Keine Winterreifen = kein Versicherungsschutz?

vom 19.10.2008, 05:28 Uhr

Ich wohne in einer Kleinstadt im Süden Baden-Württembergs und fahre ein kleines Auto. Meine jährliche Kilometerleistung liegt bei ca. 4000 km. Da ich ja nicht viel mit dem Auto unterwegs bin und es hier die letzten Jahre nie einen richtigen Winter und schon gar keinen Schneefall gegeben hat, habe ich die letzten Jahre auf Winterreifen verzichtet und bin ganzjährig mit meinen Sommerreifen gefahren.

Jetzt hat mich ein Bekannter darauf aufmerksam gemacht, dass bei Fahrten ohne Winterreifen kein Versicherungsschutz mehr besteht. Stimmt das so oder greift das mit der Versicherung nur im Falle eines Unfalls? Weiß da jemand Bescheid darüber?

» Hoho » Beiträge: 5 » Talkpoints: 0,00 »



Es ist nicht festgelegt ab wann man Winterreifen aufziehen lassen muss. Laut Gesetz muss man lediglich die angepasst Bereifung für die Witterungsverhältnisse haben. Fährst du bei Schnee mit Sommerreifen und wirst kontrolliert gibt es eine Geldstrafe evtl sogar Punkte. Kommt halt darauf an wie sehr du den Verkehr behinderst. Würdest du bei Schnee einen Unfall mit Sommerreifen bauen, hättest du wirklich Pech gehabt und die Versicherung könnte sich quer stellen. Meiner Meinung nach dann aber auch zu Recht. Lass dich also nicht beirren. Wenn ihr keinen richtigen Winter habt und du eh so wenig fährst, brauchst du auch nicht ständig von Sommer- auf Winterreifen wechseln. Wenn kein Schnee oder Matsch liegt greift die Versicherung im Schadensfall.

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» Sonty » Beiträge: 1997 » Talkpoints: 20,24 » Auszeichnung für 1000 Beiträge


Ich bin irgendwann auf Ganzjahresreifen umgestiegen. Die gelten versicherungstechnisch als Winterreifen. Klar sind sie irgendwo nur ein Kompromiss - aber mehr ist das sogenannte Winterwetter hier in Stuttgart auch nicht., Bei den "Schnee"verhältnissen hier bin ich damit in den letzten Jahren gut gefahren und empfinde sie eigentlich von September bis Mai (also 3/4 des Jahres) als optimale Bereifung.

Gruß, M.

» masc-online » Beiträge: 101 » Talkpoints: 61,03 » Auszeichnung für 100 Beiträge



Hallo!

Die sogenannten Ganzjahresreifen gelten nur bedingt bei den Versicherungen und auch bei der Polizei als ausreichende Winterbereifung. Wenn viel Schnee liegt und du jemanden behinderst, weil du gerutscht bist, dann wird das auch bei der Polizei, wenn ud angehalten wirst mit einem Bußgeld bestraft.

Wenn du einen Unfall hast kann dir die Versicherung den Schutz auch verwähren. Denn je nach Wetterverhältnis reichen auch diese Ganzjahresreifen nicht aus. Es empfiehlt sich immer Winterreifen aufzuziehen. Denn so ist man auf der sicheren Seite.

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» Diamante » Beiträge: 41749 » Talkpoints: -4,74 » Auszeichnung für 41000 Beiträge



Sonty hat geschrieben:Laut Gesetz muss man lediglich die angepasst Bereifung für die Witterungsverhältnisse haben.
[...]
Wenn kein Schnee oder Matsch liegt greift die Versicherung im Schadensfall.

Ist im Grunde das einzige was zählt und was man beachten sollte, alles andere ist egal. Ausschlaggebend sind nur die Witterungsverhältnisse, nicht die Jahreszeit.

Oder anders:
- Wenn es im Winter trocken und "sommerlich" ist kann man auch mit Sommerreifen mit 220 km/h durch die Gegend düsen. Sollte man dann in einen Unfall verwickelt werden ist die Bereifung völlig nebensächlich.
- Wenn es im Sommer (über)friert und schneit (gibt ja so Gegenden, z. B. im Hochgebirge / Mittelgebirge) und man baut einen Unfall oder behindert den Verkehr weil man Sommerreifen statt Winterreifen drauf hat kann hier die Versicherung eine Teilschuld festlegen oder die Polizei Strafen verhängen.

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» Subbotnik » Beiträge: 9308 » Talkpoints: -7,05 » Auszeichnung für 9000 Beiträge


Subbotnik hat geschrieben:Oder anders:
- Wenn es im Winter trocken und "sommerlich" ist kann man auch mit Sommerreifen mit 220 km/h durch die Gegend düsen. Sollte man dann in einen Unfall verwickelt werden ist die Bereifung völlig nebensächlich.

Ganz so ist es nun aber nicht. Das was du da schreibst gilt nur für die polizeiliche Seite. Da kommt es wirklich drauf an angemessen bereift zu sein und ist somit eine völlig subjektive Angelegenheit.

Die Versicherungen sehen das für gewöhnlich ein wenig anders. Soweit ich weiß, gehen die meisten Versicherungen von einem Temperaturgrenzwert von glaub ich 7 Grad aus. Baust du bei niedrigeren Temperaturen einen Unfall, egal ob es Glatteis und Schnee gab oder nicht und du hast keine Winterreifen oder Allwetterreifen darfst du in der Regel selber zahlen.

» Klehmchen » Beiträge: 5487 » Talkpoints: 1.012,67 » Auszeichnung für 5000 Beiträge


Klehmchen hat geschrieben:Ganz so ist es nun aber nicht. Das was du da schreibst gilt nur für die polizeiliche Seite. Da kommt es wirklich drauf an angemessen bereift zu sein und ist somit eine völlig subjektive Angelegenheit.

Das ist nicht die polizeiliche, sondern die rechtliche Seite - und die Versicherungen können dem vielleicht zuerst unter Hinweis auf die Temperaturen widersprechen nur kommen sie damit vor keinem Gericht durch wenn durch die Unfallaufnahme seitens der Polizei festgestellt wird, dass Witterungseinflüsse keine Schuld haben und die Bereifung dieser entsprachen.

Hierzu gibt es mehrere Präzedenzfälle in denen Gerichte eindeutig für den Versicherten entschieden haben auf Basis der geltenden Vorschriften und Gesetze. Und man kann niemals schlechter, sondern nur besser als diese gestellt werden, egal was in den Vertragsbedingungen steht oder was die Versicherung sagt.

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» Subbotnik » Beiträge: 9308 » Talkpoints: -7,05 » Auszeichnung für 9000 Beiträge



Diamante hat geschrieben:Die sogenannten Ganzjahresreifen gelten nur bedingt bei den Versicherungen und auch bei der Polizei als ausreichende Winterbereifung.

Wenn die Ganzjahresreifen die "M+S" und die Schneeflocke aufweisen, sind sie als Winterreifen ausgewiesen - und das ist für Versicherung und Polizei auch geltend. Es bestreitet ja niemand, daß "echte" Winterreifen für die Fahrt im Schnee angebrachter sind - und wenn ich in einer schneesicheren Gegend wohnen würde, hätte ich mit Sicherheit auch "echte" Winterreifen der Form Michelin Ultragrip SnowControl 5000, aber für drei Schneetage im Jahr mache ich mir den Aufwand (Reifen wechseln, wuchten, Lagerung) nicht.

Hoho hat geschrieben: es hier die letzten Jahre nie einen richtigen Winter und schon gar keinen Schneefall gegeben hat

Diamante hat geschrieben:Wenn viel Schnee liegt und du jemanden behinderst, weil du gerutscht bist, dann wird das auch bei der Polizei, wenn ud angehalten wirst mit einem Bußgeld bestraft.

Es geht hier ja nicht um eine Fahrt zur Zugspitze oder zum Nordpol, sondern um ein scheinbar recht schneefreies Gebiet, in dem es evtl. Temperaturen um den Gefrierpunkt gibt, aber keinen Tiefschnee. Und wenn auf den Reifen "M+S" und die Schneeflocke steht, dann ist dies lt. Definition ein Winterreifen. Klar ist es nicht der Reifen mit den besten Eigenschaften auf Schnee und Eis, aber man wird ja auch nicht mit einem Bußgeld belegt, wenn man nicht den aktuellen ADAC-Testsieger aufgezogen hat, sondern mit dem preiswerten Letztplazierten aus dem Vorjahrestest unterwegs ist.

Gruß, M.

» masc-online » Beiträge: 101 » Talkpoints: 61,03 » Auszeichnung für 100 Beiträge


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