Ungesicherte Fracht transportieren - Bußgeld / Strafen
A war heute mit dem PKW einkaufen und kam in eine allgemeine Verkehrskontrolle. Es wurde alles kontrolliert. Fahrzeugschein, Führerschein, Warndreieck, Verbandkasten und eben alles, was die Polizei so kontrollieren wollte und konnte. A musste sogar pusten Aber auch da kam nichts bei rum (es war Samstag Morgen 10 Uhr).
Auf einmal meinte Polizist B, dass auf dem Rücksitz die leere Einkaufstasche nicht angeschnallt ist. Die Tasche ist zwar groß , aber sie ist so gut wie leer gewesen. Portemonnaie, Schlüssel, Handy und Tempotaschentücher waren drin. Diese Tasche muss laut des Polizisten B gesichert , sprich angeschnallt, werden.
A bekam vom Polizist B einen Überweisungträger auf dem steht, dass eine ungesicherte Fracht im Auto war und 10 Euro Ordnungsgeld bezahlt werden müssen.
Ist es rechtens, dass man wegen einer fast leeren Einkaufstasche 10 Euro Ordnungsgeld zahlen muss? Kann man dagegen Widerspruch einlegen? A war in dem Moment ziemlich geplättet, dass A einfach nur weitergefahren ist. Vorher bestand der Polizist B allerdings auf das anschnallen der Tasche.
Das ungesicherte Gegenstände auf Rücksitzen oder Hutablage bei starken Bremsen oder bei einem Unfall zu einem tödlichen Geschoss werden kann hört man ja immer wieder mal. Deswegen soll man ja schwerere Gegenstände nur in den Fussraum oder angeschnallt im Fahrzeuginneren transportieren.
Rechtlich gesehen bedeutet ungesicherte Ladung schon einen Tatbestand für ein Verwarnungsgeld allerdings wird das normalerweise nicht kontrolliert. Es handelte sich wahrscheinlich um eine der üblichen Polizeigroßkontrollen für angehende Polizisten. Die nehmen das dann doch sehr genau.
Selbstverständlich muss man seine Ladung so sichern, dass sie nicht zu einer Gefahr wird. Dabei ist es nebensächlich, ob es wirklich zum Unfall kommt, oder ob die Sachen einfach durch die normalen Fahrtbewegungen im Auto hin- und herrutschen. Im Falle eines Unfalls ist das mögliche Risiko, das von einer ungesicherten Fracht ausgeht, natürlich noch weitaus größer.
Normalerweise sollte man seine Ladung, vor allem schwere Gegenstände sichern. In den meisten Routinepolizeikontrollen wird man aber keine Strafe zahlen müssen, wenn man mal einen Rucksack oder eine Flasche Wasser auf dem Beifahrersitz liegen hat. So etwas kommt sicher nur bei extrem genauen Polizisten vor, zum Beispiel bei den angesprochenen Polizeischülern, die angehalten werden, zu Lernzwecken wirklich jedes Detail zu berücksichtigen.
Ich denke, dass das Recht auf der Seite der Polizisten ist. Jedoch ist die uneingeschränkte Anwendung dieser Vorschriften mit Sicherheit Ansichtssache und liegt im Ermessen des einzelnen Polizisten.
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