Mietvertrag kündigen

vom 20.11.2008, 00:45 Uhr

Muss man wenn man seinen Mietvertrag kündigen will auch Fristen einhalten? Es heisst ja wenn man schon länger in dem Mietvertrag drin ist dann kann man nicht gleich ausziehen? Wie lange muss man in der Wohnung noch drin bleiben wenn man schon 10 Jahre Mieter ist?

Oder gilt das nur für den Vermieter und nicht für den Mieter? Aus dem Vertrag geht das z. B. nicht hervor und man will dem Vermieter noch nicht sagen dass man raus will. Wo kann man sich informieren, etwa beim Mieterverein?

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Also erstmal, man muß immer Fristen einhalten, egal ob man einen Mietvertrag oder z.B. einen Handyvertrag kündigt. Das sollte dir eigentlich klar sein.

Soweit ich informiert bin, besteht für den Mieter immer die gesetzliche Kündigungsfrist von 3 Monaten. Die Kündigung muß eben schriftlich und von allen unterschrieben beim Vermieter eintreffen. "Von allen unterschrieben" heißt, stehen mehrere Personen im Mietvertrag drin, müssen auch alle die Kündigung unterschreiben. Im Mietvertrag sollten eigentlich die Kündigungsfristen drinstehen, denn meist sind es ja die frei verkäuflichen Standardmietverträge.

Was du meinst, mit der Verlängerung der Kündigungsfrist, betrifft meines Wissens nach nur den Vermieter. So verlängert sich die Kündigungsfrist nach 5 Jahren Mietdauer um 3 Monate (also auf 6 Monate) und nach 8 Jahren auf insgesamt 9 Monate. Für Mieter dürften aber nur die 3 Monate gelten.

Willst man ganz sicher gehen, würde ich wirklich mal beim Mieterschutzbund nachfragen. Oder eben beim Vermieter. Ich meine, er erfährt doch sowieso, dass man ausziehen will, also kann man ihn auch fragen. Vielleicht ist er auch so kulant, und läßt einen früher ausziehen, wenn man früher was gefunden habt. Bei meinem Vermieter war es damals so, dass er mir 6 Wochen Kündigungsfrist genehmigt hat, ich hatte allerdings auch eine andere Wohnung parat und ein gutes Verhältnis zu meinem damaligen Vermieter.

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» P-P » Beiträge: 3246 » Talkpoints: 1,58 » Auszeichnung für 3000 Beiträge


Da wir vor kurzem von unserem Mietverhältnis zurückgetreten sind bin ich mir da ganz sicher. Wenn nichts anderes im Mietvertrag steht gilt eine Kündigungsfrist von 3 Monaten. Wie schon erwähnt verlängert sich die Frist für den Vermieter wenn man eine gewisse Zeit in der Wohnung ist (sollte er Eigenbedarf oder so was ähnliches anmelden).

Am besten die Kündigung zu zweit persönlich oder über die Post als Einschreiben abgeben, da kann auch keiner sagen "ich hab keine Kündigung erhalten".

» LucaToni » Beiträge: 593 » Talkpoints: -1,13 » Auszeichnung für 500 Beiträge



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