Wie verhält man sich am besten in der Probezeit?

vom 25.09.2008, 07:52 Uhr

Ich habe vor kurzem eine Ausbildung im gewerblichen Bereich angefangen und bin soweit eigentlich ganz zufrieden. Mich stört allerdings, das ich 1. teilweise Überstunden machen muss und 2. werde ich für Arbeiten herangezogen, welche nicht gerade zu der Ausbildung gehören. Dazu zählt z.B. dass ich ab und zu mit dem Fahrrad zum nächsten Becker fahren muss, um dort Brötchen fürs Frühstück zu holen, oder die Firmenwagen waschen muss.

Rein theoretisch könnte ich diese Arbeiten ja verweigern, aber die Frage ist, sollte ich das tun? Schliesslich bin ich ja noch in der Probezeit. Was würdet ihr an meiner Stelle machen?

» Payback » Beiträge: 76 » Talkpoints: 0,00 »



Also ich persönlich würde das solange du in der Probezeit noch bist ruhig machen. Auch wenn es nicht gerade zu deinen Tätigkeiten der Ausbildung gehört Brötchen zu holen, aber das kannst du ruhig einmal machen.

Allerdings wenn du die Probezeit überstanden hast kannst du deinen Chef denke ich ruhig einmal darauf ansprechen. Ich mein das man mal ab und zu Brötchen oder so vom Bäcker holt finde ich jetzt nicht so schlimm, aber es sollte nicht zum Alltag werden und das mit dem Auto waschen finde ich auch sehr übertrieben.

Und selbst wenn du deinen Chef jetzt schon darauf ansprichst darf das kein Grund sein um dich nach der Probezeit nicht zu übernehmen.

» dede90 » Beiträge: 231 » Talkpoints: 4,06 » Auszeichnung für 100 Beiträge


Ich muss sagen, dass ich das nciht nur in der Probezeit machen würde. Denn ich finde nichts dabei, wenn das "unterste Glied" in der Kette auch solche "Handlangerarbeiten" machen muss, wie Brötchen holen und Auto waschen. So ist nun mal das Leben und Lehrjahre sind keine Herrenjahre, wie man so schön sagt. Wenn du erst im 2. Ausbildungsjahr bist, wird das dann der/die Auszubildende aus dem ersten Lehrjahr übernehmen.

Ich würde sagen, Augen zu und durch und die Ausbildungszeit überstehen. Man muss doch froh sein, wenn man einen Ausbildungsplatz hat und wenn man nicht die volle Ausbildungszeit mit Autowaschen oder Brötchen holen verbringt, sollte das doch im Rahmen sein.

Was die Überstunden betrifft. Meine Tochter macht eine Ausbildung zur Tischlerin und muss auch Überstunden machen. Das kommt vor. Gerade, wenn Messen anstehen. Die Zeit bekommt sie als Freizeit ausgeglichen. Und diese Überstunden musste sie auch schon im ersten Ausbildungsjahr machen.

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» Diamante » Beiträge: 41749 » Talkpoints: -4,74 » Auszeichnung für 41000 Beiträge



Wenn man sich in der Probezeit befindet, ist es immer schwer, seine Meinung zu sagen. An deiner Stelle würde ich schon etwas forscher auftreten, nicht übertrieben, aber dass du Autos waschen musst gehört sicher nicht zu deinem Aufgabenbereich und sollte auch nicht von dir verlangt werden!

An deiner Stelle würde ich andere Qualitäten von dir preisgeben, zeigen wozu du wirklich fähig bist, aber auch mal Verbesserungsvorschläge machen. Dadurch werden deine Chefs sehen, dass du zu mehr im Stande bist, als Brötchen zu holen oder Autos zu waschen. Auch wird es nicht verkehrt sein, zu zeigen, dass du auch deine Meinung kundtun kannst, denn wer braucht schon einen Mitarbeiter, der nur ja und Amen sagt, sich aber nicht kreativ einbringt.

Nehme deinen Mut zusammen, sei nicht zu aggressiv bei deinen Ansprüchen und zeig was in dir steckt!

» CGloede » Beiträge: 30 » Talkpoints: 0,47 »



An deiner Stelle würde ich zum Betriebsrat gehen und den fragen was du tun sollst. Aber auch nur wenn das wirklich oft vorkommt. Wenn du jedoch nur alle 2 Monate das Auto waschen sollst dann wird der Betriebsrat auch nichts dazu sagen.

Sollten so Nebentätigkeiten jedoch jeden Tag auf deinem Plan stehen wird der Betriebsrat deinem Vorgesetzten schon erklären das, dass so nicht geht. Angst vor einer Entlassung brauchst du auch nicht zu haben, da es ja dein Recht ist in der Ausbildung etwas zu lernen. Falls sie dich wirklich raus schmeißen sollten wird auch die Handelskammer Widerruf einlegen.

» ina » Beiträge: 15 » Talkpoints: 0,00 »


In der Probezeit verhällt man sich am besten unauffällig was Beschwerden oder Ärgernisse betrifft. Sicherlich hat man Rechte aber es gibt auch ein paar ungeschriebene Gesetze, die man einfach beachten und das durchmachen muss. Solange es noch einigermaßen im Rahmen bleibt ist für mich nichts Schlimmes dabei mal das Auto zu waschen oder für das Frühstück einzukaufen und auch ein paar Überstunden zu machen. Stell dir mal vor du bist als Jugendlicher mit deinen Kollegen auf der fernen Montagebaustelle und sagst nach acht Stunden Arbeitszeit dass du jetzt Feierabend machst und dich für die nächsten zwei Stunden in den Bauwagen setzt. Du bist vollkommen im Recht, ich bin aber sicher dass du das nur einmal machst.

Das Thema Arbeitszeit und Überstunden ist sicherlich immer ganz wichtig. Es gibt in Deutschland das Jugendarbeitsschutzgesetz. Hier einmal ein paar Eckpunkte

- es gilt für Jugendliche unter achtzehn Jahren
- In der Woche nur vierzig Stunden Arbeitszeit, verteilt auf fünf Tage
- Um den Freitag einzuarbeiten darf an den restlichen Tagen auch 8,5 Stunden gearbeitet werden
- Fünf- Tage Woche
- Samstag und Sonntag und Feiertage sind arbeitsfrei
- Beginn frühestens sechs Uhr, Ende spätestens zwanzig Uhr
- Pause mindestens sechzig Minuten bei Arbeitszeiten über sechs Stunden
- Keine Schichtzeiten über zehn Stunden(Arbeitszeit + Pausen)
- Jahresurlaub für einen Siebzehnjährigen 25 Werktage
- Freistellung für Berufsschule, Prüfungen
- Keine gefährlichen Arbeiten oder Akkordarbeit
- Nach Beendigung der Arbeitszeit frühester Beginn am nächsten Tag nach zwölf Stunden

Es gibt noch ein paar Ausnahmen für Jugendliche in der Landwirtschaft, Krankenhäusern, Verkaufsstellen, auf Baustellen oder der Gastronomie sowie für Schichtarbeiter, das würde hier jetzt aber den Rahmen sprengen.

Staatlicher Ansprechpartner für Beschwerden sind die Staatlichen Ämter für Arbeitsschutz beziehungsweise Landesämter für Verbraucherschutz. In manchen Bundesländern heißen sie auch noch Gewerbeaufsicht. Diese Behörden kontrollieren auch und sind natürlich zur Verschwiegenheit verpflichtet. Es ist allerdings so dass die Firmenleiter auch nicht dumm sind und wissen woher der Wind bei solchen zufälligen Kontrollen weht und werten das als Vertrauensbruch. Es ist daher meistens besser einen anderen Weg zu finden und den Chef persönlich anzusprechen oder den Betriebsrat oder eben zu schweigen.

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» hooker » Beiträge: 7217 » Talkpoints: 50,67 » Auszeichnung für 7000 Beiträge


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