Ein Extrapäckchen in der Post

vom 17.12.2008, 17:27 Uhr

Vor nicht allzulanger Zeit habe ich in einem Onlineshop etwas bestellt. Kurze Zeit später hatte ich 2 Päckchen bekommen. Der Postbote meinte, dass es seltsam ist, dass die 2 Päckchen die selbe Zustellungsnummer haben. Beide sind an mich adressiert, und in beiden befindet sich das gleiche, ich habe also meine Bestellung in doppelter Ausführung geliefert bekommen, aber nur 1 mal bezahlt.

Jetzt ist meine Frage, wie ich rechtlich mit diesem 2. Paket verfahren muss. Ich weiß nicht einmal wohin ich es schicken könnte, denn es ist ja an mich adressiert, und der Absender ist im Ausland, und ein Päckchen dahinzuschicken ist mir zu teuer.

» Mojo01 » Beiträge: 21 » Talkpoints: 0,09 »



Frage doch am Besten mal den Anbieter bei dem du bestellt hast. Der kann dir sicher weiterhelfen und schickt dir vllt. auch einen Rücksendeschein, damit du das Packet kostenfrei zurücksenden kannst. Vielleicht hast du ja auch Glück und darfst das 2.Päckchen behalten, da eventuell der Aufwand für das Zurückholen des Päckchens zu groß ist und sich damit nicht rechnet.

Wie viel hast du denn für die Bestellung bezahlt? Es gibt nämlich eine Regelung die besagt, dass du ab 40 € Bestellwert die Versandkosten erstattet bekommst. Weiß allerdings nicht genau ob das europaweit gilt.

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» phpman » Beiträge: 1086 » Talkpoints: 49,35 » Auszeichnung für 1000 Beiträge


Insgesamt hat das Päckchen einen Wert von 310 Euro. Dann muss ich wohl doch mal dort anrufen und mich erkundigen. Ich bin ja ein ehrlicher Mensch.

» Mojo01 » Beiträge: 21 » Talkpoints: 0,09 »



Mojo01 hat geschrieben:Nun ja,
Dann muss ich wohl doch mal dort anrufen und mich erkundigen. Ich bin ja ein ehrlicher Mensch.

Wenn es ein Onlineshop war, dann gibt es auf der Seite ein Impressum und meistens ein Kontaktformular, da musst du kein teures Auslandsgespräch führen, sondern kannst denen über das Formular schreiben. Wenn du die Sprache nicht kannst, dann versuche in einem korrekten Deutsch zu schreiben, dann können die sich den Text übersetzen lassen (goolgle etc.).

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» akasakura » Beiträge: 2635 » Talkpoints: 1,50 » Auszeichnung für 2000 Beiträge



Also meiner Freundin ist so was Ähnliches mal mit einer Spedition passiert. Sie hatte sich ihre Küche über Ikea liefern lassen und auf einmal stand ein riesen Paket in ihrer Wohnung, was gar nicht zur Küche passte. Wir haben es dann ausgepackt und siehe da, es war ein Bürostuhl der circa 150 Euro kostet.

Meine Freundin war auch ehrlich und hat dort angerufen, Sie hat den Leuten zwei Wochen nach telefoniert und hat keinen Menschen erreicht. Jetzt hat Sie den Stuhl behalten.

Ich schließe mich den Meinungen meiner Vorschreiber an. Probiere einfach mal mit dem Shop in Kontakt zu treten, damit sich die Sache klärt.

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» berninicci » Beiträge: 357 » Talkpoints: -0,08 » Auszeichnung für 100 Beiträge


Wenn du ehrlich bist, meldest du dich bei dem Onlineshop und fragst nach, was du jetzt tun sollst. Natürlich auf deren Kosten, denn du kannst nichts für die doppelte Lieferung. Allerdings bist du nicht verpflichtet, dich bei denen zu melden. Das ist wie überall: wenn man etwas zugeschickt bekommt, das man nicht bestellt hat, braucht man sich nicht darum zu kümmern, das wieder loszuwerden.

Du hast jetzt einen Artikel bekommen, den du bestellt und bezahlt hast. Den zweiten Artikel hast du nicht bestellt, aber trotzdem bekommen. Kannst du also theoretisch behalten. Falls der Shop das noch merkt und sich meldet, musst du ihn natürlich auf deren Kosten zurückschicken bzw. kannst ihn abholen lassen - denn wozu solltet du deine Zeit verschwenden und zur Post fahren? Also aufbewahren solltest du den Artikel eine Weile. Aber mehr musst du nicht tun.

» Estrella78 » Beiträge: 685 » Talkpoints: 1,13 » Auszeichnung für 500 Beiträge


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