Fahrerkarte muss von LKW Fahrern bezahlt werden

vom 09.11.2007, 01:35 Uhr

Die seit Mai 2006 in Europa erforderliche Fahrerkarte müssen LKW Fahrer laut einer Entscheidung des BAG in Erfurt selbst bezahlen (Az 9 AZR 170/07), die mit der Ablösung der analogen Fahrtenschreiber für den LKW durch den digitalen Tachografen zusammen mit der Unternehmerkarte zum Betrieb dieser erforderlich ist und für 38 Euro bei Kraftfahrtbundesamt zu erwerben ist.

Dagegen klagte ein Arbeitnehmer aus Nordrhein-Westfalen, welcher von der ihn beschäftigenden Firma diese Kosten samt Zusatzkosten von 20 Euro für weitere Bescheinungen und ein passendes Foto erstattet bekommen wollte. Da der Arbeitnehmer laut Ansicht des BAG jedoch selbst ein Interesse an dieser Karte habe und diese auch bei anderen Arbeitgebern weiter genutzt werden könnte, müsse er auch selbst die Kosten hierfür tragen.

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» Subbotnik » Beiträge: 9308 » Talkpoints: -7,05 » Auszeichnung für 9000 Beiträge



Ich finde es richtig, dass er sie selber zahlen muss. Wir haben unsere auch ohne murren und knurren bezahlt! Was will er denn dann erst bei ADR -Schein sagen? Manche bekommen sie vom Chef ganz oder wenigstens anteilig bezahlt, aber es gibt auch welche, die müssen ihn komplett sekber zahlen.

Ich denke, es ist zumutbar diese 38 € (+ eventuell weitere Kosten) zu tragen, denn den LKW-Führerschein musste er auch selber zahlen und bekam ihn nicht geschenkt! Auch hier gibt es schonmal Chefs, die einen Teil beisteuern, aber da kann man nicht von ausgehen.
Manch ein Koch muss sich seine Messer selber zahlen. Die sind viel teurer!
Heut zu Tage ist eben eine Fahrerkarte, wie ein Führerschein für das Transportwesen notwenidig, da muss man auch die Kosten tragen. Der Taxifahrer muss seinen Personenbeförderungsschein (oder wie heißt das Dingen) ja auch selber zahlen.

LG jmlsi

» jmlsi » Beiträge: 491 » Talkpoints: -2,56 » Auszeichnung für 100 Beiträge


Ich hab auch schon gehört, dass einige Chefs diese Kosten erstatten. Allerdings ist diese Karte ja wirklich ein Arbeitsmittel, dass nicht jährlich neu erworben werden muss. Und ich denke, dass diese kosten ja auch steuermindernd geltend gemacht werden können.

» JotJot » Beiträge: 14058 » Talkpoints: 8,38 » Auszeichnung für 14000 Beiträge



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