Arbeitsverhältnis ohne Arbeitsvertrag

vom 21.11.2007, 23:59 Uhr

Ich habe hier mal einige Fragen und zwar hat meine Mutter seit einiger Zeit eine Arbeitsstelle als Putzfrau in einer Firma. Sie ist auc angemeldet hat aber keinen Arbeitsvertrag. Sie hat ihren Chef zwar schon häufiger darauf angesprochen, aber sie hat immer noch keinen bekommen. Jetzt wollte sie gerne Urlaub machen und bekommt diesen nicht bezahlt worauf sie auch verzichten würde. Aber stattdessen soll sie auch noch eine Urlaubsvertretung besorgen, macht sie dies nicht so bekommt sie auch keinen Urlaub. Was kann man da denn machen?

» lassie222 » Beiträge: 219 » Talkpoints: 0,18 » Auszeichnung für 100 Beiträge



Das riecht aber sehr nach Schwarzarbeit, da sowas eigentlich gemeldet werden muss, auch stundenweise Putzen.

Wenn es sich um Schwarzarbeit handelt kann man nur sagen: Kein ordentliches Arbeitsverhältnis, keine Rechte und der Arbeitgeber kann so rein theoretisch fordern was er will bzw. sie muss es wohl hinnehmen.

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» Subbotnik » Beiträge: 9308 » Talkpoints: -7,05 » Auszeichnung für 9000 Beiträge


Nein sie ist ja gemeldet. Sie hat ja auch nachgefragt und da wurde es ihr bestätigt, dass sie gemeldet ist daher handelt es sich nicht um Schwarzarbeit. Sie hat bisher nur keinen Arbeitsvertrag bekommen und ich habe auch gehört, dass dies bei manchen anderen Firmen auch so ist!

» lassie222 » Beiträge: 219 » Talkpoints: 0,18 » Auszeichnung für 100 Beiträge



Hm soweit ich weiß, ist es nur zulässig eine Putzfrau als Minijobberin arbeiten zu lassen, solang sie unter 400 Euro verdient - und dann hat sie auch Anrecht auf bezahlten Urlaub und Lohnfortzahlung im Krankheitsfall. Also muss sie auch nicht selber für Ersatz sorgen, da auch kein anderer Arbeitnehmer für Ersatz sorgen muss, wenn er bezahlten Urlaub in Anspruch nimmt.

Oder es würde sich vielleicht um einen kurzfristigen Minijob handeln, aber hier ist im Grunde alles beim alten und der Arbeitgeber muss nur keine Abgaben dafür Zahlen - dafür ist aber die Grundbedingung, dass sie dort nicht regelmäßig arbeitet, also beispielsweise im Wochen oder Zweiwochentakt dort putzt.

Das mit Arbeitsvertrag kann sein, da für Arbeitnehmer ein Arbeitsvertrag nicht zwigend vorgeschrieben ist, trotzdem, auch ohne Arbeitsvertrag, muss innerhalb von 3 Monaten eine Stellenbeschreibung erstellt werden in der die Tätigkeiten genau definiert sind.

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» Subbotnik » Beiträge: 9308 » Talkpoints: -7,05 » Auszeichnung für 9000 Beiträge



Sowas macht so manche Firma gerne. Denn solange man keinen Arbeitsvertrag hat, sind eben auch solche Dinge wie Urlaub oder Lohn nicht eindeutg geregelt und orientieren sich im Zweifelsfall (soweit ich weiß) dann oft am gesetzlichen Minimum, bzw. Mindestlöhnen oder dem Minimum aus Tarifverträgen.
Das dies bei Reinigungskräften nicht viel ist, ist denke ich bekannt.

Aber spätestens bei solchen Aktionen wie "Urlaub nur unbezahlt und wenn man eine Vertretung organisiert" (ist sowas gesetzlich überhaupt zulässig?!) sollte man denke ich stutzig werden. Auch wenn es sich nicht um Schwarzarbeit handeln sollte, dann ist das auf jeden Fall immernoch ein sehr unseriöses Geschäftgebahren.
Hier wird denke ich auf die Angst der Mitarbeiter um ihren Job bzw. die mangelnde Finanzkraft um einen Rechtsstreit zu finanzieren spekuliert.
Allerdings ist es soweit ich weiß auch so, dass ein Arbeitsverhältnis ohne Vertrag nach Ablauf der maximalen gesetzlichen Probezeit (wobei diese nicht definitiv festgelegt ist und bis zu 9 Monaten dauern kann) automatisch in ein festes unbefristetes Arbeitsverhältnis übergeht (so richtig sicher bin ich mir da allerdings nicht...)

MfG
Phantomlord

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» Phantomlord » Beiträge: 953 » Talkpoints: 6,41 » Auszeichnung für 500 Beiträge


Wie ist es denn man man einen befristeten Arbeitsvertrag hat?
Laufzeit 1 jahr aber keinen neuen bekommst(aber auch nicht entlassen bist).Der läuft dann eigentlich mit den alten konditionen weiter oder?Denn therotisch muss man erstmal einen Arbeitsvertrag unterschrieben haben, alles andere wäre schwarzarbeit.

» I$AR » Beiträge: 16 » Talkpoints: 3,54 »


Kommt auf die Arbeit an, hier und da braucht man einen Arbeitsvertrag, in bestimmten Bereichen auch nicht. Man kann aber beispielsweise einen Vertrag auch rückwirkend abschließen.

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» Subbotnik » Beiträge: 9308 » Talkpoints: -7,05 » Auszeichnung für 9000 Beiträge



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