Nach Auszug - Stress mit dem ehemaligen Vermieter!

vom 15.08.2008, 02:56 Uhr

Wir haben furchtbaren Stress mit unserem ehemaligen Vermieter, denn er will drei Monate nach Auszug auf einmal Renovierungskosten von uns. Beim Auszug gab es eine Übergabe mit entsprechendem Protokoll. Nun kommt er und behauptet er hätte Schäden an der Wohnung beseitigen müssen und wir sollen dafür aufkommen.

Kann ein Vermieter trotz Abnahmeprotokoll, wo er bestätigt, dass die Wohnung soweit in einem ordentlichen Zustand war am Übergabetag, nun im Nachhinein Renovierungskosten geltend machen oder probiert er nur sein Glück?

Zudem müsste er uns nicht die Gelegenheit geben Schäden selbst zu beheben, denn angeblich hat er ja die angeblichen Schäden von einer Firma beheben lassen.

» TopKuss » Beiträge: 8 » Talkpoints: 0,00 »



hi

habe das Thema gerade mit meinen Eltern durch. Ohne was falsches sagen zu wollen, wenn ihr ein Abnahmeprotokoll habt in dem keine Mängel aufgelistet sind, seit ihr aus dem Schneider. Dafür geht man ja mit seinem Vermieter die Wohnung durch und wenn es dann was zu beansten gibt bekommt man eingentlich Zeit diese Mängel zu beheben.

Das Protokoll ist ja dazu da um sich abzusichern und im Fall der Fälle nachweisen zu können was behoben werden sollte und was nicht. Wenn es bei Euch im Protokoll steht dann hat er Pech. Soweit ich informiert bin, hätte er Euch über die Mängel informieren müssen, hätte Euch die Wahl lassen müssen ob ihr sie selber behebt oder eine Firma nehmt und die hättet ihr Euch dann auch selber suchen können. Aber das alles hätte während der Wohnunsabnahme vereibart werden müssen und im Protokoll stehen müssen.

Wühl mal im Netz da findest Du allerhand und dann eine Rechtsschutz mit Mietrecht oder wie man das nennt abschließen wenn ihr sie nicht habt. In so einem Fall echt mehr als hilfreich.

lieben Gruß
stance

Benutzeravatar

» stance » Beiträge: 1775 » Talkpoints: -0,31 » Auszeichnung für 1000 Beiträge


Wenn es ein Abnahmeprotokoll gibt, seid Ihr auf der sicheren Seite, wenn dort keine Schäden o.ä. vermekrt wurden. Wenn er wirklich Ernst macht, ist sowas leider ein Fall für einen Anwalt oder den Mieterschutzbund, denn wenn es nichts zu bemängeln gab, dann gab es bene nichts zu bemängeln. Was dann vielleicht doch später bemerkt wurde und gleich aus der Welt geschafft, kann Euch nicht mehr in Rechnung gestellt werden.

Benutzeravatar

» Karen 1 » Beiträge: 1344 » Talkpoints: 0,40 » Auszeichnung für 1000 Beiträge



Hallöchen,

also wenn ihr ein Abnahmeprotokoll habt und in diesem keine Schäden verzeichnet wurden, dann seit ihr aus dem Schneider. Dieses Problem hatte mein Vater auch einmal, jedoch konnte es über den Anwalt geregelt werden.

Immer wieder versuchen Vermieter noch durch die Kaution die Wohnung auf Vordermann zu bringen und Mängel und Schäden zu finden, die keine sind, die man jedoch erneuern kann. Viele Ex-Mieter wissen sich somit nicht zu helfen und bezahlen dies aus Angst vor den Anwaltskosten und dem verbundenen Ärger, den man dadurch hat. So hat der Vermieter "seine" sichtbaren Mängel, die er als Mängel bezeichnet erneuern lassen und die ehemaligen Mieter einen leeren Geldbeutel, da die Firmen die diese Reparaturen oder Verschönerungen übernehmen, natürlich auch Geld verdienen wollen.

Ist für jede Seite eine blöde Sache : ob Mieter oder Vermieter. Jeder zieht daraus Nachteile.

lieben Gruß,
SybeX

Benutzeravatar

» SybeX » Beiträge: 3896 » Talkpoints: 11,19 » Auszeichnung für 3000 Beiträge



Hallo TopKuss,

wir hatten auch mal eine ähnliche Situation. Bei der Schlüsselübergabe hat noch alles gepasst und plötzlich flattert eine Rechnung mit einer gehörigen Summe in unseren Briefkasten, weil angeblich Dinge, wie zum Beispiel die Armatur im Badezimmer, die bei uns immer wunderbar problemlos funktioniert hat, kaputt gewesen sein soll.

Welche Schäden oder Reparaturarbeiten möchte euer ehemaliger Vermieter denn geltend machen? In besonders hartnäckigen Fällen kann ich euch nur den Gang zu einer Mieterschutzvereinigung empfehlen. Dort bekommt man gute Beratung und rechtliche Unterstützung bei komplexen Streitthemen rund ums Thema Wohnen. Der Nachteil liegt, zumindest bei uns in Österreich darin, dass man dafür einen einmaligen Eintitsbeitrag zahlt und dann jährliche Mitgliedsbeiträge fällig werden.

» Ronja » Beiträge: » Talkpoints: Gesperrt »


Hey.

Also ich arbeite beim Anwalt und kann dir nur den Tip geben, nimm dir einen. Sowas kann sehr teuer werden.

Ob er sowas trotz Abnahmeprotokoll machen kann, muss wohl ein Richter klären. Das kann man so pauschal nicht sagen.

Du solltest jedoch schnellstens zu einem Anwalt, denn da laufen auch Fristen die du einhalten musst.
Es ist aber auf jeden Fall nicht rechtens, dass er gleich eine Firma beauftragt. Das kann er nur, wenn ihr die Mängel nicht beseitigt habt oder die Wohnungsschlüssel schon abgegeben sind.

Denn wie sollst du ohne Schlüssel die Wohnung in Ordnung bringen. Aber Mietrecht ist sehr kompliziert. Ich kann dir da wirklich nur den Tip geben, rechtliche Hilfe in Anspruch zu nehmen oder dich zumindest mal von einem Rechtsanwalt beraten zu lassen. Das kostet für Verbraucher max. 190,00 Euro oder du hast eine Rechtsschutzversicherung. Falls ihr nicht so viel Geld haben solltet, gibt es auch die Möglichkeit über Beratungshilfe. (nur zur Info)

Aber wir haben bei sowas eigentlich ein gutes Rechtssystem, also warum nicht um sein Recht kämpfen.

Ich wünsch euch viel Erfolg in der Angelegenheit.

» cindy202 » Beiträge: 78 » Talkpoints: 0,30 »


Ähnliche Themen

Weitere interessante Themen

^