Beitrag gegen Mieterzeitung

vom 11.02.2009, 16:19 Uhr

Hallo!

ein Mitglied des Mietervereins in Hannover stand vor Gericht, weil er seine Beiträge 5 Jahre lang nicht gezahlt hat, aber die Mitgliedschaft auch niocht gekündigt hat. Vor Gericht hat er es damit begründet, dass er die Zahlung nicht geleistet hat, weil er die Mieterzeitung auch nie bekommen hat. Das Gericht hat ihn nun "verdonnert" die 5 Jahre Mitgliedsbeitrag nachzuzahlen. Aber im Gegenzug muss der Mieterverein die ganzen Zeitungen der letzten 5 Jahre nachreichen.

Was der Mann mit den veralteten Zeitungen machen wird ist nun die Frage ;)

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» Diamante » Beiträge: 41749 » Talkpoints: -4,74 » Auszeichnung für 41000 Beiträge



Diamante hat geschrieben:Was der Mann mit den veralteten Zeitungen machen wird ist nun die Frage ;)

Ich weiß ja nicht oft wie oft eine solche Zeitung erscheint, aber bei bis zu 4 Cent pro Kilogramm Altpapier ist die Nachlieferung dann wenigstens eine kleine Entschädigung für den nachzuzahlenden Beitrag. :wink: Vielleicht findet er aber in den Ausgaben irgendwelche Verweise auf Urteile die für ihn nützlich sind und ihm so helfen Geld zu sparen.

» JotJot » Beiträge: 14058 » Talkpoints: 8,38 » Auszeichnung für 14000 Beiträge


Ich finde das Urteil aber gerecht. Ein Fehler kann immer passieren und er hätte sich auch keinen Zacken aus der Krone gebrochen, wenn er einfach mal dort beim Verein angerufen hätte, oder eine E-Mail hin geschickt hätte, dass er die Mieterzeitung nicht bekommen hat.

Der ist ja dort auch in erster Linie, eine Mitgliedschaft abgeschlossen um guten Rat zu bekommen, wenn er Probleme hat und nicht um ein Zeitungsabo zu bekommen. Und jeder weiß auch, dass ich so was kündigen muss, wenn ich unzufrieden bin.

Wenn ich bei der Telekom einen Anschluss habe und der geht nicht, dann kann ich die Zahlung ja auch nicht einfach einstellen und später sagen, der ging ja nicht. Ich muss denen eine Frist setzten, das wieder in Ordnung zu bringen. Und außerdem, wer will nun prüfen, ob die Zeitung wirklich nicht gekommen ist, oder ob er nur einen Grund gesucht hat um die vergessene Kündigung zu erklären.

» Naffi » Beiträge: 948 » Talkpoints: -1,22 » Auszeichnung für 500 Beiträge



Hallo!

Das Kuriose daran ist ja, wenn der Mieterverein die Zeitungen nicht mehr hat, dann braucht das Mitglied auch den Beitrag für den Zeitraum nicht bezahlen. Die Mieterzeitung kommt alle 3 Monate und wenn der Mieterbund nun die Zeitungen von vielleicht den ersten 2 Jahren seiner Mitgliedschaft nciht mehr hat, dann braucht er den Beitrag auch nicht zu zahlen. Das Gericht ist der Auffassung, dass der Beitrag mit der Mieterzeitung in Zusammenhang steht und die Mieterzeitung mit dem Beitrag und deswegen nur das eine gegen das andere.

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» Diamante » Beiträge: 41749 » Talkpoints: -4,74 » Auszeichnung für 41000 Beiträge



Diamante hat geschrieben:Das Gericht ist der Auffassung, dass der Beitrag mit der Mieterzeitung in Zusammenhang steht und die Mieterzeitung mit dem Beitrag und deswegen nur das eine gegen das andere.

Ohne mich jetzt weiter da eingelesen zu haben (Quelle?): Verträge werden zwischen (in der Regel) 2 Vertragsparteien abgeschlossen deren Pflichten im Vertrag geregelt sind.

Nur weil eine Partei (das mietende Mitglied) seinen Vertragsteil nicht erfüllt hat (Zahlung) gibt das der anderen nicht automatisch das Recht, das genauso zu handhaben - bzw. wenn ich dann auf ordnungsgemäße Vertragserfüllung klage ist es klar, dass dies nicht für die Gegenpartei, sondern auch für mich gilt.

Also: Wenn die komische Zeitung da wirklich zum Vertragsteil des Mietervereins gehört muss er sie auch liefern um den Vertrag ordentlich zu erfüllen - aber der Verein hat ja noch andere Aufgaben als Zeitung drucken & verteilen für die man Beiträge zahlt, z. B. der Mieterschutz. Wenn sie halt jetzt nur 50 % der Zeitungen liefern können wird das meiner Meinung wohl eher auf eine Minderung der noch ausstehenden Zahlungen hinauslaufen - oder wurde dort (Quelle?) konkret davon gesprochen, dass Zahlung = Zeitung und umgedreht heißt?

» KrashKidd » Beiträge: » Talkpoints: Gesperrt »


Hallo KrashKidd!

Die Quelle ist die Mieterzeitung selber, die ich hier vor mir liegen habe. dort wird auch nicht mehr geschrieben, als ich selber im ersten posting geschrieben habe. Online kann ich den Bericht leider nicht finden und deshalb kann ich auch keine Quellenangabe liefern. Ich weiß aber durch meine eigene Mitgliedschaft dort im Mieterverein, dass die Verträge nicht die Mieterzeitung beinhalten. Im Vertrag steht bei mir gar nichts von dieser Zeitung drin und ich bekomme sie trotzdem alle 3 Monate.

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» Diamante » Beiträge: 41749 » Talkpoints: -4,74 » Auszeichnung für 41000 Beiträge


Ok, danke für die Info soweit. Dann verstehe ich aber das Gerichtsurteil überhaupt nicht, wenn die Beiträge bzw. der Vertrag eben nicht die Zeitung beinhaltet und die Zeitung nur ein "Gimmick" dazu ist.

Vielleicht klärt sich das ja noch weiter auf, erinnert mich bislang an die Schildbürger Urteile wie man sie von Schiedsgerichten gewohnt ist...

» KrashKidd » Beiträge: » Talkpoints: Gesperrt »



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