Reiserücktritt bei Pauschalreise nicht möglich

vom 27.07.2008, 09:11 Uhr

Hallo zusammen,

jeden kann es treffen. Kurz bevor man in Urlaub fliegen möchte bekommt man eine Grippe, bricht sich ein Bein oder einen Arm, beziehungsweise andere, nicht vorhersehbare Dinge geschehen.

Wer bis zu 30 Tage vor Reiseantritt von der gebuchten Reise zurück tritt, der zahlt im Allgemeinen trotzdem bis zu 20% des Reisepreises, bei späterem Rücktritt kann die Gebühr bis auf 80% des Reisepreises steigen.

Vor diesem Verlust kann man sich jedoch schützen, indem man eine Reiserücktrittsversicherung abschließt. Diese kostet meist nicht viel und bei unvorhersehbaren Tatsachen muss man nur den Preis für diese Versicherung zahlen. Vorraussetzung dafür, dass die Versicherung einspringt ist jedoch, dass man die Reise wirklich nicht antreten kann. Die Gründe hierfür können verschieden sein, wie zum Beispiel Krankheit, Bruch von Bein oder Arm, Jobverlust oder Todesfall.

Liebe Grüße von der
Laufmasche

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» Laufmasche » Beiträge: 7540 » Talkpoints: -37,09 » Auszeichnung für 7000 Beiträge



Naja, hier sollte man schonmal darauf eingehen, dass man nicht einfach so eine Reiserücktrittsversicherung geltend machen kann, wenn einem gerade danach ist.

Die kann nur dann auch eingesetzt werden, wenn man selbst tatsächlich krank ist, bzw. wenn einem ein Arzt auch bescheinigt, dass man nicht in der Lage ist, die Reise anzutreten (beispielsweise, weil man nicht fliegen kann). Die Reiserücktrittsversicherung greift nicht automatisch, wenn nun gerade 2 Wochen vor Abreise beschließt, dass es besser wäre, sich von seinem Partner zu trennen oder weil die Oma krank ist oder man niemanden findet, der auf seinen Hund aufpasst.

Leider nehmen das nämlich extrem viele Leute an und wundern sich am Ende dann, dass sie ihre Reise mit ihrer Verischerung nicht einfach so kostenfrei stornieren können. Je nach Versicherer sind die Bestimmungen natürlich auch unterschiedlich, aber es muss immer ein wesentlicher Grund vorliegen, weshalb man nicht reisen kann, der entweder mit dem Tod oder mit einer schlimmen Krankheit zu tun hat oder mit dem Verlust des Arbeitsplatzes.

» Sippschaft » Beiträge: 7575 » Talkpoints: 1,14 » Auszeichnung für 7000 Beiträge


Hallo Sippschaft,

gleiches habe ich allerdings oben schon geschrieben ;)

Laufmasche hat geschrieben:Vorraussetzung dafür, dass die Versicherung einspringt ist jedoch, dass man die Reise wirklich nicht antreten kann. Die Gründe hierfür können verschieden sein, wie zum Beispiel Krankheit, Bruch von Bein oder Arm, Jobverlust oder Todesfall.


Liebe Grüße von der
Laufmasche

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» Laufmasche » Beiträge: 7540 » Talkpoints: -37,09 » Auszeichnung für 7000 Beiträge



Hallöchen,

ich finde es extrem wichtig heutzutage eine Reiserücktrittsversicherung abzuschließen, denn es kann immer mal unvorsehnt etwas passieren : Krankheit, Todesfall oder das man kurzfristig vom Arbeitgeber keinen Urlaub mehr bekommen kann, da Personalmangel herrscht.

Wir haben für 3 Personen bei 1 Woche Urlaub auf den Kanaren für die Reiserücktrittsversicherung 100 € bezahlt, die wir angeboten bekamen als wir die Reise abgeschlossen haben. Wir hoffen zwar das nichts passiert, aber man sollte bei so einer teuren Reise wie wir sie gebucht haben lieber auf Nummer sicher gehen, sonst zahlt man am Ende die fast komplette Reise für nichts und sitzt zuhause und ärgert sich zu Tode.

lieben Gruß,
SybeX

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» SybeX » Beiträge: 3896 » Talkpoints: 11,19 » Auszeichnung für 3000 Beiträge



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