Übernahme am Ende der Ausbildung

vom 21.11.2007, 19:13 Uhr

Wenn das Ende der Ausbildung naht wird für viele Auszubildende eine Frage natürlich, neben der Abschlussprüfung, immer wichtiger: Werde ich übernommen oder nicht? Manch ein Betrieb stellt dies ja bereits am Anfang der Ausbildung klar oder während dieser, andere lassen sich damit Zeit.

Prinzipiell hat man keine Garantie auf eine Übernahme, auch wenn sich z. B. über die JAV Wege ergeben, länger im Betrieb verbleiben zu dürfen, und wenn man den Job noch so gut gemacht haben sollte, indem man Engagement, guten Kundenumgang oder ein hervorragendes Verhalten gezeigt hat und durch konstant gute Leistungen im Job und in der Schule eigentlich überzeugt hat. Wenn keine Stellen zu besetzen sind oder die Firma sich aufgrund der wirtschaftlicher Situation dies nicht leisten kann, sieht es schlecht aus – in größeren Firmen hat man hier vielleicht noch die Chance durch ein internes Bewerbungverfahren in eine andere Abteilung zu kommen, bei kleineren, die meistens nur eine haben, ist dies immer schlecht möglich. Bei einem internen Bewerbungverfahren sollte man zudem neben dem guten Abschneiden in der eigenen Abteilung auch bedenken, sich frühzeitig für die andere Abteilung zu qualifizieren, also noch vor Ausbildungsende, um so Eigeninitiative zu beweisen.

Wenn man sich nicht sicher ist, ob man übernommen wird oder nicht, sollte man dies ein halbes Jahr vor dem voraussichtlichen Ende der Ausbildung ansprechen, damit man erstens Gewissheit und zweitens die angesprochene Chance hat, sich woanders oder intern zu bewerben und sich schon darauf vorzubereiten.
Wenn man in einem Handwerksbetrieb tätig ist, sollte dies direkter machen, da man hier selten einen förmlichen Umgang pflegt und dies den Arbeitgeber eher verschreckt und er das so verstehen könnte, dass wenn man jetzt schon so förmlich und so gesehen distanziert ist, das nichts Gutes heißt. Also wenn der Chef mal Zeit hat, kann man das versuchen anzusprechen, ansonsten ist, bei Betrieben in denen allgemein sehr auf die Form geachtet wird, wie bei Banken und Angestellten Betrieben, versuchen, diese Frage in einem Feedbackgespräch anzusprechen. Wenn man nicht direkt die Möglichkeit hat oder sich diese nicht ergibt, so sollte man zur Not nachhaken, wenn es die Situation zulässt, also wenn der Chef nicht gestresst sondern relativ entspannt ist.

Ein Auszubildender hat das Recht auf eine Information über die Situation nach der Ausbildung, da nach der Ausbildung ein vertragsloser Zustand besteht. Falls man keine Chance auf eine Übernahme hat, ist der Betrieb übrigens auch vor Ablauf der Ausbildung dazu verpflichtet, eine Beurteilung über den Azubi auszustellen, damit dieser eine Möglichkeit zur Bewerbung hat.

Natürlich kann es auch aussehen, dass man selber gar nicht im Betrieb verbleiben möchte, wenn die Ausbildung abgeschlossen ist – auch hier sollte man dies dem Ausbilder mitteilen, auch wenn dies wenig zuträglich für das Arbeitsklima ist, wenn man weiß, dass der Azubi eigentlich während der letzten Monate schon den Weggang plant. Man sollte dies, wenn der Chef das Thema nicht von alleine anspricht, nicht zu früh thematisieren und sich dann lieber Zeit lassen.

Wenn man weiß, dass man übernommen wird, ist man auch gezwungen in einem Gespräch das Wunschgehalt anzusprechen. Wenn man nicht weiß, wie hoch man seinen Wert und das Einstiegsgehalt ansetzen sollte, kann man sich entweder bei Kollegen erkundigen – aber niemand spricht gerne über Geld, von daher ist man gut beraten, sich vorher zu informieren. Oft kommt es zu einer Überfallartigen Situation, dass einem der Arbeitsvertrag schon fertig präsentiert wird und man kaum eine Möglichkeit hat, über das Einstiegsgehalt zu diskutieren – daher sollte man schon bei einem Gespräch über die Übernahme das Wunschgehalt ansprechen, um selbst Klarheit zu haben und dem Chef Klarheit zu verschaffen und so möglichen Ärger schon am Anfang auszuräumen.

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» Subbotnik » Beiträge: 9308 » Talkpoints: -7,05 » Auszeichnung für 9000 Beiträge



Die Geschäftsführerin hat mir noch vor dem Ausbildungsbeginn, dass ich höchstwahrscheinlich nicht nach der Ausbildung übernommen werden kann. Ich werde sowieso schon über Bedarf ausgebildet und auch nur, weil die Ausbildung auch von der Arbeitagentur gefördert wird. Mal gucken, was der Betrieb in zweieinhalb Jahren sagen wird, wenn ich die Abschlussprüfung geschrieben haben sollte, aber ich glaube eher nicht, dass ich übernommen werde.

» Mareikel » Beiträge: 1738 » Talkpoints: 6,97 » Auszeichnung für 1000 Beiträge


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