Wunsch nach neuer Küche / Wie den Vermieter dazu bringen?

vom 20.02.2009, 01:13 Uhr

Hallo, mein Freund und ich leben nun schon knapp 5 Jahre gemeinsam in unserer Wohnung. Als wir einzogen, gehörte das Haus einer alte Frau, die knapp 100 Jahre alt war. Sie kümmerte sich sehr um das Haus und lies sofort Reparaturen machen, wenn etwas anfiel. Uns versprach sie mündlich, das unsere Küche von Handwerkern renoviert und neu ausgestattet wird.

Leider ist unsere Vermieterin kurz nach unserem Einzug verstorben. Ihr Enkelsohn, der das Haus dann erbte, kümmerte sich einen Dreck darum, die Sachen in Ordnung zu bringen, denn das würde ihn schließlich nur Geld kosten, und mündliche Absprachen gelten nicht. Er triumphierte richtig.

Nun haben wir einen neuen Vermieter, der seit einem Jahr Besitzer des Hauses ist. Er hat die Fassade neumachen lassen, unsere Fenster wurden heute ausgetauscht, der Garten bekam einen Unterstand ür die Fahrräder, das Treppenhaus hat er auch neu machen lassen. Doch unsere alte versiffte Küche, ist immer noch nicht gemacht. Nun kriegen wir schon jedes mal einen zuviel, wenn wir die Küche betreten und möchten gerne, das sie nun endlich mal gemacht wird. Der neue Vermieter weiß wohl noch nichts davon.

Die Küche ist ziemlich klein. Wir fragen uns, wie wir am besten den Vermieter dazu bringen, das unsere Küche nun endlich neu gemacht wird. Natürlich ohne das danach die Miete erhöht wird.

» ZappHamZ » Beiträge: 1889 » Talkpoints: -16,50 » Auszeichnung für 1000 Beiträge



Ich glaube, das geht so nicht, jedenfalls nicht ohne anteilige Mieterhöhung. Guckt mal in euren Mietvertrag, ob da mit Einbauküche vermietet wurde. Wenn das so ist, dann ist der Vermieter natürlich verpflichtet, die Mietsache zu erneuern, wenn diese ihren Dienst durch normale Abnutzung versagt.

Ist die Küche aber lediglich hässlich, aber noch funktionstüchtig, besteht für den Vermieter auch keine Pflicht, diese zu erneuern oder zu modernisieren. Da hilft dann lediglich darum zu bitten und gegebenenfalls umzuziehen, wenn man man fürs gleiche Geld eine bessere Wohnung findet.

Ihr habe ja noch Glück, dass ihr eine Einbauküche (ob hässlich oder nicht) habt. Die meisten Vermieter stellen doch heutzutage nur noch einen Herd rein und eine Spüle. Den Rest muss in der Regel der Mieter anschaffen. Ganz dreiste Vermieter vermieten ja mittlerweile ganz ohne Küche, frage mich immer, wer sowas eigentlich anmietet.

» Rockefeller » Beiträge: 127 » Talkpoints: 19,66 » Auszeichnung für 100 Beiträge


Also wenn ihr nichts schriftliches habt, wird es schwierig. Er ist verpflichtet, Reparaturen an der Küche vorzunehmen, aber wenn ihr der Optik wegen eine neue Küche wollt, dann wird die Miete auch erhöht werden. Wir hatten das Problem damals mit einer Einbauküche, wo der Herd kaputt war. Nach viel Gerede musste die Vermieterin den wechseln. Aber die kaufe einen gebrauchten, alten Herd (über 10 Jahre alt), der dem entsprechend Strom verbrauchte. Von der Optik mal ganz abgesehen. Und dennoch konnten wir nichts machen und sind ausgezogen.

Ich kann euch da nur vorschlagen, dass ihr mit dem Vermieter sprecht, ob ihr die alte Küche raus schmeißen könnt und euch eine neue kaufen. Dafür bekommt ihr eine gewisse Zeit Mietminderung und er darf die nach eurem Auszug behalten. Das natürlich schriftlich festhalten. Das ist manchen Vermietern recht, weil sie so nicht in Vorkasse gehen müssen.

Ansprechen könnt ihr in ja mal und ihm anbieten, dass er sich die Küche selbst anschauen kann, aber da ihr nur mündliche Absprachen getroffen habt, kann er einen kostenlosen Austausch ablehnen. Reparaturen muss er jedoch vornehmen. Nur sind die Mängel zu groß, weil sich z.b. schon das Holz löst, dann wird er auch selbst sehen, dass ein Austausch wahrscheinlich billiger ist und er es dann doch macht.

Mein Mann meint aber gerade auch, dass er mal gehört hat, dass ihr doch nach 7 Jahren einen Anspruch auf eine neue Küche habt. Eure Küche ist wohl schon über 10 Jahre alt. Macht euch da auch nochmal schlau, ob das so ist. Dann wäre es kostenlos.

» Naffi » Beiträge: 948 » Talkpoints: -1,22 » Auszeichnung für 500 Beiträge



Hallo!

Nur, wenn die Küche auch Bestandteil des Mietvertrages ist, kann man evt. daran was drehen, wenn die Küche alt genug ist. Da müsst ihr genau auf den Mietvertrag achten. Ansonsten könnt ihr die Küche, die drin steht in den Keller verfrachten und eine neue kaufen. Bei Auszug dann die alte wieder einbauen und die neue mitnehmen. Aber Anspruch auf eine neue Küche habt ihr nicht, wenn es nicht im Mietvertrag festgehalten ist.

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» Diamante » Beiträge: 41749 » Talkpoints: -4,74 » Auszeichnung für 41000 Beiträge



Hallo,
ich bin gerade sehr verwundert. Ich kenne es überhaupt nicht so, dass der Vermieter für eine Küche zuständig ist. Meine Eltern sind selbst Vermieter, und die Mieter haben sich immer eine eigene Einbauküche eingebaut und dann bei Umzug entweder mitgenommen oder dem Nachmieter gegen eine Ablöse überlassen. Im Moment zieht auch gerade der derzeitige Mieter aus der Wohnung aus und mein Verlobter und ich ziehen ein. Der Mieter nimmt seine Einbauküche mit und wir kaufen uns eine Neue.

Das was Naffi geschrieben hat kann ich noch weniger verstehen, und zwar das man als Mieter nach 7 Jahren das Recht auf eine neue Küche hat. Das ist ja mal total frech. Sorry, aber eine 7 Jahre alte Küche muss man doch nicht wegwerfen, bez. würde das keiner von uns tun wenn man die neue Küche selbst bezahlen müsste. Wer kauft sich schon alle 7 Jahre eine neue Küche? Aber wenn der Vermieter einem eine kauft, dann ist das ok? Aber das passt wohl echt zu unserer Wegwerfgesellschaft - nur weil Anspruch auf was Neues da ist braucht man das Alte nicht mehr behalten auch wenn es eigentlich noch gut wäre.

Ich würde an euerer Stelle mit dem Vermieter sprechen, wenn in eurem Vertrag drin steht das mit Einbauküche vermietet wird, dann muss er sie natürlich ersetzen, wenn sie nicht mehr funktionstüchtig ist. Aber wenn sie nur hässlich ist, dann könnt ihr da nichts verlangen. Optik ist ja auch Ansichtssache und nicht alles an einer Küche. Ihr müsst euch überlegen, würdet IHR euch eine neue Küche kaufen, wenn es eure eigene wäre und ihr sie nicht bezahlt bekommen würdet? Oder würde es dann doch noch irgendwie gehen? Ihr könnt ja auch mit eurem Vermieter sprechen ob ihr euch eine neue Küchen kaufen dürft und der Mietvertrag geändert wird, d.h. Mietminderung weil nicht mehr mit Einbauküche vermietet wird.

LG Mrs.B

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» Mrs.Butterfly » Beiträge: 391 » Talkpoints: -0,35 » Auszeichnung für 100 Beiträge


Hallöchen,

ich kann Mrs.Butterfly nur zustimmen. Mein Vater war bis vor 1 Monat selbst Vermieter, bis er seine Wohnung wegen ziemlichen Ärger des Mieters verkauft hat. Die Küche, die in der Wohnung war, war 25 Jahre alt und noch top in Schuss. Sie sah zwar "etwas älter aus", jedoch super erhalten und tat ihren Dienst.

Nach 7 Jahren wirft man nicht wirklich eine Küche heraus, nur weil sie der Optik nicht entspricht. Wenn dies Jeder machen würde, dann sollte man sich nicht wundern, wenn das Geld bald knapper als knapp ist. Auch ich kenne es nicht so, das eine Wohnung mit Küche vermietet wird. Ab und an steht dies zwar dabei, jedoch meist sehen die Einbauküchen dann auch demenstprechend aus. Jedoch der Hauptteil der Vermieter vermietet ihre Wohnung ohne Küche, d.h. man kauft sich entweder eine oder bringt seine alte Küche mit, die man beim Auszug entweder auch wieder mitnimmt oder weiterverkauft an den Nachmieter oder anderswo.

Redet einfach mal mit dem Vermieter, was er dazu meint. Wenn es nur die Optik ist, die euch stört, werdet ihr wohl schlechte Karten haben, denn dies ist kein Grund eine Küche auszuwechseln. Wenn jedoch etwas größeres defekt ist, dann stehen die Chancen schon besser. Trotzdem denke ich, das der Vermieter dann versucht den Schaden zu beheben, z.B. einen Austausch von Elektrogeräten. Dies ist günstiger und tut so auch seinen Dienst. Gerade in der heutigen Zeit, wird gespart ohne Ende, sodass man lieber austauscht, anstatt "alles gleich komplett neu zu kaufen".

lieben Gruß,
SybeX

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» SybeX » Beiträge: 3896 » Talkpoints: 11,19 » Auszeichnung für 3000 Beiträge


Hallo ZappHamZ,

ich würde erstmal im Mietvertrag nachschauen, ob ihr laut dem überhaupt eine Einbauküche mitgemietet habt. Ist das nicht der Fall, dann könnt ihr ohne große Rücksprache mit dem Vermieter die Küche erneuern. Sollte dort aber eine EBKaufgeführt sein, dann solltet ihr auf jeden Fall das Gespräch mit dem Vermieter suchen, wenn ihr der Meinung seid, dass diese erneuert werden sollte. Aber ob ihr auch wirklich dann eine neue Küche bekommt, kann ich dir nicht sagen. Das werdet ihr nur in einem Gespräch mit eurem Vermieter rausfinden.

LG P-P

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» P-P » Beiträge: 3246 » Talkpoints: 1,58 » Auszeichnung für 3000 Beiträge



Mal so am Rande, weil ich es gerade gelesen habe. Jede Küche ist versifft, wenn sie nicht dementsprechend gereinigt wird (was jetzt kein Angriff auf eure Sauberkeit sein soll, ich bin mir sicher, du hast was anderes gemeint als beschrieben ;) ).

Solange alles nur mündlich vereinbart war, wirst du kaum Chancen haben, das der Vermieter euch eine neue Küche stellt. Selbst wenn ihr die Küche übernommen habt beim Einzug (hier wäre interessant, ob ihr sie von einem Vormieter übernommen habt (von mir aus auch aus Treuhand über die Vermieterin) oder ob diese Küche wirklich von der Vermieterin eingebaut worden ist vor ewigen zeiten.

In erstem Fall habt ihr das Nachsehen, sprich, dann müßtest ihr für eien neue Küche sorgen, sollte aber natürlich auch abklären, wie die Wohnung bei einem Auszug wieder übergeben werden muss, sprich, ob mit oder ohne Küche, womit ich direkt zur zweiten Möglichkeit komme.

Steht im Mietvertrag drin, das die Küche fester Bestandteil der Wohnung und somit auch des Mietvertrages ist, dann muss der Vermieter nur seinen rechtlichen Pflichten nachkommen, sprich, im Falle eines unverschuldeteten Defektes von dem Mieter, müßte eine Reparatur von statten gehen, gegebenenfalls auch eine kleine Renovierung. Es mag Urteile geben, wo von einer Abwohnung der Küche gesprochen wird, diese liegt aber bei mindestens 20 bis 30 Jahren.

Demnach ist der Vermieter erstmal nicht verpflichtet, eine neue Küche einzubauen, wenn die alte noch problemlos ihren Dienst verrichtet. Nur das bloße Gefallen ist kein Grund, das der Vermieter die Küche austauschen muss. Er kann aus bestimmten Gründen das ganze auch verweigern.

Für euch wäre mal wichtig, das ganze mit dem Vermieter abzuklären (wenn die Küche als gegenstand der Vermietung betrachtet wird), ob man da nicht was machen kann, gegebenenfalls auch unter Beteiligung eurerseits (denn ein Auswahlrecht bei einer neuen Küche habt ihr nicht, es kann sein, das die neue vielleicht noch schrecklicher aussieht als die jetzige, auch ein neuer Zustand ist kein muss). Was dadurch aber passieren kann, wenn der Vermieter zustimmt, wird und kann eine Mieterhöhung sein, die ihr nicht ablehnen könnt (außer natürlich durch Kündigung der Mietwohnung.).

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» Entertainment » Beiträge: 3654 » Talkpoints: -10,46 » Auszeichnung für 3000 Beiträge


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