Krank - Muss ich meinen Chef über meine Krankheit aufklären?

vom 15.02.2009, 01:16 Uhr

Diamante hat geschrieben:Ein Infekt ist auch hoch ansteckend und das muss man nicht sagen.

Infekt ist schön gesagt, das kann alles und auch nichts sein ;) Einen allerwelts Virusinfekt brauchst du natürlich niemandem melden. Es geht aber um die meldepflichtigen Infektionskrankheiten, die eben nicht mit 1 Woche Antibiotikatherapie behandelbar sind und schwere Folgen haben können. Darunter fallen zum Beispiel Sachen wie Typhus, Milzbrand, Botulismus, aber auch Pest, Hepatitiden und Masern (hochinfektiös und bei Erwachsenen oft schwerer Verlauf). Diese sind wohl auch dem Arbeitgeber mitzuteilen, da du andere Arbeitnehmer im Betrieb gefährden könntest bzw. diese daraufhin untersucht werden müssen.

Für nichtmeldepflichtige Erkrankungen hast du natürlich recht, dass diese nicht mitgeteilt werden müssen und da müssten auch die Läuse drunter fallen. Das geht dann deinen Arbeitgeber nichts an.

» Klehmchen » Beiträge: 5487 » Talkpoints: 1.012,67 » Auszeichnung für 5000 Beiträge



Hallo Diamante,

deine Links sagen jedoch überhaupt nichts aus und haben mit dem um was es im Moment geht eigentlich gar nichts zu tun, denn es geht hier um ansteckende Krankheiten wie Masern, Läuse und so weiter.

Ich weis nicht nach was du gesucht hast, allerdings finde ich mehr als nur einen Link, wenn ich bei Google suche. Meine Quelle kann ich dir nicht geben, da diese nicht aus dem Internet stammt. Jedoch ist hier noch eine weitere, in welcher auch steht das man zum Beispiel Masern melden muss (ich poste jetzt allerdings nicht alle Suchergebnisse, denn das würde den Rahmen eindeutig sprengen, jedoch gibt es noch etliche!).

@ Klehmchen, in meiner Quelle wurden auch Läuse genannt, daher hatte ich das übernommen. Gerade auch in der Hinsicht, wenn man etwa viel mit Kunden zu tun hat oder eben Lebensmitteln.

Liebe Grüße von der
Laufmasche

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» Laufmasche » Beiträge: 7540 » Talkpoints: -37,09 » Auszeichnung für 7000 Beiträge

Zuletzt geändert von Laufmasche am 26.02.2009, 22:49, insgesamt 1-mal geändert.

Hallo Klehmchen!

Es sind viele Krankheiten meldepflichtig. Meldepflichtig beim Gesundheitsamt, aber nicht beim Arbeitgeber. Der Link, den Laufmasche genannt hat ist der einzige Link, den man dazu im Netz findet. Und wie JotJot schon schreibt, ist dieser link doch etwas fragwürdig.

Ich glaube nicht daran. Denn sonst würde auf der Krankmeldung, die man vom Arzt bekommt auch drauf stehen, was man hat. Und das ist verboten. Denn der Arzt hat Schweigepflicht. Einzig und alleine die Krankenkasse geht es was an, was ich habe.

Eine wirkliche Grippe ist auch hoch ansteckend und damit gefährde ich auch meine Kollegen. Ein Virusinfekt auch und ich kann ihn nicht mit einem Antibiotikum weg bekommen, weil ein Antibiotikum nur gegen Bakterien wirkt.

Ein seriöser Link von einem Rechtsanwalt oder von der Krankenkasse würde mich ja vielleicht noch umstimmen lassen.

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» Diamante » Beiträge: 41749 » Talkpoints: -4,74 » Auszeichnung für 41000 Beiträge



Hallo Diamante,

nicht mal die Krankenkasse führt Buch darüber welche Krankheiten du hattest oder welche Impfungen du bekommen hast. Wie ich schon im Beitrag über deinem erwähnt habe, bitte Google richtig verwenden, denn dann kommen etliche Ergebnisse (so auch noch ein weiterer Link).

Liebe Grüße von der
Laufmasche

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» Laufmasche » Beiträge: 7540 » Talkpoints: -37,09 » Auszeichnung für 7000 Beiträge



Klehmchen hat geschrieben:Darunter fallen zum Beispiel Sachen wie Typhus, Milzbrand, Botulismus, aber auch Pest, Hepatitiden und Masern (hochinfektiös und bei Erwachsenen oft schwerer Verlauf). Diese sind wohl auch dem Arbeitgeber mitzuteilen, da du andere Arbeitnehmer im Betrieb gefährden könntest bzw. diese daraufhin untersucht werden müssen.

Übernimmt aber nicht gerade diese Information das Gesundheitsamt? Wir hatten das in der Kita erst wegen des Noro-Virus, wo es dann ziemlich Streß gab. Das würde aber zu weit führen. Allerdings hätten da nicht die Eltern informieren müssen, auch das Gesundheitsamt hat informiert.

Ich bin nach wie vor der Meinung, wenn der Arbeitnehmer im allgemeinen die Pflicht hätte, dies dem Arbeitgeber mitzuteilen, dann gäbe es ein entsprechendes Formular. Und eine gesetzliche Pflicht würde sich dann auch finden lassen.

Zum letzten Link, da steht eindeutig: wenn es für den Betrieb wichtig ist. Natürlich gibt es immer auch Ausnahmen, so dass man die Erkrankung melden muss. Eine allgemeine Pflicht sehe ich da trotzdem nicht.

» JotJot » Beiträge: 14058 » Talkpoints: 8,38 » Auszeichnung für 14000 Beiträge


Diamante hat geschrieben:Eine wirkliche Grippe ist auch hoch ansteckend und damit gefährde ich auch meine Kollegen. Ein Virusinfekt auch und ich kann ihn nicht mit einem Antibiotikum weg bekommen, weil ein Antibiotikum nur gegen Bakterien wirkt.

Es geht ja nicht nur darum ob etwas hochansteckend ist, sondern eben wie gefährlich etwas ist. Bei einer Grippe treten die schweren Komplikationen aber in der Regel nur bei jungen Menschen mit unausgereiftem oder alten und chronisch kranken Menschen mit geschwächtem Immunsystem auf. Der Großteil der meldepflichtigen Krankheiten kann aber bei jeder Patientengruppe zu schweren Komplikationen führen, die oft nur schwer beherrschbar sind.

Das man Viren nicht mit Antibiotika bekämpfen kann ist mir natürlich klar. Trotzdem werden sie von vielen Hausärzten bei den sogenannten Virusinfekten verordnet. Ganz einfach, weil dies nur eine Verlegenheitsdiagnose ist, da eine genau Untersuchung nach Virus oder Bakterium inklusive Resistenztestung länger dauert, als die Infektion an sich. Also gibt es meist einfach Breitbandantibiotikum damit das Immunsystem etwas unterstützt und weitere Superinfektionen verhindert werden können. Ganz nebenbei hat der Patient das gute Gefühl, dass der Arzt etwas tut. Du wärst erstaunt wieviel man tatsächlich mit so einem Placeboeffekt erzielen kann. (Es gibt optimistische Studien die davon sprechen, dass man bis zu 70% der Erkrankungen mit Placebos heilen oder zumindest verbessern kann).

» Klehmchen » Beiträge: 5487 » Talkpoints: 1.012,67 » Auszeichnung für 5000 Beiträge


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