Krankengeld - Krankschreibung zu spät eingereicht

vom 01.02.2009, 23:01 Uhr

Hallo,

ich habe mich die letzten paar Monate aus gesundheitlichen Gründen desöfteren aus dem Verkehr ziehen lassen müssen immer für 1-2 Tage also nicht wirklich lange. Innerhalb von 3 Monaten kamen da 11Tage zusammen nur habe ich verpennt diese abzuschicken. Habe dies jetzt natürlich nachgeholt.

Auf dem Krankenschein steht das eine verspätete Abgabe zu Krankengeldverlust führen kann, aber da ich ja eigentlich bei 2 Tage Krankschreibung kein Krankengeld zusteht dürfte doch eigentlich nichts großes passieren ausser vielleicht ein Du Du.

Kennt sich jemand damit aus und kann mir sagen was mir aber im schlimmsten Fall passieren kann, denn Krankengeld beziehe ich ja bei 2 Tage Krankschreibung nicht.

Gruß

» Sissi1 » Beiträge: 518 » Talkpoints: 9,65 » Auszeichnung für 500 Beiträge



Ja das siehst du schon richtig. Da du momentan kein Krankengeld bekommst, ist es nicht wichtig. Allerdings würde ich zukünftig die Krankschreibung immer rechtzeitig abschicken, damit die dann auch nicht mehr Du Du sagen müssen.

Wir haben es uns angewöhnt, dass wir,wenn wir mal zum Arzt müssen, immer gleich einen Briefumschlag mit Adresse und Briefmarke mit nehmen und es auf dem Rückweg Richtung Krankenkasse und Arbeitgeber gleich im den Briefkasten einwerfen.

Wenn man krank ist, hat man ja meist keine Lust extra nochmal los zu gehen wenn man schon wieder im Bett liegt. Aber eigentlich ist das auch kein Problem, da die Krankenkassen eh ein Duplikat davon vom Arzt bekommen.

Wir wussten früher gar nicht, dass wir das einschicken müssen und mein Mann hat damals trotzdem Problemlos Krankengeld bekommen.

» Naffi » Beiträge: 948 » Talkpoints: -1,22 » Auszeichnung für 500 Beiträge


Hallo Sissi,

Anspruch auf Krankengeld besteht erst ab dem 43. Tag den du krank geschrieben bist.

Wenn du deine Krankschreibungen bis dahin nicht rechtzeitig eingereicht hast ist das nicht weiter schlimm. Ab dem Tag allerdings solltest du deine Krankschreibungen immer umgehend einreichen. Die Krankenkassen haben das Recht, bei nicht rechtzeitiger Einreichung Leistungen zu streichen. Da kommt es allerdings immer auf die Krankenkasse und auf den Sachbearbeiter an, ob er dass dan auch so rigoros durchsetzt. (Ist zur Zeit eher selten der Fall, aber man weis ja nie, was derjenige gerade für Laune hat).

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» jasper » Beiträge: 554 » Talkpoints: -0,26 » Auszeichnung für 500 Beiträge



Hallo,

danke für eure Antworten.

Jasper, aber da ich ja nicht 43Tage am Stück Krankgeschrieben war sondern wirklich nur immer 1-2 Tage am Stück dürfte da doch nichts passieren so habe ich das jetzt verstanden ausser vielleicht ein Du Du! Und damit kann ich Leben, mittlerweile schicke ich auch immer brav meine Krankschreibung sofort an die Krankenkasse damit mir nicht wirklich mal was böses blüt.

Gruß

» Sissi1 » Beiträge: 518 » Talkpoints: 9,65 » Auszeichnung für 500 Beiträge



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