Turbo-Optionsschein - europäisches Ausübungsrecht
Bei Optionsscheinen mit europäischem Ausübungsrecht, kann man sein Optionsrecht grundsätzlich nur am Fälligkeitstag geltend machen, gleiches gilt auch für Turbo-Optionsscheine. Das Optionsrecht wird hierbei automatisch durch den Emittenten ausgeübt. In der Regel ist eine physische Lieferung des Basiswertes nicht vorgesehen, stattdessen bekommt man auch bei Turbo-Optionsscheinen einen Barausgleich (Cash Settlement). Den fälligen Betrag bekommt man dann in der Regel innerhalb von fünf Bankarbeitstagen auf das angegebene Referenzkonto gutgeschrieben.
Wenn Turbo-Optionsscheine während der Laufzeit ausgeknockt werden sollten, dann erfolgt allerdings die vorzeitige Rückzahlung zu 0,001 Euro je Turbo-Optionsschein, sofort nach dem Knock-out-Ereignis.
Link dieser Seite https://www.talkteria.de/forum/topic-74729.html
Ähnliche Themen
Weitere interessante Themen
- Eine Unterhaltung führen, ohne Gegenfragen vom Gegenüber? 17536mal aufgerufen · 17 Antworten · Autor: Mareikel · Letzter Beitrag von Verbena
Forum: Alltägliches
- Eine Unterhaltung führen, ohne Gegenfragen vom Gegenüber?
- Palmen Pflanzen - brauche Tipp / Empfehlung 1385mal aufgerufen · 1 Antworten · Autor: Triops · Letzter Beitrag von Verbena
Forum: Garten & Pflanzen
- Palmen Pflanzen - brauche Tipp / Empfehlung
- Hilfe beim umtopfen von Pflanzen 1679mal aufgerufen · 1 Antworten · Autor: felis.silvestris · Letzter Beitrag von Verbena
Forum: Garten & Pflanzen
- Hilfe beim umtopfen von Pflanzen