Adoption ohne das Wissen des Vaters

vom 13.07.2009, 23:35 Uhr

Hallo!

A bekommt im August ein Baby und möchte es zur Adoption freigeben. Der Vater des Kindes hat sich in der Schwangerschaft von der Mutter getrennt. Darf A das Kind auch ohne Wissen des Vaters zur Adoption freigeben? Muss sie den Namen des Vaters angeben? Was ist, wenn der Exfreund B von A in ein paar Monaten sich erinnert, dass er Vater ist und Anspruch auf das Kind anmeldet? Kann B die Adoption dann zum Scheitern bringen oder kann A die Adoption durchziehen ohne Wissen von B?

A hat beim Jugendamt schon gesagt, dass sie ihr Baby zur Adoption freigeben will und hat als Vater unbekannt angegeben. Denn sie will nicht, dass B irgendwelche Ansprüche anmeldet .

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» Diamante » Beiträge: 41749 » Talkpoints: -4,74 » Auszeichnung für 41000 Beiträge



Ich bin der Meinung, dass es sich so verhält:

Um irgendwleche Ansprüche zu haben, muss der Erzeuger erstmal die Vaterschaft anerkennen und als Vater eingetragen sein. Im Prinzip kann das auch ein Nichterzeuger natürlich oder wie in deinem Fall angegeben: Vater unbekannt. Wird er nicht eingetragen, hat er auch kein Mitspracherecht.

Wenn er aber Ansprüche geltend machen möchte kann er natürlich einen Test verlangen, der beweist, dass er der Vater ist und somit ein Recht hat, auch als solcher eingetragen zu werden. Ist das der Fall ergibt sich der Rest von selbst. Einen Test kann man auch später noch verlangen, im Nachhinein ist es aber schwerer.

Hat der Erzeuger kein Interesse an dem Kind, kann die Mutter tun und lassen was sie will. Hat er Interesse, hat er früher oder später Mitspracherecht und kann auch verlangen, dass das Kind zu ihm kommt und beim ihm aufwächst. Eine Mutter hat es immer einfacher. Ich finde es schon eine Frechheit, wenn man den Erzeuger nicht mal informieren würde über die Gedankengänge.

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» winny2311 » Beiträge: 14941 » Talkpoints: 5,77 » Auszeichnung für 14000 Beiträge


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