Wann darf der Vermieter fristlos kündigen?

vom 03.11.2007, 09:10 Uhr

Hallo
meine Schwester hat ein kleines Problem: der Vermieter hat, angeblich weil der Haushalt meiner Schwester extrem unordentlich und (Zitat:) unhygienisch sein soll, eine fristlose Kündigung ausgesprochen (schriftlich) und auch die Schlüsselübergabe zum Ende des Monats gefordert.

Das darf man doch gar nicht, oder?
Weiß jemand von euch, unter welcher Begründung der Vermieter wirklich fristlos kündigen darf?
Ich dachte bislang, das sei bei solchen Sachen wie Messi-Haushalt oder mehr als 2 Monatsmieten Rückstand.
Aber beides trifft auf meine Schwester nicht zu. Sie ist vielleicht unordentlich aber definitiv kein Müll-Messi!

Leider ist sie in keinem Mieterschutzbund, jetzt mit diesem Problem will sie der Verband auch nicht mehr aufnehmen. Einen Anwalt kann sie sich alleine auf keinen Fall leisten, einen (spontanen) Umzug aber auch nicht!
Was sollen wir denn nun machen, wie kann ich meiner Schwester helfen??

» vonZitzebitz » Beiträge: » Talkpoints: Gesperrt »



Also ich weiss auch, dass man rausgeworfen werden kann, wenn man keine Miete bezahlt aber nur weil man unordentlich ist, ist glaube ich nicht erlaubt. Dann müsste es schon sehr extrem sein wie Geruchsbelästigung oder Ungeziefer. Ich würde auf jeden Fall einen Einspruch einlegen gegen die Kündigung. Dies solltet ihr schriftlich und per Einschreiben machen damit ihr einen Beleg habt. Ansonsten solltet ihr die Wohnung in einen Top Zustand bringen, falls wer nach schauen kommt. Aber der Vermieter selbst darf soweit ich weiss nicht einfach so in die Wohnung hinein, aber falls es gerichtlich gehen sollte wird wohl irgendwer kommen. Denn nur durch einen gerichtlichen Beschluss kann dein Vermieter dich durch die Polizei raus werfen lassen. Also leg einfach Einspruch ein und darauf muss dann der Vermieter reagieren.

» lassie222 » Beiträge: 219 » Talkpoints: 0,18 » Auszeichnung für 100 Beiträge


Ich glaube auch nicht, dass eine Kündigung nur wegen Unordnung erlaubt ist. Gibt es vielleicht noch andere mögliche Gründe, die Deine Schwester Dir gegenüber verschwiegen hat?

Wenn kein Mieterschutzbund Deine Schwester mehr aufnehmen mag, hilft vielleicht eine Beratung bei den Verbraucherschützern, die Kosten dafür kann man vorher erfragen.

» JotJot » Beiträge: 14058 » Talkpoints: 8,38 » Auszeichnung für 14000 Beiträge



Hallo zusammen,

ehrlich gesagt habe ich mich das auch schon gefragt, ob mir meine Schwester etwas verschweigt. Habe sie eindringlich gefragt, ob sie die Miete immer bezahlt hat, und sie meinte ja.

Mit ihrem Haushalt ist es so: Kleidung liegt oft auf dem Boden, im Bad ist es recht staubig und in der Küche stapelt sich gerne mal das Geschirr über mehrere Tage... da ich ein sehr reinlicher Mensch bin ist mir das auch ein Dorn im Auge und ich habe ihr desöfteren Hilfe angeboten (die sie nicht annimmt) und sie auch schon "zusammengestaucht", dass sie ein bisschen mehr auf den Haushalt achten muss (was mir peinlich ist, dass ich sowas überhaupt sagen muss :oops: ). Aber eine Geruchsbelästigung geht definitiv nicht von ihrere Wohnung aus, auch Schädlinge habe ich bislang nicht sehen können (ok sie hatte mal Silberfische im Bad, hat sie aber mit einer solchen Köderdose wieder wegbekommen).

Ich werde heute mit der Verbraucherzentrale für unser Bundesland telefonieren (meine Schwester scheint nicht aktiv werden zu wollen, sie sagt nur, dass sie im Recht sei und deswegen einfach alles abwarten könne). Eventuell werde ich ihr dann auch das Geld für einen Anwalt leihen, sollte es nötig sein.

So viel zur geplanten Vorgehensweise. Habe auch überlegt, ob ich mal beim Vermieter anrufen soll und mich mit ihm unterhalte, aber ich denke, das könnte mir meine Schwester übel nehmen und hinter ihrem Rücken möchte ich nichts machen.

Zu meiner Verfassung: würde es sich nicht um meine Schwetser, die ich trotz ihrer Fehler sehr liebe, handeln, würde ich mich nicht so engagieren. Gleichzeitig bin ich wütend auf sie, dass sie die Hände in den Schoß legen und abwarten möchte. Aber ich MUSS ihr helfen, schließlich sind wir Geschwister - da kann ich sie nicht einfach ins offene Messer rennen lassen.

» vonZitzebitz » Beiträge: » Talkpoints: Gesperrt »



Also um deine Frage aufzugreifen - natürlich darf auch der Vermieter so wie der Mieter in bestimmten Fällen außerodentlich, also fristlos, kündigen, die Liste dazu ist unendlich. Der Vermieter darf den Mieter sogar abmahnen.

Ich kanns DIr mal, so, falls Du noch weitere Fragen hast, zusammenfassen, der Vermieter darf immer dann fristlos kündigen, bei:

- Mietrückständen gemäß § 543 II Nr.3 BGB, also wenn der Mieter 2 aufeinanderfolgende Mietraten nicht bezahlt hat und die Gesamtsumme muss erheblich sein, also sie muss beispielsweise eine Monatsmiete übersteigen. Deswegen kann der Vermieter auch fristlos kündigen, wenn sich dieser Betrag nicht aus zwei aufeinanderfolgenden Monatsmieten zusammensetzt, sondern beispielsweise über mehrere Monatsmieten.
Zudem muss der Mieter mit der Zahlung im Verzug sein, also die Zahlung der Miete schuldhaft unterlassen haben. Im Verzug kann auch durch eine Spätauszahlung des Wohngeldes feststehen, was manche ja nie so richtig glauben können.
Also wenn man einem Mieter kündigt und der sagt, er habe das geld nicht, ist das kein Argument dagegen, weil er sich so oder so im Verzug befindet.

- bei vertragswidrigem Gebrauch der Wohnung § 543 II Nr.2 BGB, also, was bedeutet, dass die Wohnung nich vertragsgemäß genutzt wurde :wink:, also auf gut deutsch: Prostitution in der Mietwohnung (braucht aber vorher eine Abmahnung), unberechtigte Untervermietung, Mieter hat mehrfach Schäden verursacht oder bei gravierender Vernachlässigung der Mietsache , welche eine Gefährdung der Bausubstanz (z. B. durch Schimmel) zur Folge haben kann.

Also wenn deine Schwester mit soviel Miete im Verzug ist, dass es den Betrag von einer Monatsmiete locker übersteigt oder sie die Wohnung so verschmutzt hat, dass dadurch Schäden an der Mietsache selbst entstehen können oder sie mehrfach Schäden dadurch anrichtet, kann ihr fristlos gekündigt werden. Das ist natürlich bei einer Pizzaschachtel und rumliegenden Klamotten nicht der Fall, aber wenn dort jemand eine halbe Müllhalde einrichtet schon eher. Der Schaden kann dann z. B. durch einen Gutachter aufgenommen und nachgewiesen werden, aber nur vom Gericht bestellte Gutachter zählen auch - nur als Hinweis, weil viele Vermieter Gefälligkeitsgutachten von den von ihnen bezahlten Gutachtern bekommen, war bei uns damals auch so.

Achso, die fristlose Kündigung, egal ob Mieter oder Vermieter, muss immer schriftlich und aus einem wichtigem Grund erfolgen, der in dem Kündigungsschreiben genannt werden muss. Falls dieser Grund nur aus einer Vertragsverletzung von einer Seite besteht, ist vorher eine Abmahnung erforderlich - diese kann nur dann entfallen, wenn nach § 543 III BGB sie offensichtlich keinen Erfolg verspricht.

Achso sehe grad bei mir wegen grober, schuldhafter Pflichtverletzung seitens des Vermieters / Mieters welche die Fortsetzung des Mietverhältnisses unzumutbar machen kann der andere auch noch dem anderen fristlos kündigen, ist aber eher selten.

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