Kann der Vermieter Baum entfernen trotz Widerspruch?

vom 28.05.2009, 08:17 Uhr

Person A wohnt in einem gemieteten Reihenhaus mit Garten. Diese Häuser sind nun vor Kurzem an neue (recht dubiose) Eigentümer, Person B, verkauft worden. Im Garten steht ein Baum, der ziemlich viel Licht wegnimmt. Daher hat A Person B gebeten, doch einige Äste des Baumes zu entfernen.

Nun will B aber den ganzen Baum entfernen lassen, was Person A jedoch nicht möchte. Merkwürdigerweise braucht B auch keine Genehmigung des Ordungsamtes dafür, sondern darf den Baum einfach fällen lassen. Nun wäre es mal interessant zu wissen, ob B den Baum wirklich einfach so einfach so entfernen lassen dürfte, auch wenn Person A nicht einverstanden wäre.

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» celticdragon » Beiträge: 111 » Talkpoints: 37,08 » Auszeichnung für 100 Beiträge



Hallo!

Soweit ich mich erinnere, darf man Bäume bis zu einer gewissen Höhe ohne Genehmigung fällen.

Da Person B der Eigentümer ist und Person A nur Mieter, darf Person B diesen Baum fällen. Es entscheidet immer noch der Eigentümer über das Geschehen des Baumes.

Ich würde an Stelle von Person A versuchen nochmal mit dem Vermieter zu reden, eventuell kann man ja eine zufriedenstellende Lösung finden. Wenn der Vermieter B damit einverstanden ist, kann er doch Person A freie Hand lassen. Person A soll einige Äste auf eigene Kosten entfernen und dafür bleibt der Baum stehen. Wäre die einzige Lösung die ich hätte.

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» marizza » Beiträge: 199 » Talkpoints: -0,43 » Auszeichnung für 100 Beiträge


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