Ärger mit dem Fenstergucker

vom 20.03.2010, 13:41 Uhr

Der, der die Häuser ins As Straße gebaut hat, hat nicht sehr gut geplant. Denn As Schlafzimmer und die Küche des Nachbarhauses liegen einander genau gegenüber. Ergo: Nachbar B kann, wenn er in seiner Küche ist, bei A ins Schlafzimmerfenster sehen. Das Bett steht zwar verdeckt, allerdings ist der Bereich vor dem Kleiderschrank und den Kommode gut einsehbar und wenn A sich an und auszieht kann B das sehen. A hat das bislang wenig gestört, soll B doch schauen, wenn er will.

Jetzt wurde A allerdings von B darauf angesprochen mit der Aufforderung sich entweder woanders umzuziehen oder doch mal Vorhänge oder ein Rollo zu besorgen und dies dann auch zu schließen, wenn sie sich nackt in ihrem Schlafzimmer aufhält. B hat nämlich schlichtweg keine Lust auf den Anblick von As nacktem Körper beim Frühstück. Das betrachtet er als sexuelle Belästigung.

Das sieht A aber nun gar nicht ein. Sie fühlt sich berechtigt sich in ihrem Schlafzimmer umzuziehen und auch nackt darin herum zu laufen. Jedes Mal erst das Rollo herunter lassen zu müssen oder Ähnliches, wenn sie sich umzieht betrachtet sie als unzumutbare Unannehmlichkeit und Einschränkung ihrer Freiheit, die sie nicht in Kauf nehmen will. Wenn B das stört, so findet sie, dann soll er eben weg sehen. denn immerhin ist es ja ihr Schlafzimmer in ihrer Wohnung und da kann sie so lange und oft nackt sein, wie sie will. Wie sieht es aus? Ist A tatsächlich verpflichtet B ihren Anblick in ihrem eigenen Schlafzimmer zu ersparen oder hat B Pech gehabt?

» Sorcya » Beiträge: 2904 » Talkpoints: 0,01 » Auszeichnung für 2000 Beiträge



B hat ganz einfach Pech gehabt. Wenn A nicht extra das Fenster aufmacht und B nackt zuwinkt ist B selber daran Schuld, wenn er diesen Anblick "ertragen" muss. B kann sich ja auch blickdichte Vorhänge in die Küche hängen und muss dann auch nciht "aus versehen" A ansehen. In der eigenen Wohnung kann man machen was man will und wenn A kein Licht im Schlafzimmer anmacht, dann sollte es auch schwer sein, dass B mehr sehen kann als Schatten, die durch das Schlafzimmer von A huschen.

A soll B mal den Vorschlag machen sie doch anzuzeigen. Denn dann wird B merken, dass er nichts daran machen kann. Als Gegenanzeige kann man B anzeigen wegen Spannerei. Denn er kann ja wegschauen, wenn er will ;)

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» Diamante » Beiträge: 41749 » Talkpoints: -4,74 » Auszeichnung für 41000 Beiträge


Meiner Meinung nach hat B hier aus rechtlicher Sicht Pech gehabt, nämlich aus dem Grund, dass man in seiner Wohnung tun und lassen kann, was man will, außer natürlich Lärmbelästigung oder Ähnliches. Außerdem glaube ich nicht, dass B das Opfer ist, sondern viel eher A. Denn soweit ich weiß werden Frauen häufiger sexuell belästigt oder zumindest angeglotzt, als Männer. Es ist ja klar, dass keiner beim Frühstück Frauen beim Umziehen zuschauen will, aber dann soll B halt einfach nicht hinschauen. Das ist aus meiner Sicht betrachtet die beste Lösung. Auch könnte sich der Nachbar B Rollos oder Vorhänge für die Küche besorgen, dann müsste er sich nämlich nicht von der Nacktheit der Frau belästigt fühlen. Gerade weil es sein Problem ist, sehe ich es nicht, dass sich jetzt die Nachbarin A um dieses Problem von dem Nachbarn B kümmern soll. Ist doch irgendwie logisch oder?

Aber eine Sache kann ich an dieser Situation überhaupt nicht nachvollziehen, nämlich, dass die Nachbarin A die ganze Sache nicht als Problem ansieht. Immerhin glaube ich nicht, dass jetzt jede Frau heiß darauf ist von Leuten aus dem gegenüberliegendem Haus angegafft zu werden. Deshalb kann ich es auch nicht verstehen, dass sie selbst nicht dagegen unternehmen möchte, denn anscheinend will sie die Freiheit, in ihrer Wohnung tun und lassen zu können, was sie will, weiterhin so beibehalten und meiner Meinung nach sollten sie sich irgendwie auf einen Kompromiss einigen.

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» ich322 » Beiträge: 797 » Talkpoints: -1,81 » Auszeichnung für 500 Beiträge



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