Was muss ich im Winter beim Autofahren beachten?
Für das Fahren mit dem Auto im Winter gibt es eine Menge Bestimmungen. So ist es verboten, auf Straßen mit Schnee oder Eis mit Sommerreifen zu fahren. Man muss keine Winterreifen auf dem Auto aufgezogen haben, muss dann aber das Auto bei Schnee und Eis mit Sommerreifen stehen lassen. Wer dennoch fährt, riskiert ein Knöllchen in Höhe von 20 Euro, wenn der Verkehr behindert wird, kostet es sogar 40 Euro und es gibt noch zusätzlich einen Punkt in Flensburg. Auch muss auf die Profiltiefe geachtet werden, die muss bei Winterreifen mindestens 4 mm betragen.
Kommen wir zu dem Frostschutzmittel in der Scheibenwaschanlage, diese muss den Minustemperaturen angepasst sein. Wenn man mit einer vereisten oder leeren Scheibenwaschanlage erwischt wird, kostet das auch 20 Euro. Bevor man die Scheibenwaschanlage nutzen kann, muss die Scheibe von Eis und Schnee befreit werden. Ein Guckloch reicht dabei keinesfalls und wird mit 10 Euro bestraft. Auch das Dach, sowie Blinker, Rücklichter, Kennzeichen und die Scheinwerfer müssen vom Schnee befreit werden. Beim Eiskratzen den Motor warmlaufen zu lassen ist natürlich auch verboten und wird mit 10 Euro bestraft.
Sobald Schilder die Benutzung von Schneeketten vorschreiben, müssen die auch benutzt werden. Selbst Allradfahrzeuge müssen dann auf mindestens 2 Antriebsrädern Schneeketten aufziehen, auch wenn die Fahre oft denken, mit einem Allradfahrzeug geht es auch ohne Schneeketten. Werden Schneeketten vorgeschrieben und man wird ohne sie erwischt, kostet auch das 20 Euro.
Verkehrsschilder gelten auch, wenn sie zugeschneit sind, denn man geht davon aus, dass der Fahrer sie alleine an ihrer Form erkennen kann. Hierzu zählen Stoppschilder oder „Vorfahrt gewähren“ Schilder.
Hinzu kommen noch viele Regelungen von Versicherungen. So ist das ganze Fahren mit Sommerreifen im Winter obwohl kein Schnee liegt bei den Versicherungen nicht gern gesehen. Besser gesagt: sollte ein Unfall passieren obliegt es der Versicherung die Kulanz herunterzuschrauben und teilweise die Erstattung auch einzustellen.
Wie ist es mit eingeschneiten Geschwindigkeitsschildern ? Wenn auf der Autobahn beidseitig auf 100 begrenzt ist, die Schilder jedoch voller Schnee hängen und die Straße durch das Salz frei ist. Kann vorausgesetzt werden dass man sich an die neue Geschwindigkeitsbegrenzung hält ?
Ich habe bei dir gelesen, dass man mindestens 4mm haben muss bei der Profiltiefe. Dies stimmt so nicht genau, denn die gesetzliche Vorschrift der Profiltiefe lautet 1,6mm bei Sommer- sowohl auch bei Winterreifen. Die 4mm empfehlen z.B. die Versicherungen oder ADAC.
Aber schon zur eigenen Sicherheit sollte man ein gutes Profil haben, denn ich glaube es gibt nichts schlimmeres als irgendwo stecken zu bleiben und dann auch noch andere damit aufzuhalten.
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