Tierschutz Zeitschrift muss nicht bezahlt werden

vom 09.09.2008, 18:26 Uhr

Der Verbraucherzentrale in Sachsen-Anhalt wurde in letzter Zeit häufiger davon berichtet, dass unbestellte Exemplare der Zeitschrift „Tierschutz mit Herz“ und ein Wandkalender unbestellt zugesendet werden. Der Sendung liegt auch eine Zahlungsaufforderung bei.

Betroffene müssen weder die Sendung zurückschicken noch bezahlen – Lieferung und Zahlschein dürfen ignoriert werden. Falls Euch also auch eine solche Sendung ins Haus flattert - keine Angst, im Zweifelsfall zur nächsten Verbraucherzentrale vor Ort damit.

» JotJot » Beiträge: 14058 » Talkpoints: 8,38 » Auszeichnung für 14000 Beiträge



Ich finde es auch eine ziemliche Unverschämtheit den Leuten einfach irgendetwas unbestelltes zuzusenden und diese dann aufzufordern dafür zu zaheln. Würde ich auch nicht.

Wir hatten zwar nicht besagt Zeitschrift aber mal ein Buch zugesandt bekommen. Das Buch wurde von einem Verlag an uns verschickt, wo wir ab und zu schon einmal etwas bestellt hatten. Mit diesem Bestellungen sind wir aber keinerlei verpflichtungen eingegangen. Also nicht wie bei RTL Club, was hier ja auch aktuell Thema ist. Dem Buch lag auch ein Zahlschein bei. Wenn man es nicht haben will sollte man es einfach zurückschicken, was natürlich Porto kostet. Wir haben es einfach behalten und von dem Verlag seitdem auch nichts mehr gehört.

Ich finde diese Maschen einfach fies, weil die Leute dazu ja fast schon genötigt werden Geld auszugeben für etwas das sie garnicht wollen.

» Jack R » Beiträge: 1229 » Talkpoints: 0,00 » Auszeichnung für 1000 Beiträge


Ich kann mich über so etwas auch immer aufregen. Dass man nicht zum Kauf verfplichtet ist, tröstet auch nicht immer über den Unmuss hinweg, der durch so etwas verursacht wird.

Ich weiß nicht, wie es aktuell aussieht, aber vor einer Weile hab ich mal gelernt (im Rechtskundeunterricht in der Schule), dass solche Sendungen nicht zurückgesendet werden müssen, daher verirrt mich die Aussage deines Anwalts Jajola - lediglich darf man den Artikel nicht verwenden, sondern muß ihn beiseite legen. Wie es rechtlich derzeit aussieht weiß ich nicht, aber ich würde sagen, daß man auch nachträglich das Päckchen noch mit "Annahme verweigert" an einer Poststelle abgeben kann. Immerhin ist es heutzutage ja auch Gang und Gebe, dass Päckchen von Nachbarn etc. angenommen werden, so dass man seiner Pflicht, der sofortigen Kontrolle gar nicht nachkommen kann.

Ansonsten ist es echt die Krönung, wenn man was geschickt bekommt, was man nicht bestellt hat, und man ignoriert es. Anschließend bekommt man gesagt, dass irgendwo in Mikroschrift stand, dass, wenn man sich nicht meldet, das Abo weiterläuft und frühestens in einem Jahr kündbar ist, total unlauterer Wettbewerb. Zuerst würde ich da immer mal mit Anwalt drohen, viele legen dann die Sache schon ad acta, wenn nicht, ja, dann muss man wohl jemanden bemühen, sehr ärgerlich. Vielleicht dann auch immer erst zur Verbraucherzentrale, denn die kennen sich damit aus und haben gute Tipps.

Dass mit so Sachen wie Tieren, Kindern und Hilfsbedürftigen ein Schindluder getrieben wird, ist ja auch nichts neues, aber ich finds total verwerflich. Das macht mich richtig wütend.

Zu hoffen, dass sich das irgendwann mal ändert - vielleicht auch durch gerichtliche Regelung, ist wohl Utopie. Schade :(

Liebe Grüsse,
Feather

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» Feather » Beiträge: 44 » Talkpoints: 1,57 »



Hallo,

eine Tierschutzzeitung habe ich zwar noch nciht zugeschickt bekommen, dafür aber nicht bestellte "Sammlermünzen" Habe dann der betreffenden Firma eine email geschrieben und denen mitgeteilt, dass ich die Ware nicht bestellt habe und sie sich diese gerne bei mir wieder abholen könnten. Als Antwort erhielt ich erstmal eine Nachricht mit der Information, dass ich angeblich telefonisch bei denen eine Bestellung aufgegeben hätte, dabei habe ich nie mit einem Mitarbeiter dieses Unternehmens telefoniert. Nachdem ich das der entsprechenden Firma mitgeteilt hatte, meinte die ich solle die Ware unfrei zurücksenden Naja und das hab ich danna uch getan und nie wieder etwas von denen gehört.

Meiner Meinung nach gehen solche Firmen immer nur auf Dummfang und hoffen, dass die Leute aus Angst vor einer Mahnung und weiterem Ärger, einfach zahlen.

Allen Betroffenen kann ich nur empfehlen keinesfalls zu zahlen und falls eine Mahnung eintreffen sollte, sofort Widerspruch mit der Begründung einzulegen, dass man die jeweilige Ware nicht bestellt hat. Das Gegenteil müsste die entsprechende Firma erst einmal beweisen. Und wenn ihr die Ware wirklich nciht bestellt habt, dann können sie das ja nicht. Aber wie schon von Feather gesagt wurde, muss man die Ware unbenutzt aufbewahren, so dass der Versender sich die WAre wieder abholen könnte, was aber im Regelfall nicht passiert, aber darauf kann man nicht hoffen.

Die nachträglich Verweigerung der Annahme von Sendungen aller Art ist nur möglich, solange die Sendung nicht geöffnet worden ist. Also immer schön auf den Absender achten und Sendungen von Absendern die man nicht kennt gar nicht erst annehmen :wink:

» anandi » Beiträge: 213 » Talkpoints: 19,97 » Auszeichnung für 100 Beiträge



Hallo an alle!

Hab das auch mit bekommen. Aber es sollte doch allen bereits bekannt sein das man nicht bestellt Ware weder bezahlen noch zurücksenden muss. Finde ich auch logisch, weil nicht bestelltes bezahlt man doch nicht, und selbst etwas ausgeben müssen (Porto) um es zurück zu schicken sehe ich auch nicht ein.

Was mich aber auf ein anderes Problem bei mir gerade bringt. Mir wurde so eine dumme Münze zugeschickt. Und weil ich weiß das man da nicht drauf reagieren braucht hab ich das einfach alles weggeworfen. Selbst die Münze. Ich brauche sowas nicht. Jetzt hat sich aber ein Inkasso eingeschalten und die meinen sie hätten einen von mir unterschriebenen Bestellschein. So ein Beilagenzettel aus einer Zeitschrift. Das kann aber unmöglich meine Unterschrift sein, weiß hier hier jemand Rat?

» Jokopi » Beiträge: 144 » Talkpoints: 0,16 » Auszeichnung für 100 Beiträge


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