Bußgeld wenn man mit dem Fahrrad fährt?
Ich bin eigentlich fast immer mit dem Fahrrad unterwegs. Neulich hatte ich extremen Zeitmangel und bin noch schnell bei Rot über die Ampel gehuscht. Dass aber die Polizei auch zugegen war, habe ich leider zu spät gesehen.
Nun würde mich interessieren, falls mich die Polizei aufgehalten hätte, was sie ja zum Glück nicht getan hat, hätte ich dann auch ein Bußgeld oder Fahrrad Fahrverbot bekommen können? Ich frage nur, weil mich das seitdem immer wieder beschäftigt. Wer kennt sich da aus?
Ich sage mal so, schwere Fahrradvergehen wirken sich mit ein bisschen Pech ganz schnell in den Zahlen aus. Sollte der betreffende Fahrradfahrer einen Führerschein besitzen, kann ihn die Missachtung der Verkehrregeln nicht nur ein paar Euro (die grundsätzlich zwar geringer sind, als jene für Autofahrer, aber dennoch merklich in die Tasche gehen) sondern unter gegebenen Umständen sogar Punkte in Flensburg bringen.
In deinem Fall würde ich sagen: Glück gehabt, da hatten die Polizisten wohl gerade ihren guten. Eine rote Ampel zu überfahren sollte doch schon zu den eher schwerwiegenderen Tatbeständen zählen.
Grundsätzlich gilt nämlich auf für Fahrräder: Die Straße ist kein rechtsfreier Raum. ![]()
Ergänzend zu dem, was antiheldin schon geschrieben hat, kann man auch durchaus als Fahradfahrer ein "Fahrverbot" erhalten, auch wenn man keinen PKW-Führerschein hat. Allerdings sollten hier schon gravierendere Dinge passiert sein, als "nur" eine rote Ampel zu überfahren, beispielsweise Fahren unter (massiven) Alkohol- und Drogeneinfluß. Grundlage hierfür ist die Fahrerlaubnisverordnung (FeV) inklusive Anlagen, die u.a. auch führerscheinfreie Fahrzeuge umfasst.
Antiheldin und Bsm123 haben ja schon geschrieben, dass es selbstverständlich so ist, dass bei Verstößen Strafen drohen. Auch wenn z.B. die Polizei so was oft mit Ermahnungen ahndet.
Ich kenne das aber so, dass bei gezielten Kontrollen (gerade das überfahren von roten Ampeln) die Radfahrer zur Kasse gebeten werden (Sofortkasse oder Ausweispapiere) bzw. bei Kontrollen in Fußgängerzonen die uneinsichtigen Radfahrer zahlen müssen. Bei gravierendem Fehlverhalten sind natürlich auch Sanktionen bzgl. des Führerscheins denkbar!
Generell gilt ja dann auch, wer einen Fehler begeht, sollte nie anfangen, sich zu rechtfertigen! Also sollte auch einem Polizisten gegenüber das eigene Fehlverhalten nicht begründet werden, sondern dieses einsichtig zugegeben werden.
In Deinem konkreten Fall aber denke ich auch, dass Du schlicht Glück gehabt hast.
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