5000 Euro Strafe bei Verwendung des Begriffs 'GEZ-Gebühr'

vom 24.08.2007, 18:04 Uhr

1. Hab ich Ahnung vom deutschen Recht, also wenn so einer vor der Tür steht, steht der keine 20 Sekunden da! Thema: Hausfriedensbruch & Landfriedensbruch. Wer sich bequatschen lässt, selbst Schuld.
2. Das mit den Rechnern ist noch gar nicht fest geregelt und soll wieder umgestoßen werden, sowie die ganze Gebührenregelung grundlegend überarbeitet werden soll - das mit der Steuer ist nur wieder Dummenfang von der CDU.
3. Hat auch nicht jeder einen Rechner
4. Natürlich musst Du Radiogebühren zaheln, wenn Du ein Empfangsgerät bereit hälst, schließlich ist das Radio auch öffentlich-rechtlich zu gewissen Teilen.
5. Wird die Steuer MEHR als 2 Euro im Monat kosten, eher 10 oder 15 Euro - die CDU rechnet ihren Wählern da mal wieder etwas schön, so wie die Mehrwertsteuer aus der dann aus 16 % + 1 oder 2 % = 19 % wurden.

» Midgaardslang » Beiträge: 4131 » Talkpoints: -14,08 » Auszeichnung für 4000 Beiträge



Ist das nicht immer so, dass diejenigen die wissen, dass sie im Unrecht sind besser mit Kanonen auf Mücken schießen als die Leute einfach reden zu lassen? Denn wenn ich die Menschen immer schön einschüchtere, dann traut sich keiner mehr was zu sagen

GEZ-Geb ... ähm, tschuldigung ... "Rundfunkgebühren" sind Meiner Meinung nach sowieso das letzte, denn ich muss für etwas bezahlen, dass ich gar nicht haben will :twisted: Am schönsten finde ich dazu immernoch den "Leberwurstvergleich", den ich irgendwann mal irgendwo gelesen habe: Die GEZ verlangt Gebühren dafür, dass man ein Empfangsgerät hat ... egal ob man die öffentlich-rechtlichen guckt oder nicht bzw. ob man die überhaupt haben will. Stellt euch mal vor ihr geht in den Supermarkt, wollt nur eine Packung Milch kaufen und zahlt an der Kasse auch gleich noch die Leberwurst mit, die ihr gar nicht im Korb habt - ihr hättet sie ja schließlich mitnehmen KÖNNEN ... das Angebot war ja da :wink:
Wenn die unbedingt Gebühren nehmen wollen, dann sollen die das Ganze verschlüsseln und nur gegen Bares zugänglich machen. So wie Premiere. Aber wahrscheinlich wissen sie ganz genau, dass dann die wenigsten Leute noch dafür zahlen würden.

» fireez » Beiträge: 258 » Talkpoints: 12,73 » Auszeichnung für 100 Beiträge


Naja, verschlüsseln dürfen sie nicht, denn es handelt sich um öffentliche Sender, die rein theoretisch jeder leicht empfangen können muss. Ich glaube nur, manchmal geht die GEZ zu weit, hinter der ja schließlich der öffentlich-rechtliche Funk steht.

Einerseits sehe ich die Notwendigkeit klar ein - Privatsender sind vielleicht alles, nur nicht objektiv. Hier ist der öffentlich-rechtliche Funk eine schätzenswerte alternative, der wirklich unabhängig berichtet, da er nicht durch Konzerne sondern durch Gebührenzahler finanziert wird.

Andererseits herrscht meiner Meinung nach eine echte Verschwendungs- und Geltungssucht vor, die kaum anders zu beschreiben ist - wie kann die gleiche Sendung bei einem Sender 7.500 Euro kosten und wenn sie von einem anderen produziert wird 22.000 Euro? Irgendetwas stimmt doch im System nicht - auch öffentlich-rechtliche müssen mit dem Geld vernünftig wirtschaften und aufhören, Unmut durch das Schröpfen der Gebührenzahler zu erzeugen nur weil man selber nicht vernünftig wirtschaftet.

» Midgaardslang » Beiträge: 4131 » Talkpoints: -14,08 » Auszeichnung für 4000 Beiträge



Na der Streit scheint noch nicht ganz vorbei zu sein – man einigte sich zwar darauf, 30 Anschuldigungen fallen zu lassen, doch im Auftrag aller öffentlich-rechtlichen Rundfunksender verfolgt der SWR den Streit mit akademie.de jetzt weiter. Es geht um einen Kommentar, welcher meint, dass die GEZ Anmeldungen von 50.000 PCs und Handys von Unternehmen in diesem Jahr völlig unnötig seien.

Laut Meinung der Redakteure von akademie.de soll es eine Lücke im Rundfunkstaatsvertrag geben welche dies begründet und demnach betrieblich genutzte PCs und Handys von der Gebührenerfassung der GEZ befreit seien. Der SWR geht nun im Auftrag der anderen öffentlichen Rundfunksender gegen diese Behauptung vor und will sie entfernen lassen.

Es geht um den 5. Artikel des Rundfunkgebühren-Staatsvertrags, indem steht, dass moderne Empfangsgeräte (PCs und Handys), die nicht ausschließlich privat genutzt werden, von der Gebühr befreit seien, wenn man diese nicht „ein und demselben Grundstück" zuzuordnen wären und auch andere "Rundfunkempfangsgeräte zum Empfang bereitgehalten" werden. Damit ist aber nicht geregelt, dass die gleiche Person die Geräte aber auch registrieren muss, daher soll akademie.de meinen, dass somit nur in Ausnahmen Rundfunkgebühren fällig werden würden, da meist immer ein angemeldetes Empfangsgerät auf dem Grundstück zu finden sei.

Der SWR sieht dies anders. SWR Justiziar Felix Hertel sagte gegenüber SPIEGEL ONLINE: "Die Zweitgerätefreiheit wiederum bezieht sich immer auf ein und denselben Teilnehmer - das ist eine gebührenrechtliche Grundregel.", wenn die Befreiung von den Gebühren grundstücksgebunden und nicht personengebunden wäre, wäre das ein Zuwiderhandlung gegen "die Grundsätze des Abgabenrechts".

Letztendlich steht hier wieder der alte Diskurs im Raum, ob man Rechtsmeinungen, keine Rechtsberatungen, veröffentlichen darf – laut akademie.de Vertreter Sebastian Biere: ja, denn: "Hier geht es um die Meinungsfreiheit. Der SWR will eine Interpretation des Gesetzestextes verbieten, die ihm nicht passt.", so Biere. Biere räumte dem SWR eine Frist ein, sich von dieser Forderung zu distanzieren und Abstand davon zu nehmen oder man werde mittels einer negativen Feststellungsklage prüfen, ob hier die Meinungsfreiheit gelte oder nicht. Denn laut Biere kann eine reine Interpretation nicht als abmahnfähige Tatsachenbehauptung gelten.

Leider gibt es hierzu noch kein Referenzurteil, nur viele Rechtsmeinungen, die eine Interpretation nicht als abmahnfähig ansehen – in der Interpretation von akademie.de lassen die Formulierungen „muss Vermuten und "unsere Rechtsauffassung" auf eine Meinungsäußerung rückschließen. Der SWR widerspricht dem, da er hier keine geäußerte Rechtsmeinung erkennt sondern das Darstellen einer Rechtslage als Faktum. Welcher Auffassung das Gericht folgen wird, ist demnach noch fraglich. Medienanwälte wie Roger Mann aus Hamburg sehen die Abmahnung als "vom Ansatz her abwegig" an, höchstens eine mögliche Schmähkritik sei ein möglicher Ansatzpunkt. Mann sieht hierin jedoch auch keinen Ansatzpunkt. Petra Marwitz, Frankfurter Anwältin für Urheber- und Medienrecht schlägt sozusagen in die gleiche Kerbe – da gerade eine Anstalt des öffentlich-rechtlicher Rundfunks, die sich auf Rundfunkfreiheit beruft, wissen sollte, dass Rechtsmeinungen keine Tatsachenbehauptungen sind. Zudem kritisierte die ehemalige Vorsitzende der Vereinigung der Rundfunkgebührenzahler, dass der Rundfunk-Staatsvertrag in diesem Punkt mehr als schwammig formuliert sei und man hier versuchte, durch Ergänzungen ein altes Modell zu modernisieren.

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» Subbotnik » Beiträge: 9308 » Talkpoints: -7,05 » Auszeichnung für 9000 Beiträge



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