Arbeitsamt - Wann den Antrag stellen?

vom 07.07.2009, 23:32 Uhr

Mir ist heute gekündigt worden und ich bin noch ganz durcheinander, damit hätte ich im Leben nicht gerechnet. Nun muss ich sehen dass ich alles auf die Reihe bekomme und nicht durchdrehe. Ich wollte gern wissen wie schnell ich beim Arbeitsamt den Antrag auf ALG stellen muss denn im Moment ist mir eher danach zumute mich zuhause zu verkriechen und keinen zu sehen.

Wer von euch kann mir da ein wenig unter die Arme greifen und mir sagen wie dringend das erledigt werden muss?

» DSDS Guckerin » Beiträge: » Talkpoints: Gesperrt »



Beim Arbeitsamt muss man sich so bald wie möglich melden, wenn man weiss das man arbeitslos wird. Ich meine die Frist liegt zur Zeit bei drei Werktagen.

Am besten schnappst du dir morgen früh gleich deine Unterlagen und gehst zu dem für dich zuständigen Arbeitsamt. Deinen Personalausweis brauchst du auf alle Fälle. Ich würde die Kündigung noch mitnehmen. Und mir war ein Lebenslauf immer hilfreich. In der Regel wird dir dann erstmal ei Fragebogen in die Hand gedrückt, in dem du auch deine bisherigen Arbeitsstellen angeben sollst. Deshalb ist der Lebenslauf eventuell ganz nützlich.

Soweit ich weiss ist der Arbeitgeber aber auch verpflichtet, den Arbeitnehmer mit Empfang der Kündigung darauf hinzuweisen, das er sich umgehend bei dem zuständigen Arbeitsamt melden muss.

Meldet man sich nicht so bald wie möglich beim Arbeitsamt, kann dir der Arbeitslosengeldbezug gekürzt oder gar ganz gesperrt werden. Also gehe bitte sobald wie möglich auf das Arbeitsamt. Wenn ich ich das richtig weiss, ist der Arbeitgeber verpflichtet, den Arbeitnehmer dafür frei zu stellen, wenn das Arbeitsamt nur während der Arbeitszeiten geöffnet hat.

» LittleSister » Beiträge: 10426 » Talkpoints: -11,85 » Auszeichnung für 10000 Beiträge


Hallo

Erst mal tut es mir leid, dass dich dieses Schicksal auch erwischt hat und dann rate ich dir so schnell wie möglich zum Amt und arbeitssuchend melden. Die drehen einem ganz gerne einen Strick draus, wenn zu spät kommt, was auch dazu führen kann, dass dir Gelder gestrichen werden.

Du bist verpflichtet dich sofort zu melden, weil sie dich ja schnellstmöglich weiter vermitteln wollen. Damals als ich arbeitslos wurde, hieß es für jeden Tag den ich mich nicht melde, nach meiner Kündigung, würde mir vom zustehenden Arbeitslosengeld täglich was abgezogen werden.

Also, verkriechen kannst du dich immer noch, obwohl ich denke, dass es nicht sein muss, sicher die Situation ist blöd aber es geht irgendwie weiter aber eben nicht wenn du dich verkriechst. Ab zum Amt, melden, dass du gekündigt wurdest, einen Tag verkriechen und trauern und dann geht das Leben weiter. Ich drücke dir die Daumen, dass du schnell was findest.

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» stance » Beiträge: 1775 » Talkpoints: -0,31 » Auszeichnung für 1000 Beiträge



Hallo,

ich kann nachvollziehen wie es dir gerade geht. Ich hab es auch grad hinter mir. Bei mir war es eine fristlose Kündigung, da ich in der Ausbildung bin ist nur eine fristlose Kündigung möglich, wenn das Unternehmen insolvent ist.

Ich habe die Kündigung einen Tag vor meinem Geburtstag bekommen und bin dann erst 2 Tage später hingegangen. Das Arbeitslosengeld wurde mir erst ab dem Tag eingeräumt als ich dort hin bin. Das Argument, dass ich meinen Geburtstag anders verbringen wollte als auf dem Arbeitsamt zu sitzen zählte nicht.

Als ich nachfragte wie es denn mit der 3-Tagesfrist ist, hiess es, dass diese Frist nur zählt, wenn man eine ordentliche Kündigung erhält und somit weiss zu welchem Termin man arbeitslos ist. Bei einer ausserordentlichen Kündigung muss man jedoch spätestens am ersten Tag der arbeitslosigkeit dort erscheinen.

» Nikky » Beiträge: 815 » Talkpoints: -0,09 » Auszeichnung für 500 Beiträge



Hallo!
Ich kenne das von meinem Vater, er ist jedes Jahr über Winter zuhause weil er in der Baubranche arbeitet. Aber da er das schon vorher weiß, muss er es auch schon 3 Monate vorher auf dem Arbeitamt angeben.

Da es aber nun bei dir anders ist und du sicher nicht schon vorher von deiner Entlassung gewusst hast, würde ich an deiner Stelle so schnell wie möglich auf das Arbeitamst gehen. Am Besten noch am selben Tag, spätestens aber in derselben Woche. Die auf dem Amt haben sich da leider manchmal ziemlich kleinlich, also erledige das lieber schnell dann bist du auch auf der sicheren Seite!

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» miamaus83 » Beiträge: 129 » Talkpoints: 0,91 » Auszeichnung für 100 Beiträge


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