Ausbildungsvertrag unterschrieben habe aber dennoch Fragen..
Eine Probezeit beträgt inzwischen zwischen 3 und 6 Monate. Allerdings ist dieser Wert eher für ausgelernte Arbeitnehmer verbindlich, so viel ich weiss. Ist der Vertrag bzw. die Rückseite des Vertrages ein Vordruck der Handelskammer oder vom Betrieb selbst? Ist es ein kleiner Betrieb, oder ein grosser, bekannterer Betrieb?
Du kannst Dich selbst mal bei der IHK darüber informieren, welche Richtlinien für Auszubildende gelten. Das ist unverbindlich und Du brauchst Dir keine Gedanken darüber zu machen, dass jemand aus Deinem Betrieb dann mitbekommt.
Schau doch mal in den Paragraphen § 20 des Berufsbildungsgesetzes nach. Die Probezeit im Ausbildungsverhältnis wurde zwischenzeitlich verlängert und kann jetzt maximal vier statt bislang höchstens drei Monate betragen.
Die Regelung gilt für alle neu abgeschlossenen Berufsausbildungsverhältnisse ab dem 1. April 2005.
In Zeiten des Internets solltest du erstmal googlen und die aktuellen Gesetze überprüfen, bevor du fragst. Scheinbar verwendet dein Ausbilder nur die alten Verträge noch. Nachfragen ist dennoch nichts schlimmes, aber bevor man in Panik und ins Grübeln gerät, selber erst einmal handeln und sich schlau machen. Ganz wichtig in jeder Lebenslage... zeigt auch jede Menge Selbstständigkeit.
Ich hoffe Du bist nun beruhigt und dir ist geholfen. Bei weiteren Fragen kannst mich aber trotzdem gerne fragen, falls dir irgendetwas unschlüssig ist.
Viel Erfolg bei Deiner Ausbildung!
Hallo alle zusammen,
das Gesetz spricht in diesem Falle eine eindeutige Sprache. Das Berufsbildungsgesetzt wurde dahingehend verändert. Früher war maximal 3 Monate Probezeit dies wurde aber nach § 20 verändert. Die maximale Probezeit wurde verlängert und zwar von drei auf vier Monate. Azubi als auch der Ausbilder können sich dadurch gegenseitig besser kennen lernen. Von daher vermute ich mal, das der Briefbogen auf dem der Arbeitgeber den Vertrag beziehungsweise seine Klauseln gedruckt hat noch alt ist. Auf jeden Fall geletn für dich die vier Monate. Aber in der Regel habe ich noch nie einen Azubi in der Probezeit gehen sehen.
ein Frohes Fest und Guten Rutsch und liebe Grüße wünscht die MissMouse
Du weißt jetzt also, dass die Probezeit tatsächlich rechtens ist und dass der Betrieb halt eine veraltete Vorlage benutzt hat.
In einem gebe ich Sippschaft schon recht, klar kann man froh sein, einen Ausbildungsplatz zu haben, aber deswegen muss man nicht gleich alles schlucken. Vielleicht kannst Du ja mal in Deinem Ausbildungsbetrieb ansprechen, dass Dich die Klausel verunsichert hat, und dass sinnvoll wäre die Verträge an aktuelles Recht anzupassen.
Eine Dauer von bis zu 6 Monaten ist zulässig und auch Praxis. Die meisten machen beim Ausbildungsverhältnis nur 3 Monate - es darf aber auch länger sein. In manchen Festanstellungen nachher, gehen die Probezeiten 6 Monate. Und wenn du dich bewährst dann sehe ich keine Probleme ob es einen Monat mehr oder weniger ist.
Liebe Grüße
Sorae
Ja 6 Monate bei ausgelernten Beschäftigungsverhältnissen - maximal 4 Monate in der Ausbildung. Warum hat ja missmouse schon ausreichend dargelegt.
KrashKidd hat geschrieben:Ja 6 Monate bei ausgelernten Beschäftigungsverhältnissen - maximal 4 Monate in der Ausbildung. Warum hat ja missmouse schon ausreichend dargelegt.
Steht ja auch da ...
Ich denke das es sich hier um einen Fehler im Kleingedruckten handelt. Vier Monate Probezeit sind zulässig. Länger als vir Monate darf sie allerdings nicht sein. Ich würde die Stelle aber auf jeden Fall antreten, heutzutage kann ja jeder froh sein, der eine Ausbildung bekommen hat. Und Rechtlich ist da ja auch alles in Ordnung.
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