Muss man nach der Ausbildung zur Bundeswehr?

vom 25.08.2008, 13:40 Uhr

Ich bin 20 Jahre alt und war gerade bei einem Vorstellungsgespräch. Alles war super bis das Thema Bundeswehr dran war. Da ich erst dieses Jahr meine Schullaufbahn beendet habe, müsste ich eigentlich jetzt zur Bundeswehr.

Da ich aber einen Antrag auf Freistellung vom Wehrdienst, wegen Gesundheitlichen Problemen gestellt habe, ist nun die Frage, ob ich nach der Ausbildung eingezogen werden könnte. Der Chef bildet nämlich nur Leute aus, die nach der Ausbildung auch in der Firma bleiben.

Habe ich die Bundeswehr hinter mir, wenn ich nun wegen meinem Gesundheitlichen Zustand ausgemustert werde?

» AppleFan08 » Beiträge: 521 » Talkpoints: -1,68 » Auszeichnung für 500 Beiträge



Wenn du ausgemusterst wirst, weil du körperliche Defizite hast, musst du weder zum Bund noch Zivildienst machen. Wenn du eine Ausbildungsstelle hast, wirst du in deiner Lehrzeit auch nicht zum Bund geschickt. Wenn du dann aber arbeitest und bist noch unter 25, dann kann dich die Bundeswehr noch für 9 Monate einziehen, aber dein Chef kann dich dann nicht feuern,soweit ich das weiß. Wenn du aber schon über 25 Jahre alt bist, dann geht das nicht mehr.

Aber wenn du eh ausgemustert wirst, dann musst du nicht zum Bund.

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» Samara89 » Beiträge: 295 » Talkpoints: 7,36 » Auszeichnung für 100 Beiträge


Du kannst es deinem Chef erst 100% sagen, wenn du Bescheid vom Kreiswehrersatzamt bekommen hast. Sie werden dich sicher noch untersuchen, nur ein Antrag machen heißt das du erstmal Aktenkundig bist. nach der Untersuchung wird dir dann mitgeteilt zu welchem Grad du tauglich bist.

Was für körperliche Probleme hast du denn?

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» Softeis » Beiträge: 2587 » Talkpoints: 5,21 » Auszeichnung für 2000 Beiträge



Ich schlage mich seit Anfang des Jahres mit meiner Schilddrüsenunterfunktion herum. Seit 3 Monaten nehme ich Hormone, aber es hat erstmal nur Körperlich geholfen. Vom Kopf her, hat sich nichts gebessert, d.h. ich laufe Dauerbreit durch die Gegend. Bald habe ich eine CT wo mein Kopf unter die Lupe genommen werden soll.

Die Therapie mit den Tabletten dauert das ganze Leben an. Vielleicht nimmt die Bundeswehr ja keine Tabletten süchtigen.

» AppleFan08 » Beiträge: 521 » Talkpoints: -1,68 » Auszeichnung für 500 Beiträge



Rufe doch mal beim Kreiswehrersatzamt an und lasse eine Tauglichkeitsuntersuchung machen und schildere ihnen deine Situation. Sage ihnen, dass du, solltest du nicht tauglich sein, einen festen Job in Aussicht hast.

Da heutzutage gar nicht mehr so sehr eingezogen wird wie früher dürften sie dann froh sein, wenn sie jemanden gar nicht groß ausmustern brauchen. Wenn du ihnen alles genau schilderst, denke ich nicht, dass sie dir Steine in den Weg legen werden. heutzutage wird schon wegen geringfügiger Erkrankungen eine Ausmusterung vorgenommen.

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» Diamante » Beiträge: 41749 » Talkpoints: -4,74 » Auszeichnung für 41000 Beiträge


Also soweit ich weiß (wenn ich mich noch richtig an meine ZiviSchule erinnere) muss Dir der Ausbilder deinen Platz auch über die Zivi/Bundi-Zeit erhalten. Genauso wie Unis. Wenn du erst mal einen Platz hast, dürfen die dich wegen des Wehrdienstes nicht feuern.

Ich weiß, selbst wenn das so stimmt, ist das natürlich recht Realitätfern, dass der Arbeitgeber dazu verpflichtet ist und dich deshalb einstellt, nur weil er deinen noch nicht abgeleisteten Wehrdienst nicht als Nicht-Einstellungsgrund benutzen darf. Aber falls das jemand genau weiß, würde mich das auch mal interessieren.

» FrankJunior » Beiträge: 12 » Talkpoints: 0,03 »


So wie ich das von einem guten Freund mitbekommen habe, der vor Kurzem seine Ausbildung abgeschlossen hat, ist es so, dass man trotzdem noch einmal zur Musterung vorgeladen wird. Ich denke aber trotzdem, dass es darauf ankommt, ob du in dem Betrieb, in dem du deine Ausbildung absolviert hast, übernommen wirst und noch für einige Jahre dort eingespannt bist, oder eventuell studiert bzw. schon einen anderen festen Posten in einem anderen Unternehmen hast.

» Deesy » Beiträge: 18 » Talkpoints: 0,09 »



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