Muß man Bafög immer zurück zahlen?

vom 19.03.2009, 08:23 Uhr

Hallo,
meine kleinere Schwester ist 17 Jahre alt und wird erst nachstes Jahr 18. Sie hat im letzten Sommer die Hauptschule abgeschlossen, sich beworben und nichts gefunden. Nun hat sie sich für diesen Sommer natürlich wieder beworben- An 2 unterschiedlichen Realschulen, in einem Supermarkt für eine Ausbildung und bei der Bundeswehr. Wie der Teufel es will, hat sie nun von allen 4 Stellen eine Zusage.

Sie hat sich alles angeschaut, und wird wohl die Ausbildung zur Einzelhandelskauffrau beginnen. Doch was mich stutzig werden ließ, ist die Aussage der einen Realschule.

Diese Schule sagte, meine Schwester würde für den Besuch der Schule ca. 400 Euro Bafög bekommen. Dieses Geld sei für den Lebensunterhalt, da sie ja bald 18 Jahre alt wird. Und dieses Geld muß man nicht zurück zahlen?
Meine Schwester konnte das nicht glauben, da man ja sonst Bafög irgendwann zurück zahlen muß, oder?

Meine Schwester wohnt noch Zuhause, und dürfte natürlich auch solange Ausbildung oder Schule geht dort wohnen bleiben, und das kostenlos.

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» Softeis » Beiträge: 2587 » Talkpoints: 5,21 » Auszeichnung für 2000 Beiträge



Die Aussage der Schule ist falsch. Ich hab selbst Bafög bekommen und musste nichts zurückzahlen. Wie hoch das allerdings sein wird, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Wie weit ist der tägliche Schulweg? Wohnt sie weiterhin daheim? Was verdienen die Eltern? Bei einer Ausbildung bekommt sie kein Bafög sondern ihr Lehrlingsentgelt. Evtl. wird Kindergeld weiterhin gezahlt (Antrag nötig!). Zieht deine Schwester an einen weiter entfernten Ort, kanns sogar Zuschuss zu Miete und Unterhalt geben vom Amt. Normalerweise wenn ein Wohnenbleiben zu Hause möglich ist, zahlt das Amt für unter 25jährige nämlich nicht (die könnten ruhig weiter zu Hause wohnen bleiben ist deren Meinung da).

Wenn ihr ganz genaue Infos braucht, geht zum Amt und lasst euch dort beraten. Bei mir war das damals, als ich nach der 10. Klasse eine schulische Ausbildung (2jährig) zur Überbrückung anfing, da ich keine Lehrstelle fand. Ich wohnte weiterhin daheim, hatte aber durch knapp 1,5 Std. Fahrtweg monatliche Kosten von gut 250-300 Euro. Diese bekam ich als Bafög (plus etwas mehr, was man als Tagegeld bezeichnen könnte, also wovon man sich Essen kaufen soll) Meine Mutter war damals Alleinerziehend mit 3 Kindern (inkl. mir) noch daheim. Mein Vater war von ihr geschieden, seit ich etwa 9 Jahre alt war, zahlte keinen Unterhalt - also kein ausreichender Verdienst, so dass er hätte zahlen müssen. Als ich nach dem ersten Jahr dann eine Lehrstelle fand, wurde das Bafög wieder eingestellt. Bis heute hab ich nicht einen Cent davon zurückzahlen müssen!

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» Mandylein » Beiträge: 1521 » Talkpoints: 10,39 » Auszeichnung für 1000 Beiträge


Hallo,

wenn sich die Gesetzeslage nicht geändert hat, dann darf deine Schwester kein Bafög bekommen, da die schulische (Aus)Bildung keine Berufsausbildung zum Ziel hat, wie andere schulische Ausbildungen wie z..B der Informationstechnische Assistent, wo man auch Vollzeit die Schule besucht, am Ende jedoch eine Berufsausbildung besitzt. Außnahme ist, dass deine Schwester nicht mehr zuhause wohnt und somit keine Leistungen deiner Eltern in Anspruch nehmen kann. So wurde es mir jedenfalls erklärt, als ich (im Alter von 20) mein Fachabitur an einem Kaufmänischen Berufskolleg gemacht habe.

» asuckau » Beiträge: 279 » Talkpoints: -0,89 » Auszeichnung für 100 Beiträge



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