Kürzlicher Kirchenaustritt

vom 10.09.2008, 14:18 Uhr

Bin vor kurzem von der Kirche ausgetreten, worauf hin ich auch meine Lohnsteuerkarte ändern lassen habe. Arbeitgeber hatte ich das eigentlich auch so mitgeteilt. Der Austritt erfolgte Ende Juli, die Lohnsteuerkarte wurde dem Arbeitgeber auch noch im Juli zugesendet! Im August sieht es aber so aus, als ob dies noch nicht berücksichtigt wurde.

Mein Netto hätte sich ja leicht anheben sollen. Oder weis von Euch jemand ab wann sich so ein Kirchenaustritt dann am Lohnzettel bemerkbar macht?

» jostwi » Beiträge: 116 » Talkpoints: 0,55 » Auszeichnung für 100 Beiträge



Hallo!

Das wird sich nicht bermerkbar machen, weil derjenige, der nicht in der Kirche ist und Kirchensteuer nicht bezahlen muss ein wenig mehr Lohnsteuer bezahlt. So war es jedenfalls bei meinem Exmann, der sich auch erhofft hat mehr Nettoeinkommen deswegen zu bekommen. Aber Pustekuchen. Er hatte sogar damals 1 DM weniger Nettobetrag als vorher.

Wegen den Finanzen aus der Kirche austreten ist somit nicht effektiv.

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» Diamante » Beiträge: 41749 » Talkpoints: -4,74 » Auszeichnung für 41000 Beiträge


Also dass man mehr Steuer bezahlen muss wenn man aus der Kirche austritt habe ich auch noch nie gehört. Wie soll das den das rechtlich begründet sein? Der Staat kann doch nicht mehr Steuern erheben mit der Begründung, dass man die freiwillige Mitgliedschaft in einer Kirche beendet hat. Auch wenn die Höhe des Mitgliedsbeitrags an die Einkommenssteuer gekoppelt ist und dieser vom Staat eingetrieben wird.

Ich kenne einige Leute, die ausgetreten sind als der Solidaritätszuschlag eingeführt wurde, weil sie dann in etwa wieder auf das gleiche Einkommen kamen. Also muss es sich lohnen.

Ich würde an deiner Stelle mal nachfragen, vielleicht ist da was schief gelaufen mit der neuen Lohnsteuerkarte oder der Abrechnung.

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» Cloudy24 » Beiträge: 27476 » Talkpoints: 0,60 » Auszeichnung für 27000 Beiträge



Hallo,

also mehr Lohnsteuer zahlt man mit dem Austritt aus der Kirch definitiv nicht. Also eigentlich hätte es sich gleich bemerkbar machen müssen. So war es zumindest bei mir.

Ich vermute nun, dass vielelicht der Arbeitgeber vergessen hat, dies zu öndern oder man wartet noch auf eine Bestötigung vom Pfarreramt ab und wird es erst dann ändern. Wie dort die Gesetzeslage ist, also ab wann darf der Arbeitgeber den Austritt aus der Kirche berücksichtigen und wann nciht, weiß ich nicht, aber ich musste bei Arbeitgeber auf jeden Fall eine Bestätigung einreichen, die ich bei dem Auftritt erhalten habe und dann auch noch die Bestätigung vom Pfarreramt.

Meine Empfhleung: Einfach den Arbeitgeber noch einmal kontaktieren.

» testemich » Beiträge: 38 » Talkpoints: 22,54 »



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