Optionsschein - Fälligkeit
Unter vielen Investoren ist der Glaube weit verbreitet, dass man Optionsscheine am Laufzeitende auch ausüben muss, damit diese nicht wertlos verfallen. Vor der Fälligkeit des Optionsscheines haben die Investoren grundsätzlich drei verschiedene Möglichkeiten.
Die erste Möglichkeit besagt, dass die Optionsscheininhaber den Schein vor dem Laufzeitende zum aktuellen Geldkurs verkaufen. Möglichkeit Nummer zwei besagt, dass man den Optionsschein unter Berücksichtigung der Ausübungsbedingungen ausübt. Doch die Emissionsbedingungen sehen in der Regel eine Ausübung nur innerhalb bestimmter Fristen vor, diese Fristen müssen nicht unbedingt am Laufzeitende liegen.
Als dritte Möglichkeit kann man den Optionsschein bis zur Fälligkeit halten. Der Emittent ermittelt dann den Abrechnungsbetrag den der Investor am fünften Bankarbeitstag nach Fälligkeit auf sein Konto gutgeschrieben bekommt. Bei Emission wird schon festgelegt, welchen Abrechnungskurs man verwendet, also ob man den Kurs des Basiswertes oder der Mittags-Auktion bzw. Schlusskurs verwendet.
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