Kurzzeitmaßnahme von der ARGE und Feiertag

vom 17.09.2008, 09:33 Uhr

Folgende Situation:

Eine Kurzzeitmaßnahme der ARGE wurde für 8 Wochen festgelegt. Während dieser Maßnahme ist der 3. Oktober. Laut ARGE ist der nicht mit einkalkuliert und muss daher durch längeren Unterricht eingearbeitet werden.

Ist das zulässig oder müsste dieser Tage hinten angehangen werden?

» Punktedieb » Beiträge: 17970 » Talkpoints: 16,03 » Auszeichnung für 17000 Beiträge



Hallo,

also meiner Meinung nach ist ein Feiertag ein Feiertag, das gilt auch für die ARGE. Da können die nicht verlangen, dass man die verlorene Zeit an anderen Tagen hintendranhängt um das wieder auf zu holen. Sonst könnte ja jeder Arbeitgeber längere Arbeitszeiten nach einem Feiertag verlangen.

Wenn die Maßnahme den Tag länger braucht, dann müssen sie ihn meiner Meinung nach hintan anhängen. Was wollen die denn dann erst machen, wenn mehr als ein Feiertag in die Maßnahme fällt?

» anandi » Beiträge: 213 » Talkpoints: 19,97 » Auszeichnung für 100 Beiträge


Bei langen Maßnahmen, wie Umschulung, sind solche Tage ja mit eingerechnet. In diesem Fall geht es halt um eine Schulung von 8 Wochen. Und da wäre das angeblich eben nicht so. Die Teilnehmer sind deswegen natürlich total begeistert, was man im allgemeinen Verhalten ja mitbekommt.

Nur einfach zu sagen Feiertag ist Feiertag ist jetzt nicht so die Lösung. Muss doch dazu sicher auch eine gesetzliche Grundlage geben.

» Punktedieb » Beiträge: 17970 » Talkpoints: 16,03 » Auszeichnung für 17000 Beiträge



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