Fließen die Fahrtkosten zur Berufsschule ins BAB ein ?

vom 05.09.2008, 17:24 Uhr

Mojen

Also ich mache gerade eine Ausbildung mit bescheidenem "Lohn". Der Arbeitsplatz liegt sehr nahe und die Fahrtkosten sind locker zu bezahlen. Das Problem ist, das ich 2 mal in der Woche in die Berufsschule muss und diese 60 Kilometer weit entfernt ist.

Das wären 240 Kilometer pro Woche bzw. 40 Euro für Bahntickets. Ich muss also schon alleine für die Fahrten zur Berufsschule 160€ Bezahlen und das ist wirklich viel für mich.

Ich möchte nun BAB (Berufsausbildungsbeihilfe) beantragen und in einem Online Rechner musste ich nur die Fahrtkosten zum Arbeitsplatz angeben. Fließen denn die Fahrtkosten zur Schule garnicht ins BAB ein ? :(

» AppleFan08 » Beiträge: 521 » Talkpoints: -1,68 » Auszeichnung für 500 Beiträge



Ja, weil: Die Zeit in der Berufsschule ist Arbeitszeit, die Berufsschule ist Teil des Arbeitsplatzes (daher gelten hier auch alle Regeln aus dem Arbeitsvertrag), somit gehört dies dazu.

Im BAB Antrag muss die Strecke dann geteilt werden, also 3 Tage soundso, 2 Tage soundso bzw. die Gesamtstrecke mit Erklärung angegeben werden. Pro Kilometer gibt es eine Pauschale, die gezahlt wird (oder der Fahrpreis bei einem Ticket wird angerechnet) - beides muss nachgewiesen werden. Entfernung z. B. über Routenplaner im Netz, Ticketkosten durch das Angebot der Bahn.

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» Subbotnik » Beiträge: 9308 » Talkpoints: -7,05 » Auszeichnung für 9000 Beiträge


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