicht den Inhalt der Anzeige betrifft)

@ Subbotnik
ok, danke schonmal für die Antwort.
Aber kann ich die Aussage dann wenigstens verweigern, wenn schon die Verhandlung stattfinden muss ?

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» Bender » Beiträge: 192 » Talkpoints: -0,04 » Auszeichnung für 100 Beiträge



Also die Aussage darf man als Zeuge nicht verweigern.
Kommt drauf an, was dein Freund getan hat. Wenn es etwas schlimmes war, was dich nicht direkt betrifft, musst du - gerade weil du ihn angezeigt hast, und dadurch wohl von der Sache bescheid weißt - aussagen.
Schau mal auf http://www2.justiz.bayern.de/lg-ho/F_allg_zeuge.htm#Erscheinen der Seite nach. Da geht's um das, was du als Zeuge machen musst.

Wie alt bist du denn? Das kann auch eine Rolle spielen, vorallem wenn's um's vereidigt werden geht.
Am Einfachsten wäre es, wenn du ansatzweise andeuten könntest, was dein Freund getan hat, damit man dir hier helfen kann.

Grüße,
Shinjo!

» Shinjo » Beiträge: 33 » Talkpoints: 1,09 »


Wenn ein öffentliches Interesse an der Strafverfolgung besteht, wird es sich nicht um ein Kavaliersdelikt handeln - dementsprechend würde ich das auch nicht in einem Forum breittrampeln.

Wie schon angemerkt, musst Du deine Aussage machen, da führt nichts mehr drumrum. Ich würde es als Lehre sehen, in Zukunft nicht mehr einfach so jemanden anzuzeigen, auch wenn man wütend ist - und mich würde es wundern, wenn dein Freund jetzt noch immer dein Freund ist. Ich kann mir ja so in etwa denken, weswegen Du ihn angezeigt haben könntest, wenn ihr euch wieder vertragen habt, trotzdem wird das für ihn wenig angenehm werden.

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» Subbotnik » Beiträge: 9308 » Talkpoints: -7,05 » Auszeichnung für 9000 Beiträge


Das klingt doch so, als ob der Freund tatsächlich Mist gebaut hat, von dem du wusstest und es sich um eine Tat handelt, die 'dich nicht unmittelbar betrifft, also nicht so etwas wie eine Körperverletzung oder so. Wäre es nämlich ein Antragsdelikt, also etwas, was nur auf Antrag verfolgt wird, dann würde das Ermittlungsverfahren nach Rücknahme der Anzeige eingestellt.

Es handelt sich also um etwas, was von Amts wegen verfolgt werden muss. Wenn dein Freund tatsächlich Mist gebaut hat, dann sollte er vielleicht mehr darüber nachdenken, weshalb er das getan hat und nicht nur darüber sauer sein, dass es jetzt als Folge eines Streits bekannt geworden ist.

Die Aussage verweigern darf man nur, wenn man mit dem Angeklagten eng verwandt oder verschwägert ist oder wenn man sich bei wahrheitsgemäßer Aussage selbst belasten würde. Das Gericht wird wahrscheinlich nicht glauben, dass man plötzlich seine Erinnerung verloren hat. Im übrigen würde dann das Protokoll der polizeilichen Vernehmung verlesen oder "vorgehalten", und da müsste man, um sich selbst zu belasten, eigentlich sagen, dass man davon ausgeht, da die Wahrheit gesagt zu haben.

» RopiusK » Beiträge: » Talkpoints: Gesperrt »



Wenn wir schon beim Thema sind, würde ich da gern einhaken.

Unter welchen Vorraussetzungen ist es eigentlich möglich, seine Aussage nicht während der Verhandlung zu machen, sondern zu einem Termin vor der Verhandlung, wenn man ernsthafte Erkrankungen mal außen vorlässt (ist ja immer der einzige Grund, der in so einer Ladung als Entschuldigung genannt wird)?

» Klehmchen » Beiträge: 5487 » Talkpoints: 1.012,67 » Auszeichnung für 5000 Beiträge


Die Möglichkeiten, vor der eigentlichen Verhandlung auszusagen und dann im Termin nicht erscheinen zu müssen, sind nur in extremen Ausnahmefällen gegeben. Da reicht es sicher nicht, wenn einem die Aussage unangenehm ist oder wenn es einem peinlich ist, über den Freund in dessen Anwesenheit zu reden. Da müsste man also schon transportunfähig im Krankenhaus liegen oder ein in eine Gang eingeschleuster Informant sein, und selbst da ist das schwierig, auf die direkte Aussage zu verzichten.

Das muss man ja auch aus der Sicht des Angeklagten sehen. Es kommt ja nicht nur darauf an, was ein Zeuge gesagt hat, sondern auch darauf, wie er sich vor Gericht verhält, wie er auf Zusatzfragen reagiert, ob er sich vielleicht in Widersprüche verwickelt usw. Würde man dem Angeklagten diese Möglichkeit nehmen, dem Zeugen persönlich auf den Zahn zu fühlen, wäre das sicherlich keine faire Verhandlung. Ich denke schon, dass man leichter lügt oder die Unwahrheit sagt, wenn man es dem Betroffenen nicht selbst ins Gesicht sagen muss.

» RopiusK » Beiträge: » Talkpoints: Gesperrt »


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