Privatinsolvenz - Was darf man noch haben, was ist erlaubt?

vom 13.08.2008, 01:04 Uhr

Hallo und guten Tag,

meine beste Freundin hat vor etwas über einem Jahr Privatinsolvenz angemeldet. Sie hatte über 300.000 Euro Schulden, die hauptsächlich aus Bankkrediten und Bestellungen aus Versandhäusern bestanden. Sie hatte irgendwann komplett den Überblick verloren und kam zum Schluss mit dem Bezahlen nicht mehr hinterher.

Als sie dann zu einer Schuldnerberatung ging, riet man ihr dort zur Insolvenz. Gesagt, getan. Nun ist sie mittlerweile in der Wohlverhaltensphase. Anfang des Jahres hat sie dann ihren Lohnsteuerjahresausgleich gemacht. Sie fährt täglich 50 km hin zur Arbeit und 50 km zurück, also täglich 100 km. Diese Kosten wollte sie einreichen.

Ihr wurde gesagt, sie könne mit ca. 500 Euro rechnen. Nachdem dann aber nach langer Zeit immer noch kein Geld auf ihrem Konto war, fragte sie beim Finanzamt nach und dort wurde ihr mitgeteilt, das komplette Geld ging an den Treuhänder.

Ist das richtig so? Bekommt sie keinen Cent zurück?

» BigBoss » Beiträge: 18 » Talkpoints: 0,12 »



Alleinstehende können in der Wohlverhaltensperiode über etwa mehr als 1000 Euro verfügen. Viel mehr geht grundsätzlich nicht.

» mastertrader26 » Beiträge: 55 » Talkpoints: 0,20 »


Tja, da braucht man noch ein paar Daten.

Von welchem Jahr ist die Erstattung und wann wurde das Verfahren aufgehoben? Das muss laut BGH Beschluss vom 12.01.2006 nämlich aufgeteilt werden. Die Monate wo das Verfahren noch lief gehen an den Verwalter, nach Schlussverteilung steht es ihr persönlich zu.

» Pippilotta » Beiträge: 70 » Talkpoints: 0,17 »



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