Schloss am Terrassentürchen?

vom 29.07.2008, 10:59 Uhr

Hallo!

Angenommen, man hat eine Dachterrasse, die abgezäunt ist. Rund um der Terrasse ist Kiesboden. Der Nachbar hat die gleiche Terrasse und zwischen den Terrassen geht eine Feuerleiter nach unten zu einem Bürohof.

Die Dachterrassen haben ein Tor, was einen Riegel hat.

Nun meint der Vermieter, er könne auf der Terrrasse aus und eingehen, wie er will. Auf der Terrasse des Mieters A steht ein Schornstein, der zur Zeit bearbeitet werden muss. Aber auch so steht Vermieter C öfters mal auf der Terrasse und "begutachtet" sein Anwesen. Mieter A und B sind ziemlich genervt. Vor allem meldet Vermieter C und seine "rechte Hand" D sich nciht vorher an und wenn dann die Vermieter mal etwas leicht bekleidet durch die Wohnung gehen, muss man damit rechnen, dass entweder C oder D auf einmal auf der Terrasse stehen und auch durch die Fenster schauen.

Vermieter C meint, dass die Terrasse sein Eigentum ist und wenn irgendwas kaputt ist am Dach oder am Schornstein, ist er gar verpflichtet über die Feuerleiter nach oben zu gehen und nachzuschauen.

Müssen Mieter A und B es dulden, dass C oder D einfach auf der Terrasse stehen? Können die Mieter A und B ein Vorhängeschloss an das Törchen machen?

Das weitere Argument des Vermieters C ist, dass man den Fluchtweg schnell erreichen muss als Mieter und die Feuerleiter schnell runter kann. Nur, wenn man die Feuerleiter runtergeht, steht man in einem kleinen Hof, der rundrum zu ist und nur druch eine abgeschlossenen Tür passierbar ist und nur C und D und die Büroleute von unten einen Schlüssel besitzen.

Benutzeravatar

» Diamante » Beiträge: 41749 » Talkpoints: -4,74 » Auszeichnung für 41000 Beiträge



Ich gehe mal davon aus, dass besagte Dachterrasse Bestandteil des Mietobjektes ist und im Mietvertrag erwähnt wurde. Der Vermieter hat keinerlei Recht diese Dachterrasse einfach so zu betreten, genauso wenig, wie er die vermieteten Wohnungen einfach so nach Gutdünken betreten darf.

Für jede Besichtigung, die ein Vermieter auch rechtlich in Anspruch nehmen darf, hat er die Pflicht, sich vorher anzumelden und einen Termin mit den Mietern abzumachen. Ich würde das als Eingriff in meine Privatsphäre sehen, wenn plötzlich jemand auf meiner Terrasse und vor meinen Fenstern rumlaufen würde und besagtem Herrn ganz gehörig die Meinung pfeifen.

Ein Schloss am Tor wäre für mich eine Selbstverständlichkeit, es hat jeder das Recht, den Zutritt zu seiner Mietsache für Unbefugte zu verwehren. Wie ich das jetzt verstehe, könnten da ja auch Fremde einfach so herauf spazieren und hätten damit nicht nur Zutritt zu der Dachterrasse, sondern auch zur Wohnung, wenn die Tür auf ist. Da braucht man nur mal zur Toilette gehen und hat unter Umständen schon jemanden in seiner Wohnung stehen, der da nichts zu suchen hat.

Benutzeravatar

» Zwieback » Beiträge: 722 » Talkpoints: 20,00 » Auszeichnung für 500 Beiträge


Hallo Zwieback!

Ja, die Terrasse gehört zum Mietobjekt und steht im Mietvertrag. Fremde (ausser der Nachbar und die Leute aus dem Büro unten) können das Dach nciht betreten, weil diese Feuerleiter in einem ganz kleinen Hof endet, der rundrum mit Fenstern und einer Tür vom Büro zu ist.

Aber wenn der Mieter dem Vermieter Bescheid sagt (und das sehr freundlich) kommt es pampig zurück, dass die Terrasse ja sein Eigentum ist und der Mieter es "nur" gemietet hat.

Benutzeravatar

» Diamante » Beiträge: 41749 » Talkpoints: -4,74 » Auszeichnung für 41000 Beiträge



Klar ist es sein Eigentum, aber nicht primär - denn er hat sein Eigentum schließlich vermietet, damit wechselt auch die direkte Verfügbarkeit darüber und der Mieter wird zum temporären (Teil) Eigner der Mietsache.

Kann mich Zwieback nur anschließen - natürlich darf der Vermieter die Mietsache begutachten, aber nicht so wie er lustig ist, sondern nach Ankündigung und auch nicht jeden Tag, sondern in regelmäßigen (Mindest) Abständen, außer ist eine "außerplanmäßige" Veränderung an der Sache erfolgt, wie z. B. Schäden durch Unwetter usw.

Was der Vermieter sich also herausnimmt ist gänzlich unzulässig und hier werden gleich mehrere Rechtsbrüche begangen. Man kann auch Hausfriedensbruch begehen wenn es sich um die eigene Wohnung handelt, die man vermietet usw.!

Benutzeravatar

» Subbotnik » Beiträge: 9308 » Talkpoints: -7,05 » Auszeichnung für 9000 Beiträge



Ähnliche Themen

Weitere interessante Themen

^