Bundesfinanzhof zweifelt Regelung zur Pendlerpauschale an

vom 08.09.2007, 04:31 Uhr

Seit diesem Jahr werden die Fahrtkosten für Pendler erst ab dem 21. Kilometer ähnlich der Werbungskosten als steuerermäßigend eingestuft. Der Bundesfinanzhof (BFH) äußerte jetzt erhebliche verfassungsrechtliche Zweifel an dieser Regelung und sprach Arbeitnehmern das Recht zu, die volle Pauschale ab dem 1. Kilometer abzusetzen und in die Lohnsteuerkarte eintragen zu lassen. Falls das Bundesverfassungsgericht (BVG) die Neuregelung der Pendlerpauschale jedoch nicht für verfassungsrechtlich bedenklich erachtet und diese bestätigt, müssen die Arbeitnehmer jedoch mit einer Nachzahlung rechnen (Az VI B 42/07).

Damit wurde vom BFH eine Entscheidung des niedersächsischen Finanzgerichts betätigt, die ähnlich entschied und klagenden Pendlern Recht gab und ihnen erlaubte, die ungekürzte Pauschale in die Lohnsteuerkarte einzutragen – oder die Abzüge in der Steuererklärung nachzufordern.

Der LHRD (Lohn- und Einkommensteuer Hilfe Ring Deutschland) der für diese Entscheidung vor Gericht zog empfahl allen 15 Millionen betreffenden Arbeitnehmern spätestens in der Steuererklärung die Pauschale ab dem ersten Kilometer geltend zu machen – falls das BVG nicht anders entscheide.

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» Subbotnik » Beiträge: 9308 » Talkpoints: -7,05 » Auszeichnung für 9000 Beiträge



Laut Bundesfinanzministerium können Berufspendler für 2007 die ungekürzte Pendlerpauschale im Jahr 2007 nun also auch offiziell ab dem 1. Kilometer absetzen und als Freibetrag auf der Lohnsteuerkarte eintragen lassen – darauf verständigten sich die Referatsleiter des Bundesministeriums und der der Länder. Man reagiere damit auf den Beschluss des Bundesfinanzhofes um unnätige Bürkratie abzubauen – bis zu einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes sollen alle Einkommenssteuerbescheide für 2007 jedoch als vorläufig eingestuft werden, die Steuerfälle bleiben bis zum Urteilsspruchs dieses im nächsten Jahr offen.

Jedoch kam mit der „Erlaubnis“ auch eine Warnung des Bundesfinanzministeriums, da nicht anzunehmen sei, dass das Bundesverfassungsgericht die Neuregelung für verfassungswidrig erkläre, daher sollten die Arbeitnehmer, welche diese neue Reglung nutzen, das Geld nicht verplanen, sondern auf eine mögliche Rückzahlung gefasst sein, da 3 von 5 Finanzgerichten in anderen Klagen die Verfassungskonfirmität der neugeregelten Pendlerpauschale bestätigten, dass man Fahrtkosten nicht mehr als Werbungskosten absetzen könne.

Reinhard Schultz, Finanzpolitiker der SPD, forderte indes, ermutigt durch den Beschluss des BFH, den Bund auf, die umstrittene Reglung nachzukorrigieren um die Unsicherheit unter den Bürgern zu beenden.

Von der Neuregelung der Pendlerpauschale sind knapp 15 Millionen Berufspendler betroffen, die vorerst darauf zurückgreifen können ohne wie bisher von den Finanzämtern abgelehnt werden zu können.

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» Subbotnik » Beiträge: 9308 » Talkpoints: -7,05 » Auszeichnung für 9000 Beiträge


Also als Freibetrag ist mir die Sache eindeutig zu heiß, da das Verfahren noch inder Schwebe ist, und ich keine Lust auf eine Nachforderung habe. Ich werde die nächste Steuererklärung mit dem Vermerkt der Vorläufigkeit machen, und dann mal abwarten, wie sich die Sache entwickelt.
Ich fidne die Kürzung alles andere als Fair, da damit die Leute, die bei sich bei der Wahl ihrers Arbeitsplatzes als wenig felxibel gezeigt haben, nämlich am besten in der Umgebung so dass man mit dem Fahrrad oder zufuß auf die Arbeit kommt, eindeutig bevorteilt werden. Auf der anderen Seite werden speziell Pendler die ziemlich genau 20km fahren müßen, am besten noch im Stadtverkehr noch viel Stärker benachteiligt, da ihnen keine Möglichkeit mehr bleibt, die Kosten Steuerlich geltend zu machen.

» irongate984 » Beiträge: 27 » Talkpoints: 0,98 »



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