Krank - Muss ich meinen Chef über meine Krankheit aufklären?

vom 15.02.2009, 01:16 Uhr

Hallo zusammen,

wer eine Grippe hat und daher von seinem Arzt krankgeschrieben wurde, der muss seinen Chef natürlich darüber aufklären. Allerdings nur darüber das er krank ist und nicht darüber was er für eine Krankheit hat. Dies gilt allerdings nur für „normale“ Krankheiten. Wenn jemand Läuse, die Masern oder andere schwer ansteckende Krankheiten hat, dann muss er seinen Chef darüber informieren, so dass andere Mitarbeiter schon vorab gegen eine eventuelle Krankheit behandelt werden können.

Liebe Grüße von der
Laufmasche

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» Laufmasche » Beiträge: 7540 » Talkpoints: -37,09 » Auszeichnung für 7000 Beiträge



Das man prinzipiell seinem Chef nicht erzählen muss, was man für eine Krankheit hat, ist glaube ich allmählich allgemein bekannt. Aber in diesem Zusammenhang bezüglich Ansteckungsgefahr würde mich mal interessieren, ob jemand hier über das Thema HIV genau Bescheid weiß?

Ob jemand HIV-infiziert ist oder nicht ist ja eigentlich seine Privatsache und wird ja aus derzeit nachvollziehbaren Gründen auch nicht groß in die Weltgeschichte posaunt von den Betroffenen. Aber je nach Berufsbild könnte die Ansteckungsgefahr ja höher sein (zum Beispiel beim Arbeiten in einer Küche mit dem Messer tropft sicherlich eher mal Blut als nur bei einem Bürojob). Gilt hier im Falle eines Falles auch prophylaktische Aufklärungspflicht? Dass ein HIV-Infizierter allgemein verpflichtet ist, im Falle einer möglichen Ansteckung auf die Krankheit aufmerksam zu machen (da es sonst fahrlässig wäre), ist mir bekannt. Aber solange keine mögliche Infektionssituation eintritt - wie sieht es dann mit der Vorsorge speziell am Arbeitsplatz aus?

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» Taline » Beiträge: 3594 » Talkpoints: 0,75 » Auszeichnung für 3000 Beiträge


Also das sehe ich etwas anders. Ich wüsste natürlich gerne, wenn jemand Aids hat, es auch wissen, aber ich kann es durchaus verstehen, dass man als Betroffener, nichts davon sagt. Denn die Reaktionen sind nicht immer positiv. Und komisch behandelt wird man in jedem Fall. Betroffene sind da schon so geschult, dass sie sobald was passiert, sofort sagen, dass man nichts anfassen darf.

Ich kann mir auch nicht vorstellen, dass man ansteckende Krankheiten überhaupt melden muss. Gut bei Masern, kann man das machen, ist ja auch nichts schlimmes und wenn es zur Vorbeugung hilft, kann man es ja machen. Aber das man das generell machen muss, kann ich mir nicht vorstellen.

» Naffi » Beiträge: 948 » Talkpoints: -1,22 » Auszeichnung für 500 Beiträge



Man muss seinem Chef lediglich die Information geben das man krank ist. Die Art der Erkrankung muss man ihm nicht erzählen, egal welcher Art diese Erkrankung ist. Es hängt natürlich auch immer vom Verhältnis zum Chef ab, ob man ihm freiwillig evtl. doch die Art der Erkrankung mitteilt, einen Anspruch hat er jedenfalls nicht.

Meldpflicht gibt es nur gegenüber dem Gesundheitsamt bei einigen Krankheiten die z. B. eine Epidemie auslösen können oder hochansteckend sind. Die Meldung wird üblicherweise vom behandelnden Arzt beim Gesundheitsamt vorgenommen. Das Gesundheitsamt entscheidet dann über Schweregrad und die Notwendigkeit einer Quarantäne.

» Luckyloser » Beiträge: 2 » Talkpoints: 0,79 »



Hallo Laufmasche!

Dass man dem Arzt etwas sagen muss, wenn man keine "normale" Krankheit hat, stimmt nicht. Da muss ich Luckyloser voll und ganz zustimmen. Man muss lediglich die Krankmeldung rechtzeitig abgeben. Den Arbeitgeber darf nicht interessieren, warum man krank ist. Auch bei ansteckenden Krankheiten braucht man das nicht zu sagen.

Früher war das anders. Da stand auch auf der Krankmeldung für den Arbeitgeber die Diagnose mit drauf. Aber das ist schon seit mehr als 20 Jahren nicht mehr der Fall. Der Arbeitnehmer braucht seinem Chef nichts zu sagen. Wenn er es macht ist es seine Sache. Aber eine Pflicht besteht nicht. Wenn es eine meldepflichtige Krankheit ist, dann wird der Arzt das Gesundheitsamt benachrichtigen und das Gesundheitsamt wird gegebenenfalls dann Schritte einreichen. Aber auch ohne den Namen des kranken Arbeitnehmers zu sagen. Sind also 5 Leute in einem Betrieb krank, dann kann es jeder von den 5 Leuten sein, der diese bestimmte Krankheit hat.

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» Diamante » Beiträge: 41749 » Talkpoints: -4,74 » Auszeichnung für 41000 Beiträge


Hallo Diamante,

selbstverständlich gibt es Krankheiten die ich meinem Chef mitteilen muss. Die Läuse wurden in meinem Bericht, welchen ich zur Grundlage verwendet habe, als Beispiel genannt. Läuse sind äußerst ansteckend. Auch im Kindergarten oder Schule muss man soetwas bekannt geben.

Liebe Grüße von der
Laufmasche

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» Laufmasche » Beiträge: 7540 » Talkpoints: -37,09 » Auszeichnung für 7000 Beiträge


Hallo Laufmasche!

Was man im Kindergarten und in der Schule sagen muss (in der Schule in den höheren Klassen wird auch nciht mehr danach gefragt), gilt im Arbeitsleben nicht. Das kannst du bei jeder Krankenkasse nachfragen. Dem Chef geht nicht an, ob du wegen Läuse zu Hause bleiben musst oder weil du einen Infekt hjast. Ein Infekt ist auch hoch ansteckend und das muss man nicht sagen.

In Kindergärten wird da noch drauf geachten. In Grundschulen auch. aber wenn es dann in Haupt, Real, Gesamschulen oder Gymnasien geht, dann achtet keiner mehr darauf, warum man nciht zur Schule kommen kann. Auch die Nicht-Teilnahme am Sportunterricht kann mit einer einfachen entschuldigung der eltern "Meine Tochter/Mein Sohn kann heute nciht am Sportunterricht teilnehmen" entschuldigt werden. Der Grund ist nebensächlich und geht gegen die Persönlichkeitsrechte.

Grade Läuse, die für manche sehr peinlich sind, braucht man nie und nimmer dem Arbeitgeber mitteilen. Wie schon erwähnt, wird der Arzt und das Gesundheitsamt sich drum kümmern, wenn es gemeldet werden muss. Aber IMMER ohne deinen Namen zu nennen.

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» Diamante » Beiträge: 41749 » Talkpoints: -4,74 » Auszeichnung für 41000 Beiträge



Hallo Diamante,

hier mal ein Link Klick zum Nachlesen. Wie schon erwähnt, es geht hier nicht um "normale" Krankheiten, sondern wirklich um ansteckende, wie eben auch Läuse oder ähnliches, welche sich für gewöhnlich zu 99% übertragen im Gegensatz zu einem Schnupfen oder einem Husten.

Liebe Grüße von der
Laufmasche

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» Laufmasche » Beiträge: 7540 » Talkpoints: -37,09 » Auszeichnung für 7000 Beiträge


Ich habe auch nichts davon gehört, dass man als AN dem AG die Diagnose mitteilen muss. Es muss im Normalfall ausreichen, wenn Du mitteilst dass Du krank bist und eben wie lange voraussichtlich - genau dafür ist der Teil der AU-Bescheinigung für den Arbeitgeber ausgelegt.

Für meldepflichtige Krankheiten ist meines Erachtens das Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen zuständig, das festlegt welche Erkrankungen von wem, in welcher Form an wen gemeldet werden müssen. Meldungen eines AN an einen AG sind darin nicht vorgesehen.

Zur Quelle, auch wenn es etwas OT ist. Die finde ich ziemlich zweifelhaft: man findet keinen konkreten Hinweis wann der Bericht veröffentlicht wurde (vermutlich irgendwann nach 2001) und von wem. Wobei auch noch die Qualifikation des Autoren interessant wäre. Auch das Impressum sorgt eher für Verwirrung als Erhellung. Bei solchen Quellen würde ich die Angaben nur übernehmen, wenn ich die Informationen von anderen Quellen bestätigt bekäme.

» JotJot » Beiträge: 14058 » Talkpoints: 8,38 » Auszeichnung für 14000 Beiträge

Zuletzt geändert von JotJot am 26.02.2009, 22:35, insgesamt 1-mal geändert.

Hallo Laufmasche!

Du selber musst es nicht mitteilen. Wenn sowas nötig ist, dann wird das der Arzt machen , indem er das Gesundheitsamt einschaltet. Aber das wird er nciht machen, wenn es nicht zwingend notwendig ist. Auch HIV zum Beispiel ist eine meldepflichtige Krankheit und diese Krankheit kannst du deinem Arbeitgeber immer verschweigen. Es sei denn, du arbeitest in einem Pflegeberuf. Aber wenn du im Büro arbeitest, dann geht auch das dem Arbeitgeber nichts an.

keine Auskunftspflicht bei Krankheit
Arbeitnehmer muss die Art der Krankheit nicht mitteilen

Ich habe gegooglet und da kommt der einzige Link, wo drin steht, dass man meldepflichtige Krankheiten melden muss, der, den du gegeben hast. Die anderen Links sagen was anderes. Und da muss ich sagen, glaube ich meiner Krankenkasse, die mir diese auskunft auch gegeben hat.

Vor allem, wo willst du denn ansetzen, was ansteckend ist und was nicht? Pfeiffrisches Drüsenfieber ist hoch ansteckend. aber das würde ich meinem Arbeitgeber nicht sagen. Auch eine Grippe ist hoch ansteckend und das sagt man dem Arbeitgeber nicht. Selbst wenn ich eine Geschlechtskrankheit habe, die hoch ansteckend ist und meldepflichtig ist, geht das meinen Arbeitgeber nichts an.

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» Diamante » Beiträge: 41749 » Talkpoints: -4,74 » Auszeichnung für 41000 Beiträge


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