Wer kennt sich mit Insolvenz & Unterhaltsanspruch aus?

vom 17.10.2007, 21:33 Uhr

Folgender Sachverhalt: Ein Mann, verheiratet, 2 Kinder, geht in Verbraucherinsolvenz (=Privatinsolvenz). Er hat aber noch ein uneheliches Kind, für welches er bisher immer Unterhalt gezahlt hat, dem er jetzt aber mitteilt, dass er aufgrund der Insolvenz keinen Unterhalt mehr bezahlen kann.

Ist das so rechtens? Oder besteht die Unterhaltspflicht weiter, trotz der Privatinsolvenz? Und wenn das nicht der Fall ist, kann dann das Unterhaltspflichtige Kind als Gläubiger auftreten und das Geld einfordern?

» Kleppers » Beiträge: 96 » Talkpoints: 0,00 »



Schwierig also klar ist das das Kind natürlich weiterhin Unterhaltsberechtigt ist, allerdings gibt es einen Freibetrag für den Unterhaltspflichtigen, abhängig vom Einkommen soweit ich weiß.

Selbstverständlich kann das Kind versuchen es einzufordern und wenn dann festgestellt wird das der Vater nicht zahlen kann warum auch immer kann sich das Kind glaub ich an die Unterhaltsvorschusskasse wenden und dann übernimmt es für höchstens 6 Jahre der Staat, allerdings wird das dem Vater als Schulden angerechnet.

Mehr weiß ich darüber leider nicht und bin mir auch nicht bei allem sicher, also alle Angaben ohne Gewähr.

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» Schalinna » Beiträge: 70 » Talkpoints: 0,18 »


So weit ich informiert bin, kann das Kind wohl schon seine Ansprüche gegenüber dem Vater geltend machen und erhält dann einen Titel. Dieser ist eine bestimmte Zeit gültig, innerhalb der das Geld eingefordert werden kann. Irgendwann ist ja die Insolvenz auch abgeschlossen.

» JotJot » Beiträge: 14058 » Talkpoints: 8,38 » Auszeichnung für 14000 Beiträge



Denke mal, das ist echt eine gute Frage und möglicherweise nicht ganz so einfach zu beantworten.

Hilft dir dies hier etwas weiter: Unterhaltspflicht und Insolvenz?

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» Deli » Beiträge: 918 » Talkpoints: 6,24 » Auszeichnung für 500 Beiträge



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