Krankenversicherung: Zuzahlungsgrenze für Studenten

vom 17.01.2009, 17:59 Uhr

Hallo!

Als Zuzahlungsgrenze bei der Krankenversicherung ist ja der Bruttoverdienst entscheidend. Man muss bis zu einer Grenze von 2 % des Einkommens Zuzahlungen leisten bzw. bis zu einer Grenze von 1 % des Einkommens, wenn man chronisch krank ist.

Wie sieht es allerdings aus, wenn man Student ist? Zählt dann auch der Bruttoverdienst? Wenn ja, welche Einnahmen werden alle als Bruttoverdienst angerechnet? Zählt es beispielsweise, wenn man Bafög erhält oder wenn man noch Kindergeld bekommt? Sicherlich spielt es eine Rolle, ob man in einem Nebenjob etwas verdient, oder? Zählen denn auch finanzielle Unterstützungen seitens der Eltern?

Viele Grüße

» Mareikel » Beiträge: 1738 » Talkpoints: 6,97 » Auszeichnung für 1000 Beiträge



Hallo Mareikel,

ich bin erst jetzt über dieses Thema hier gestolpert, will aber mal versuchen, dir einen kleinen Überblick zu verschaffen.

Bei Studenten wird nicht nur das klassische Arbeitseinkommen gewertet, sondern eigentlich alles. Wie du selbst schon geschrieben hast, liegt die Zuzahlungsgrenze bei 2% bzw. bei 1% wenn man chronisch krank ist. Für diese Bemessungsgröße werden bei Studenten alle wiederkehrenden Einkunftsarten angesetzt, die hast. Dazu zählen: Mieteinkünfte, Zinsen und Renditen aus Kapitalvermögen, Bafög, Kindergeld, Zahlungen der Eltern an dich, eigen Einkünfte aus Nebenjobs usw usf. Praktisch alles, was du regelmäßig erhälst. Erhälst du jedoch eine Einmalzahlung z.B. von deinen Großeltern, dann wird diese nicht mit in die Anrechnung einbezogen.

Wenn du Zuzhalungen leisten musst, dann würde ich alle Belege sammeln und diese bei deiner Krankenkasse einreichen. Wenn du zu viel zugezahlt hast, dann bekommst du den Restbetrag wieder, wenn du an die Grenze stoßen solltest, dann wirst du für den Rest des Jahres von der Zuzahlungspflicht befreit.

Gruß Jasper

Benutzeravatar

» jasper » Beiträge: 554 » Talkpoints: -0,26 » Auszeichnung für 500 Beiträge


Ich bin auch Student und kann nur sagen, dass in meinem Fall keine Einkommensfrage gestellt wurde. Auch meine Kommilitonen zahlen den Betrag in Höhe von 66 und ein paar Cents.

Die studentische Versicherung hat soweit ich weiß einen Einheitsbeitrag in dieser Höhe. Ein anderer Beitrag ist mir nicht bekannt. Auf den Internetseiten der Versicherungen kann man das jedoch auch direkt und einfach erfragen. Die geben schnell Auskunft.

Wichtig ist vor allem, dass diese Pauschale in Höhe von 66 Euro nur für Studenten bis zum vollendeten 30. Lebensjahr zählt. Danach bist du freiwillig versichert. Der Mindestbetrag der Privatversicherung beträgt 125,00 Euro. Dieser Betrag ist dann monatlich zu entrichten.

Auch da gibt es wieder Ausnahmen: Hat man die Voraussetzung für das Studium erst innerhalb der letzten 5 Jahre vor Beginn des Studiums erworben (Abitur auf dem Abendgymnasium oder Fachabitur z.B.) oder ist in einem Hochschulgremium tätig kann man den Antrag auf Verlängerung der studentischen Versicherung verlängern. Das funktioniert!

Ansonsten bietet sich noch alternativ die Familienversicherung an, man könnte sich dann beim Partner mitversichern. Das funktioniert aus eigener Erfahrung hervorragend.

» charty20 » Beiträge: 63 » Talkpoints: 0,16 »



Ähnliche Themen

Weitere interessante Themen

^