Adoption - muss in jedem Fall der Vater zustimmen?

vom 23.10.2008, 23:20 Uhr

Mein Freund möchte meine Tochter adoptieren. Sie stammt aus einer früheren Beziehung – außer, dass ihr leiblicher Vater die Vaterschaft anerkannt hat, ist nie etwas „passiert“. Er zahlt keinen Unterhalt, kümmert sich nicht um sie, sie kennt ihn eigentlich nicht wirklich – schon gar nicht als ihren Vater. Ich glaube nicht, dass er einer Adoption zustimmen würde, einfach aus dem Grund, mir mal wieder eins reinzuwürgen…

Muss denn der Vater zwingend einwilligen? Ich meine, er kümmert sich schließlich nicht um sie, zahlt keinen Unterhalt. Die Kleine nennt meinen Freund Papa, sie kennt es nicht anders. Und um das alles offiziell zu machen, möchte er sie eben gern adoptieren. Wie stehen die Chancen, das durchzubringen?

» Cans » Beiträge: 6 » Talkpoints: 0,16 »



Hallo,
in meinem Fall kann mein Ehemann meinen Sohn aus erster Ehe nicht ohne Einwilligung adoptieren. Mein Exmann zahlt auch nicht, aber sieht unseren Sohn nun jedenfalls wieder regelmäßig. Mir sagte das Jugendamt, das mein Mann ihn nicht adoptieren kann, da er aus einer Ehe stammt, und somit muss mein Exmann mit zustimmen, was er natürlich nicht tut.

Wie lange bist du denn mit deinem Freund zusammen? Seit ihr verheiratet? Denn bei meiner Freundin war es so, das ihr Sohn aus einer vorherigen Beziehung erst adoptiert werden konnte, wenn sie ihren Freund heiratet und somit die gefestigte Familie darstellt. Ob das noch so ist weiss ich nicht. Ich würde an eurer Stelle erst heiraten, damit das Jugendamt sieht, das ihr nun die Familie komplett haben wollt.

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» Softeis » Beiträge: 2587 » Talkpoints: 5,21 » Auszeichnung für 2000 Beiträge


Hallo!

Der Vater des Kindes muss auf jeden Fall zustimmen. Denn wenn er als Vater eingetragen ist, hat er das Recht darüber mitzubestimmen, ob er dann nicht mehr der Vater ist. Du solltest ihn fragen und ihm auch vor Augen halten, dass dann nie wieder jemand auf ihn zukommt und Unterhalt will. Das wirkt bei manchen Vätern, die sich sowieso nicht um das Kind kümmern.

Nicht mal eine Namennänderung darf das Kind ohne zustimmung des Vaters machen lassen, wenn es den Namen des Vaters trägt. Also wenn es ein eheliches Kind war. Dann muss der Vater sogar der Namensänderung zustimmen.

Selbst ein heiraten der Mutter, und die damit verbundene Festigkeit der Beziehung ist nicht unbedingt in jeder Gemeinde oder Stadt zulässig. Dagegen kann der Kindsvater auf jeden Fall Wiederspruch einlegen. Denn ohne den Kindsvater darf sowas nicht bestimmt werden. Auch wenn das Jugendamt es befürwortet hat der Vater immer noch ein Wörtchen mitzureden. Das Jugendamt kann es zwar befürworten, aber beschliessen tut es das Gericht und dagegen kann der Vater dann Wiederspruch einlegen und es geht in die nächste Distanz. Wenn man Pech hat, dann wird das Kind dann auch von Gericht zu Gericht mitgezerrt.

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» Diamante » Beiträge: 41749 » Talkpoints: -4,74 » Auszeichnung für 41000 Beiträge



Der leibliche Vater muss auf jeden Fall einer Adoption zustimmen, auch wenn der Vater keine elterliche Sorge hat.

Was dem leiblichen Vater diesen Schritt allerdings erleichtern könnte - er muss danach keinen Unterhalt mehr zahlen, auch Unterhaltsschulden können so nicht weiter auflaufen.

Diamante hat geschrieben:Nicht mal eine Namennänderung darf das Kind ohne zustimmung des Vaters machen lassen, wenn es den Namen des Vaters trägt. Also wenn es ein eheliches Kind war. Dann muss der Vater sogar der Namensänderung zustimmen.

Besser sollte es wohl heißen, wenn eine gemeinsame elterliche Sorge besteht. Diese besteht bei unverheirateten Paaren eher selten, da dafür eine gemeinsame Sorgeerklärung abgegeben werden muss. Bei ehemals verheirateten Paaren ist es dagegen eher selten, dass nur ein Elternteil die alleinige elterliche Sorge inne hat.

Wenn der leibliche Vater der Adoption nicht zustimmt, kann eine Namensänderung auch ein Schritt zu einer gemeinsamen Familie sein.

» JotJot » Beiträge: 14058 » Talkpoints: 8,38 » Auszeichnung für 14000 Beiträge



Hallo JotJot!

Ich war mit dem Kindsvater verheiratet. Habe aber das alleinige sorgerecht nach der Scheidung gehabt. Da die Kinder aber den Familiennamen meines Exmannes hatten und ich meinen Mädchennamen angenommen habe, habe ich die Kindernamen auch ändern wollen. Der antrag wurde gestellt mit einer Einverstädniserklärung des Vaters. Die Kinder bekamen den Namen aber nciht, weil er 14 Tage Widerspruchsrecht hatte, was er auch gemacht hat. Es ging in verschiedene Instanzen und bis nach Düsseldorf zum Oberlandesgericht und da wurde dann zum Wohle der Kinder entschieden, weil ich angegeben habe, dass ich meinen Namen nie geändert hätte, wenn mein Exmann nicht die Erklärung unterschrieben hätte. Die Kinder bekamen nach langem hin und her und obwohl ICH alleine das Sorgerecht hatte dann nach einem Jahr den Namen erst geändert.

Also wenn wir das gemeinsame Sorgerecht gehabt hätten, dann hätte ich es ja verstehen kännen. Aber da auch heute der Name des Vaters dem Kind gegeben werden kann, auch wenn das Paar unverheiratet ist, kann auch nur der Vater dann mit einer Namensändrung einverstanden sein. Eben genauso wie einer Adoption. Nur wäre der leibliche Vater bei einber Adoption nicht nur die Pflichten los, sondern auch die Rechte auf das Kind. Und deswegen muss er, auch wenn unverheirateter Vater mit einer Adoption immer einverstanden sein.

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» Diamante » Beiträge: 41749 » Talkpoints: -4,74 » Auszeichnung für 41000 Beiträge


Hallo Diamante,

um nicht zu sehr vom eigentlichen Thema (Adoption) abzukommen. Sicher ist die Namensänderung nur aus wichtigem Grund möglich. Das ist allgemein schwierig, wenn das Kind den Namen des Vaters trägt, wovon von Seiten des Jugendamtes aber immer abgeraten wird, wenn nicht auch gleichzeitig eine gemeinsame Sorgeerklärung abgegeben wird - wovon das Jugendamt bei unverheirateten Paaren auch wieder abrät, eben weil diese Vorgehensweisen bei späterer Trennung des Paare unweigerlich zu Problemen führen.

Darf der neue Partner aber das Kind adoptieren, dann kann die Mutter mit Alleinsorge auch den Namen des Kindes ändern lassen, ebenso wenn die Mutter bisher alleinige Sorge inne hatte und nun heiratet, auch in diesem Falle wird der Namensänderung zugestimmt - unabhängig davon, welchen Namen das Kind vorher trug.

Im übrigen ist es wohl doch möglich, dass ein Kind ohne Zustimmung es leiblichen Vaters adoptiert werden kann - allerdings muss dem Kind durch die Adoption erheblicher Vorteil zu teil werden. Das zu belegen, sehe ich als großes Problem.

» JotJot » Beiträge: 14058 » Talkpoints: 8,38 » Auszeichnung für 14000 Beiträge


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